Winterdienst Gewerbeeinheit

6 Antworten

Der Grundstückseigentümer ist für den Winterdienst verantwortlich, nicht der Mieter ! Es steht dem Vermieter jedoch frei, diese Pflicht im Mietvertrag auf den Mieter zu übertragen. Für die Behörden bleibt er jedoch in den meisten Bundesländern der Verantwortliche.

Der Bereich direkt vor der Gewerbeeinheit geht den Mieter was die Schneeräumpflicht betrifft nichts an. Wir haben das hier im Haus auch - wir müssen quasi nur ca. 4 Meter (Einfahrt) frei machen, weil der Rest vom Gehsteig zur Pizzeria gehört und uns nichts angeht. Natürlich muss dann der Pächter selbst seiner Pflicht zur Räumung nachkommen... und das auch Sonntags.

Das ist falsch, der Winterdienst kann laut Mietvertrag auf alle Parteien umgelegt werden und betrifft dann auch alle Flächen. Ein Unterschied zwischen Wohn- und Gewerbeeinheiten und entsprechenden Flächen muss dabei nicht gemacht werden, kann aber. Sofern es keine vertragliche Regelung gibt, ist der Vermieter dafür zuständig...

@MosqitoKiller

Szenario...

wir haben keinerlei Vereinbarung, ausgenommen die Beachtung der Schneeverordnung unserer Stadt im Mietvertrag. Ich frage mich dann, wie wir ein Verfahren gegen uns Mieter eingeleitet seitens des Ordnungsamtes gewinnen konnten, dass uns bescheinigt - Gewerbefläche als Mieter nicht interessieren muss?

@stelari

Z.B. weil dort mal wieder ein ahnungsloser Amts- oder Verwaltungsrichter Rechtsbeugung begangen hat...

Letztlich ist ohne vertragliche Regelung der Vermieter für alles zuständig, und auf dieser Grundlage werden dann vertragliche Regelungen getroffen, die dann auch gelten...

@MosqitoKiller

Wieso? ist doch vertraglich geregelt - "Im übrigen gelten neben der vorbezeichneten Hausordnung die Schneeverordnungen der Stadt Karlsruhe" und aus der konnte der Richter ableiten, dass wir Mieter nicht für den öffentlichen Bereich des Gewerbebetriebes zur Räumpflicht herangezogen werden können.

@stelari

Die würde ich gerne mal lesen, woraus man das ableiten können soll...

Derjenige, der laut Mietvertrag und entsprechendem Dienstplan dafür zuständig ist...

Ob es zu meine Pflicht gehört oder nicht , vom Gehweg zu der Restaurant Tür würde ich Freihalten

Die Pflicht liegt zunächst beim Besitzer.

Der kann das per Miet / Pachtvertrag auf Mieter / Pächter abwälzen. Dabei sind verschidenste Modalitäten denkbar ( Umschichtig nach Kehrplan, nur Erdgeschoß, gewerblicher Kehrdienst mit Umlage der Kosten . . . . )