Kann der Vermieter die Nebenkosten erhöhen
Servus Leute, mein Vermieter verlangt von mir mehr Geld für die Heizkosten. Vertraglich gesehen liegen die Heizkosten bei 75€. Insgesamt liegen die Nebenkosten bei 150€. Habe auch mehr als 10Jahre lang das auch bezahlt. Jetzt möchte mein Vermieter die Heizkosten erhöhen. Er meint ich verbrauche zu viel. Allerdings kann er mir nicht den Verbrauch zeigen sondern sagt mir nur wie viel das gekostet hat. Jetzt bin ich umgezogen weil für mich diese Wohnung zu Teuer wahr. Mit ca 500 Euro für eine 50 m² Wohnung in einem abgelegene Ort war mir zu viel. Nach dem Umzug habe ich mich einwenig im Internet schlau gemacht. Und habe meine ehemalige Wohnung in der Immoscout24 gesehen. Also kurz 4Tage nach Umzug wurde die wohnung veröffentlicht. Allerdings wird die Wohnung nicht für den erhöhten Preis wegen Heizkosten Erhöhung vermietet sondern für den Standardpreis (als ohne Erhöhung). Sollte der Nachmieter dieser Wohnung nicht die Gleiche Miete (also mit Heizkosen Erhöhung) zahlen? Ich habe das Gefühl der Vermieter hat das ganze gemacht um mich aus der Wohnung rauszuchmeiße. Da es für mich nie ein Service gab. Also fals die Türklinke kaputt ging und ich dem Vermieter angerufen habe hatte er jedesmal gesagt, ja Ok ich schicke Leute zu Ihnen damit diese repariert wird. Oder ich musste den Gärtner für das Rasenmähen bezahlen obwohl da kein Gärtner war ich ich 10 Jahre lang selbständig den Garten mähen musste?!? Summa summarum habe ich mich von dem Vermieter verarscht gefühlt weil er mir nicht nur den Gärtner bezahlen lies und nie ein service, jetzt möchte er auch noch die Heizhosten erhöhen ohne das er ein beweiß hat wie viel ich verbrauche. Brauche Hilfe? Erhoffe mir eine Antwort von Fachbezogene Leute ?
8 Antworten
Wohnungen werden, vor allem in abgelegenen Gebieten, günstiger angeboten, als sie tatsächlich sind, um Mieter anzulocken. Wenn dann die Abrechnung vorliegt, heißt es: Sie haben zu viel verbraucht. Das ist gang un gebe.
Jetzt möchte er auch noch die Heizhosten erhöhen ohne das er ein beweiß hat wie viel ich verbrauche. Brauche Hilfe? Erhoffe mir eine Antwort von Fachbezogene Leute ?
Ohne konkrete Angaben von Dir, ob Du eine Nebenkkostenvorauszahlung leistest oder ob es sih bei den Nebenkosten um eine Pauschale handelt, kann man die Frage nicht beantworte.
Also mal bitte als Kommentar unter einer Antwort:
Wie ist Deine Miete aufgeteilt?
Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlung oder Kaltmietmiete+ Pauschale für Nebenkosten?
Nicht das Du meinst es ist ein Pauschale, weil Du 10 Jahre lang den gleichen Betrag bezahlt hast, sondern im Mietvertrag sollte dann z.B. schon stehe: Nebenkostenpauschale
Entscheidend ist was im Mietvertrag steht und nicht "im Brief".
Es handelt sich um Betriebskostenvorauszahlung als so steht in dem Brief
Albatros hat recht. Wenn im Mietvertrag Nebenkostenvorauszahlung steht, dann kann die jeweils nach dem Abrechnungszeitraum anhand der Abrechnung geändert werden.
in letztem Winter war es sehr lange kalt sprich sind erhöhungen der Heizkosten angebracht
Ja aber das ist doch kein beweiß in schwarz auf weiß
Anhand Verbrauchszahlen von Heizöl / Gas / Kohle / Hackschnitzel kann dies einwandfrei belegt werden
an sich hätte dein vermieter deinen mehrverbrauch an heizkosten in einer abbrechnung am jahresende bei dir geltend machen müssen, das ehißt man zahlt die nebenkosten wie ein abschlag beim strom, wenn man mehr verbraucht muss man nachzahlen wenn nciht dann nicht, anscheinend hat das dein vermieter nicht gemacht.....
Hast du Vorauszahlungen oder eine Pauschale vereinbart, oder eine Bruttomiete? Auf jeden Fall darfst du Heizkosten um 15% kürzen, wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wird, ganz gleich was im MV steht. Heizkosten müssen nach HKV nach Verbrauch abgerechnet werden. Eine Erhöhung der Heizkosten (Anpassung) ist nur nach einer formal und inhaltlich korrekten Abrechnung zulässig, das ab übernächstem Monat nach Zustellung der Abrechnung. Abzurechnen ist jeweils über 12 Monate innerhalb 12 Monaten danach, es gilt als Frist die Zustellung, nicht die Erstellung. Dass du Rasenmähen bezahlt hast versteh ich nicht, konntest du streichen. Übrigens: Ohne Nachweis der Kosten müssen Betriebskosten, incl. Heizkosten, nicht bezahlt werden und auch dann nur die, welche vereinbart sind. Einspruch darfst du innerhalb 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung einlegen. Da könntest du sicher noch was zurückholen.
Es handelt sich um Betriebskostenvorauszahlung als so steht in dem Brief