Hausmeister für den Winterdienst organisieren?!

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Du mußt Deinen vertraglichen Pflichten nachkommen, egal ob anwesend oder nicht.

Bei "normaler" Gewehreinigung wäre es sicher nicht schlimm das erst am Montag zu machen.

Bei Schnee und Eisglätte dagegen schon.

Einen Hausmeister mußt Du aber nicht gleich anstellen. Das kann auch ein Bekannter, Verwandter oder jemand sein der sich über eine Aufbesserung des Taschengeldes freut.

Ich warne davor jemand dritten zu beauftragen diese Aufgabe zu übernehmen. Denn das hat was mit Verantwortung und Versicherungsschutz zu tun! Gesetz den Fall, ein unbeteiligter fällt auf dem nicht geräumten Schnee/Eis hin und verletzt sich, dann der Verantwortliche dafür Haftbar gemacht werden. Das bedeutet Gerichtsverfahren und eventuell Schadensersatz. Allein schon die Tatsache, dass Dein Vermieter solche Aufgaben in den Mietvertrag schreibt sind schon nicht mehr zeitgemäß.

DarthMario72  19.11.2014, 12:42
Allein schon die Tatsache, dass Dein Vermieter solche Aufgaben in den Mietvertrag schreibt sind schon nicht mehr zeitgemäß.

Nicht?

Wenn Du alleiniger Mieter im Mietgegenstand bist, darf der Vermieter solche Leistungen abverlangen. Gibt es weitere Miertparteien, kann einem alleine so etwas nicht aufgedrückt werden, so lese ich die Literatur.

DarthMario72  20.11.2014, 16:07

Selbstverständlich geht das. Welche "Literatur" ist das?

Grundsätzlich ist die Beseitigung von Schnee und Eis und das Streuen von glatten Wegen Aufgabe des Vermieters. Er kann das aber auf den/die Mieter abwälzen, wenn es im Mietvertrag geregelt ist. Das ist ja hier der Fall. Trotzdem bleibt der Vermieter in der Verantwortung, er muss zumindest stichprobenartig prüfen, ob der Mieter seinen Räum- und Streupflichten ordnungsgemäß nachkommt.

Wenn das also in deinem Mietvertrag so geregelt ist, musst du dich daran halten. Wenn es nur um Straße fegen geht, macht das nichts, wenn es erst Montags gemacht wird. Beim Schneeräumen ist das was anderes, da geht es um Unfallgefahren und eine mögliche Haftung.

Wie du das sicherstellst, dass es auch in deiner Abwesenheit gemacht wird, ist deine Sache. Aber es ist deine Aufgabe, dich darum zu kümmern.

Hallo.

Erstens reden wir sicher von einem Bürgersteig/Fußweg und nicht von einer Straße denn diese wirst du sicher nicht räumen müssen. Auch am Wochenende besteht die Räumpflicht und wenn du verhindert bist, hast du als beauftragte Person dafür zu sorgen, das auch in deiner Abwesenheit die Fußwege entsprechend geräumt sind. Sollte dies nicht der Fall sein und jemand stürzt am Samstag oder am Sontag, hast du leider ein Problem.

Liebe Grüße FD