Haushaltsgemeinschaft brauche hilfe bei Formulierung bei widerspruch
ich bin 38 Jahre alt, seit einigen Jahren Hart IV Empfänger und lebe bei meinen Elten. Aufgrund meiner Depressiven Erkrankung war ich erst teils erwerbstätig nun voll mit Einschränkung. Auf den Altem Formular für die Weiterbewilligung für Hartz IV Empfänger stand was von einer Bedarfsgemeinschaft. Das Neue will jedoch wissen wie viel Menschen im Haushalt Wohnen. Da kommt die Sache mit Haushaltsgemeinschaft Nun lebe ich bei meinen Eltern und beide sind Renter, Mutti bekommt 850 Euro Rente und Pappi 350 Euro Rente. Die Miete beträgt 350 Euro Warm. Nun nehmen wir an Sie glauben mir nicht und der Widerspruch hat nicht funktioniert. Wie wird hier berechnet. Nun habe ich bereits einige fragen gestellt und Sie auch beantwortet bekommen.
Jetzt meine hoffentlich letzte. Laut den vorherigen aussagen gibt es einen Freibetrag für die Personen die in dieser Wohnung Wohnen. Dies soll laut Informationen der Regelsatz x 2 pro Person im Haushalt sein + Miete. Hier spielt es eigentlich keine rolle mehr ob ich angebe ob ich gemeinsam Wirtschafte oder nicht, denn beide sind Rentner und beide verdienen darunter. Hier mein vorhaben einen Widerspruch auf Haushaltsmeinschaft + alle informationen die Sie benötigen wo ersichtlich ist, auch wenn Sie eine Haushaltsgemeinschaft einstufen, es nicht zu kürzen gibt. Letzendlich brauche ich hier nur die Information wie ich dieses schreiben formulieren soll und auf welche Gesetze und berechnungsgrundlagen ich bezug nehmen soll
Betreff: Widerspruch eine Haushaltsgemeinschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
bedauerlicherweise ist es mir in den Vorherigen Anträgen entfallen, Sie zu informieren, dass ich bei meinen Eltern Wohne. Da ich 37 Jahre bin und die Unterhaltspflicht bis 25 Jahre gilt, bin ich davon ausgegangen das dies keine Relevanz hat. Sicherlich ist Ihnen unter anderem meine Gesundheitliche Lage in der vergangen Zeit bekannt in welcher ich Depressiv krank gewesen bin. Alle Handlungen des Alltäglichen Lebens sind mir schwer gefallen. Dementsprechend bitte ich Sie mein Versäumnis nachzusehen.
Da beide Elternteile Renter sind und dementsprechend wenig verdienen, Nachweise sind beigefügt, ist aufgrund der Freibeträge hier ohnehin nichts zu berechnen. Miete Warm 380,57 Euro Rente Vatti 347,49 Euro und Rente Mutti 756,32 Euro. In der Summe ergibt es 1484,38 Euro. Nach Grundlage des § 9 Abs 5 SGBII und Bedarf laut § 9 Abs. 5 ist hier ein Freibetrag von 2 x 353 x 2 = 1.412€. + Miete anzuwenden, Gesamt 1792,57 Euro.
3 Antworten
http://www.gutefrage.net/frage/haushaltsgemeinschaft-lt-alg-2
Da wurde Dir schon gesagt, dass Du KEINE Haushaltsgemeinschaft mit Deinen Eltern bilden musst. Warum glaubst Du das nicht?
Es geht das Jobcenter NICHTS an, welches Einkommen Deine Eltern haben. Du bist Dine eigene Bedarfsgemeinschaft und hast die vollen Leistungen zu bekommen - oder willst Du, dass Dene Eltern immer für Dich zahlen müssen?
Da spielen irgendwelche Freibeträge überhaupt keine Rolle.
Nochmal:
Du musst gar nichts schreiben. Das Jobcenter darf Dir keine Haushaltsgemeinschaft unterstellen - die liegt nicht vor - und deswegen musst Du auch nichts schreiben. Deine Eltern bleiben in der Berechnung aussen vor.
Hier eine Erklärung zur Wohngemeinschaft:
" Hartz 4- ALG II Wohngemeinschaft / Haushaltsgemeinschaft 2014
Wenn Sie mit Ihrem Partner oder einem Verwandten zusammenleben und gemeinsam wirtschaften müssen Sie den Beweis erbringen, dass Sie keinerlei Unterstützung von ihm wollen und erhalten.
Als Beweis dafür ist erforderlich/nützlich
• ein eigenes Konto/Kontoführung
• ein eigener Mietvertrag (Untermietvertrag, Mietanteil selber an den Vermieter überweisen)
• eine eidesstattliche Erklärung beider oder mehrerer Personen
• eigenen Telefonanschluss
• Jedoch kann von dem Hilfebedürftigen nicht mehr an Beweisen verlangt werden, als er erbringen kann! "
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-iv-4-alg-ii-bedarfsgemeinschaft.html
Leg das dem antrag alles bei - somit zählt Ihr als WG. Und das könnt Ihr ohne Weiteres sein.
Diesen Berechnungsbogen bekommt im Übrigen vom Jobcenter nach Antragstellung und Bewilligung.
Einverstanden das sind erklärungen ... aber hat nichts mit meiner frage zu tun... Meine Eltern sagen auch, Sie können ruhig unsere Rentenbescheide sehen... Kein Problem ;) also bitte entweder hilf mir bei der Formulierung oder las es bleiben. Ich brauch den Bezug zur Berechnungsgrundlage und Gesetz mehr nicht
den Bezug zur Berechnungsgrundlage
Den gibt es nicht.
Und wenn Du keine Ratschläge annehmen kannst - nun, Deine Entscheidung.
Nur noch ein letzter Tipp:
Geh zu einer ALG-II-Beratungsstelle in Eurer Nähe - dort wird Dir mit Sicherheit das Gleiche gesagt wie hier.
Ehrlich, meine Kinder sind nicht so beratungsresistent wie Du.
Das ist ein Troll! :)
Sorry wenn ich dir zu na getreten bin.... war nicht meine absicht... Sicherlich meinst du es nur gut und es wüde mir jetzt leid tun wenn du das in den falschen hals bekommen hast. schau unten was ich gefunden habe ... dann verstehst du mich vieleicht
Wer - ich?
Ich gebs auf.
;) sorry
Du doch nicht! :)
Du musst gar nichts schreiben. Das Jobcenter darf Dir keine Haushaltsgemeinschaft unterstellen - die liegt nicht vor - und deswegen musst Du auch nichts schreiben.
Möglicherweise liegt eine Haushaltsgemeinschaft (im SGB II-Sinne) vor; das ist jedoch unerheblich..
Haushaltsgemeinschaft bedeutet nur, dass das Amt die Unterhaltsvermutung anstellen darf - sofern es sich um Verwandte handelt -; diese Vermutung begründet aber - und hier wiederhole ich mich - keinerlei Unterhalts- oder Offenlegungspflichten ggü. dem Antragsteller oder dem Jobcenter.
Insofern ist es faktisch vollkommen .. hui ... ob man das Ding nun WG nennt - die Hamburger Fachhinweise sagen z.B. ganz pragmatisch, dass alles, was keine BG ist, eine WG darstellt - oder Haushaltsgemeinschaft.
Meine Güte ... zwei fragen beantwortet schon wirds beleidigend ;) mag sein das ich ein troll bin
Als Troll bezeichnet man im Netzjargon eine Person, welche die Kommunikation im Internet fortwährend und auf destruktive Weise dadurch behindert, dass sie Beiträge verfasst, die sich auf die Provokation anderer Gesprächsteilnehmer beschränken und keinen sachbezogenen und konstruktiven Beitrag zur Diskussion darstellen. In darauf bezogenen Bildern wird oft auf den aus der Mythologie bekannten Troll verwiesen. Ein gelegentlich gebrauchtes Synonym ist Twit (engl: Dummkopf).
Nun schau dir mal die beiträge alle samt an.... und alles was ich wollte
a. Beim schlimsten fall ? Was wird berechnet angerechnet etc. b worauf muss ich mich beziehen (Gesetze etc) c. wie kann ich das von vornehein verhindern etc. und wenn du alles aufmerksam durch gelesen hast wirst du schnell feststellen, dass es verschiedene Variation gegeben hat. Da kommt man als leihe ganz schön durcheinander. Dies ist eine Community in welcher fragen gestellt werden und sollte es Unklarheiten geben, so hacke ich gerne nach. Sollte das mich zum TROLL machen so bin ich gerne ein TROLL
Du führst eine Affentheater für nichts und wieder nichts auf; du scheinst also noch immer ein psychisches Problem zu haben.
Die Berechnungsgrundlage, die ich dir bzgl. der Unterhaltsvermutung genannt habe, ist solange vollkommen irrelevant, solange das Jobcenter keine Unterhaltsvermutung anstellt. Und die genannten Beträge definieren im Grunde nur die Grenze, ab der überhaupt erst eine Unterhaltsvermutung angestellt werden darf.
Diese Unterhaltsvermutung kodifiziert KEINE UNTERHALTSPFLICHT (egal wie hoch das elterliche Einkommen ist).
Dieser Unterhaltsvermutung kannst du bei Zeiten ganz einfach dadurch widsprechen, dass du schriftlich erklärst, dass deine Eltern dir keinen Unterhalt leisten und leisten werden, da sie dir nach keinem Recht unterhaltspflichtig sind. Ihr Einkommen ist vollkommen irrelevant, wenn sie keinen Unterhalt leisten und leisten müssen. Die
Du brauchst den Sachbearbeitern weder ihre Fachlichen Hinweise zitieren, noch Falsches zur Unterhaltspflicht behaupten, denn im Unterhaltsrecht gibt es keine 25-Jahres-Grenze. Diese Grenze spielt nur für die Konstruktion der BG eine Rolle, ist aber für die Unterhaltsvermutung des § 9 Abs. 5 SGB II vollkommen bedeutungslos.
Hast du in deinen Anträgen falsche Angaben zu deiner Wohnsituation gemacht, wirst du diese auch nicht auf die Mitleidstour aus der Welt schaffen können, denn das ist zumundest einer Ordnungswidrigkeit gewesen.
man, man, man ...
... und nun darfst du machen, was du willst ... hab genug Zeit mit einem beratungsresitenten User verschwendet.
Na das ist wohl das Problem, was viele nicht verstanden haben, was ist wenn dann. Solltest du dir mal die sachen durchlesen ist alles gleich wie auch anders. Soll heissen der eine sagt voller doppelter regelsatz der andere bei Rentnern wird anders berechnet. Ich bin leie und versuche mich durch zu kämpfen ;)
Vielen dank das mit dem Hinweis auf die Pysche deshalb hier bei mutti und pappi ... da derzeit noch angeschlagen... Soll heissen ich will dein mitleid nicht, aber du hast mit meiner Gesundheit recht.Denoch danke für zahlreicher infos
http://www.gutefrage.net/frage/hartz-iv-und-wohnen-bei-eltern
Ihr solltet dringendst! etwas an eurer Wohnsituation ändern! So kann doch niemand leben! 2 Rentner und ein psychisch Kranker in 2 Zimmern.
Wie die ganze Sache berechnet wird, kann ich dir zwar nicht sagen, auch die Formulierung möchte ich jetzt nicht bewerten, aber du bildest mit deinen Eltern keine BG mehr, sondern eher ne Art WG. Dir sollte also der volle Hartz4-Satz plus 1/3 der Wohnungsmiete zustehen.
Du sagst es... Danke für deine Anteilnahme. Sicherlich von der Krankheit gehört... im zu des Alters besteht Besserung... An der Wohnsituation kann sich bedauerlicherweise derzeit nichts ändern
Gut einverstanden du hast recht.... Nun widerspreche ich der Wohngemeinschaft... und sage Ihnen gleich auch das anhand den Freibeträgen Sie ohnehin nicht bekommen würden. Wo liegt das Problem? mir bei meiner Formulierung zu helfen. Ich meine das Jobcenter ist berühmt für ihre Geschichten.
Warum ist es so schwer mir meine FRAGE so zu beantworten das ich erfolgreich von dannen ziehen kann. Hier wurde doch geschrieben es gibt eine Berechnungsgrundlage.... Ich habe gesucht und gesucht aber nichts gefunden.
Wenn du diesen Link aufrufst bekommst du eine bsp. Kalkulation jedoch von einer BEdarfgemeinschaft.. Das ist eine offizielle Webseite von der arbeitsagentur. Seite 1-3 fehlt komplett. Das ist übrigends das was du bekommst wenn du Haushaltsgemeinschaft angibst. http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mta0/~edisp/l6019022dstbai424201.pdf
Versteht mich nicht falsch... Laut euren aussagen, habe ich vollen Anspruch darauf. Laut euren aussagen gibt es Berechnungsgrundlagen freibeträge etc. und meine frage ist simple. Ich Widerspreche eine Wohngemeinschaft.... aber sollten Sie dennoch es in Erwägung ziehen ist nichts zu hohlen weil ich unter diesem Satz liege. Hiergfür benötige ich eure Hilfe. Wo steht diese verdammte berechnungsgrundlage, wie wird Sie angewandt und wie kann ich bezug in meinen schreiben darauf nehmen ?