Darf der Vermieter einen Winterdienst plötzlich auf die Mieter umlegen?

12 Antworten

Im Mietvertrag steht eindeutig, dass der Räum-und Streudienst Mietersache ist.

Damit ist doch die Sache ganz einfach. Der Vermieter hat einen Plan gemacht. Irgendwann bist Du dran. Du kaufst Dir eine Schneeschaufel oder fragst den Vermieter, ob er wenigstens bereit ist, so etwas bereit zu stellen.

Dann machst Du Deinen Winterdienst nach Plan und für Dich ist die Sache dann geregelt. Halte Dich streng daran, dann kann Dir niemand was, wenn was passieren sollte.

Für alle übrigen Zeiten, in denen Du nicht dran bist, bist Du auch nicht verantwortlich. Solltest Du Dich verantwortlich fühlen, weil irgend jemand muss es ja machen, kann es passieren, dass sich alle plötzlich auch Dich verlassen. Das magst Du sicher nicht.

Du könntest jetzt natürlich in die Offensive gehen und dem Vermieter anbieten, für bestimmte Wohnungen ebenfalls den Winterdienst zu übernehmen, wenn er dafür bezahlt. Ggf. danach Umlage auf alle Mieter - nicht auf Dich, denn Du leistest Deinen Dienst.

Für das, was andere Mieter, die dran sind, nicht machen, kannst Du nichts. Der Vermieter muss ggf. in die Haftung, wenn was passiert, weil nicht geräumt/gestreut wurde. Er kann sich nicht auf seinen tollen Plan raus reden, wenn ihm klar sein musste, dass bestimmte Mieter den Winterdienst gar nicht übernehmen können.

Übrigens: Wir bezahlen an den externen Winterdienst je angefangene 1/2 Stunde 14 €. Schlage doch Deinem Vermieter auch einen solchen Preis vor. Er soll Dich für Minijob anmelden und dann kann er Dir bis zu 250 € je Monat problemlos auszahlen.

Das ist eine beliebte Maßnahme der Vermieter, ihre Pflichten zu umgehen.

Rechtlich ist der Vermieter verpflichtet, die Strasse vor seinen Häusern von Schnee freizuhalten. Er kann dies auf die Mieter übertragen, aber dieses muss im Mietvertrag vereinbart sein, oder der Mietvertrag verweist auf die Hausordnung, in welcher dieses geregelt ist.

Aber mit aufgehängten Zettel kann kein Mieter dazu genötigt werden. Die Meisten tun dieses aber trotzdem, sei es aus Unkenntnis, oder damit sie keinen Ärger mit dem Vermieter bekommen.

Diese Webseite habe ich gefunden (bitte von Anfang bis Ende durchlesen ) -->

http://deutschesmietrecht.de/hausordnung/55-hausordnung-winterdienst.html

Dort wird immer wieder geschrieben, dass es im Mietvertrag stehen muss.

Du solltest dir also mal genau deinen Mietvertrag durchlesen, wie das da ganz exakt formuliert ist.

Ich glaube dir wird nichts anderes übrig bleiben, als deinen Mietvertrag von einem Rechtsexperten überprüfen zu lassen.

Guck doch selber nach einen Winterdienst ? Dann seht ihr ja, ob es stimmt, was der Vermieter gesagt hat

Es gibt kein Gewohnheitsrecht. Dass bisher der Vermieter die Dienste beauftragt hat und die dafür angefallenen Kosten auf die Mieter umgelegt hat (in der BK-Abrechnung) habt ihr so hingenommen, obwohl im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Mieter die betreffenden Arbeiten durchzuführen haben.

Die Rückkehr des Vermieters zu den vertraglichen Regeln ist legitim. Nur kann er nicht verlangen, dass die Mieter für leer stehende Wohnungen tätig werden. Da muss der Vermieter selbst jemanden beauftragen oder die Arbeit selber machen.

Mieter, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht ihrer vertraglich vereinbarten Pflicht nachkommen können, müssen sich jemanden suchen, der das für sie macht (Dienstleister oder Privatperson).

Die Verantwortung trägt der Vermieter entspr. der Straßenreinigungssatzung der Kommune.