Kann der Vermieter die Nebenkosten erhöhen

8 Antworten

Wohnungen werden, vor allem in abgelegenen Gebieten, günstiger angeboten, als sie tatsächlich sind, um Mieter anzulocken. Wenn dann die Abrechnung vorliegt, heißt es: Sie haben zu viel verbraucht. Das ist gang un gebe.

Jetzt möchte er auch noch die Heizhosten erhöhen ohne das er ein beweiß hat wie viel ich verbrauche. Brauche Hilfe? Erhoffe mir eine Antwort von Fachbezogene Leute ?

Ohne konkrete Angaben von Dir, ob Du eine Nebenkkostenvorauszahlung leistest oder ob es sih bei den Nebenkosten um eine Pauschale handelt, kann man die Frage nicht beantworte.

Also mal bitte als Kommentar unter einer Antwort:

Wie ist Deine Miete aufgeteilt?

Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlung oder Kaltmietmiete+ Pauschale für Nebenkosten?

Nicht das Du meinst es ist ein Pauschale, weil Du 10 Jahre lang den gleichen Betrag bezahlt hast, sondern im Mietvertrag sollte dann z.B. schon stehe: Nebenkostenpauschale

Es handelt sich um Betriebskostenvorauszahlung als so steht in dem Brief

@DennisWeber

Entscheidend ist was im Mietvertrag steht und nicht "im Brief".

@DennisWeber

Es handelt sich um Betriebskostenvorauszahlung als so steht in dem Brief

Albatros hat recht. Wenn im Mietvertrag Nebenkostenvorauszahlung steht, dann kann die jeweils nach dem Abrechnungszeitraum anhand der Abrechnung geändert werden.

in letztem Winter war es sehr lange kalt sprich sind erhöhungen der Heizkosten angebracht

Ja aber das ist doch kein beweiß in schwarz auf weiß

@DennisWeber

Anhand Verbrauchszahlen von Heizöl / Gas / Kohle / Hackschnitzel kann dies einwandfrei belegt werden

an sich hätte dein vermieter deinen mehrverbrauch an heizkosten in einer abbrechnung am jahresende bei dir geltend machen müssen, das ehißt man zahlt die nebenkosten wie ein abschlag beim strom, wenn man mehr verbraucht muss man nachzahlen wenn nciht dann nicht, anscheinend hat das dein vermieter nicht gemacht.....

Hast du Vorauszahlungen oder eine Pauschale vereinbart, oder eine Bruttomiete? Auf jeden Fall darfst du Heizkosten um 15% kürzen, wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wird, ganz gleich was im MV steht. Heizkosten müssen nach HKV nach Verbrauch abgerechnet werden. Eine Erhöhung der Heizkosten (Anpassung) ist nur nach einer formal und inhaltlich korrekten Abrechnung zulässig, das ab übernächstem Monat nach Zustellung der Abrechnung. Abzurechnen ist jeweils über 12 Monate innerhalb 12 Monaten danach, es gilt als Frist die Zustellung, nicht die Erstellung. Dass du Rasenmähen bezahlt hast versteh ich nicht, konntest du streichen. Übrigens: Ohne Nachweis der Kosten müssen Betriebskosten, incl. Heizkosten, nicht bezahlt werden und auch dann nur die, welche vereinbart sind. Einspruch darfst du innerhalb 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung einlegen. Da könntest du sicher noch was zurückholen.