Muss ich nicht ausgeführten, aber in Nebenkostenabrechnung berechneten Winterdienst bezahlen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ziehe das Geld für nicht erbrachte Leistung ab. Aber locker.

...aber nur, wenn du einen Rechtsschutz hast...

Lass Dir vom Vermieter den Arbeitsnachweis zeigen. Wenn der Vermieter ihn nicht hat, soll er sich den von der Firma besorgen. So lässt sich nachvollziehen, ob überhaupt etwas gemacht wurde bzw. ob unberechtigt einfach Termine eingetragen wurden, an denen aber nichts gemacht wurde. Die nicht geleistete Arbeit kannst Du von der Abrechnung abziehen.

Nach über einem Jahr ist die Beweisführung aber nicht mehr trivial...

@pikapika

Jede Firma muss ihre Belege aufheben. Ich glaube, es sind 10 Jahre.

@critter

bezog sich darauf, nach zu weisen, dass deren Belege ungerechtfertigt bzw. "gefälscht" sind, nicht auf die Existenz der Belege.

Erstmal zur "Verrechnung" mit der Miete: Wenn Du "eigenmächtig" die Miete kürzt, könnte das "nach hinten losgehen" (Wenn dreimal keine oder zu wenig Miete gezahlt wird, wäre das ein Grund für eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters)

Hast Du den Vermieter zeitnah auf das Versäumnis des Winterdienstes aufmerksam gemacht, ihm "Fristen zur Behebung" gesetzt, eine Mietminderung angekündigt? Ansonsten könnte es nunmehr vielleicht als "Akzeptanz" Deinerseits gewertet werden.

Erkundige Dich vielleicht beim Mieterbund, wie Deine Chancen stehen. Ob Dir 40 Euro den Stress eines möglichen Rechtsstreits wert sind, kannst Du nur selbst entscheiden.

Dann hätte man als Mieter den Vermieter bereits in 2009 mal ansprechen sollen wie das mit dem Winterdienst geregelt ist. Und, man hätte den Vermieter darauf aufmerksam machen können, dass die Firma nicht kommt bzw. keine Leistung erbringt. Dann hätte der Vermieter , zumindest ich hätte, keine Rechnung bezahlt!

Einfach einbehalten ist leider nicht möglich.

du kannst sie abziehen mit deinen beweisen wie zb fotos mit datum usw. wenn dann trotzdem erwartet wird dass du sie zahlst wuerde ich mir gut ueberlegen ob es wert macht darueber zu streiten egal in welch einer form gestztlich gesehen haettest du direkt reklamieren muessen bei vernachlaessigung oder nicht erscheinen des winterdienstes per fax oder mail damit du einen beweis hast. es ist jetzt allerdings etwas schwierig. es haengt vom guten willen des verwalters ab. denn wenn der den dienst bezahlt hat muesst ihr auch. ihr habt das ja auch unterschrieben dass ihr mit dem dienst einverstanden seid und die verantwortung der verwaltung uebergeben. die muessten dann auch kontrollieren dass es ausgefuehrt wird. was die meisten nicht tun . also es ist eine frage der toleranz