Doppelte Miete wegen Umzug übernimmt Jobcenter beide?
Bin nicht grade grundlos umgezogen denn bei mir wurde eingebrochen in der vorherigen wohnung .
Sollte ich dem Jobcenter die veränderung mitteillen oder wäre das gegebenenfalls unklug ?
Die neue Wohnung entspricht ebenfalls den Auflagen des Jobcenters im Punkto Kosten und Größe
5 Antworten
Sicher muss das angegeben und am besten vorher beantragt und erst nach der Bewilligung umgezogen werden.
Eine doppelte Mietzahlung übernimmt das Jobcenter nur in sehr speziellen Fällen und das nur auf vorherige Beantragung und eine Begründung die dann auch akzeptiert wird, aber ganz sicher nicht über einen Zeitraum von min.3 ( Kündigungsfrist ) Monaten, wenn es bewilligt würde dann in der Regel 1 Monat.
das jc übernimmt keine doppelten mieten. du musst bei ummeldung sofort eine veränderungsmitteilung einreichen und für die miete der anderen wohnung bis du zuständig bis ende der kündigungsfrist.
Du musst alle Änderungen unverzüglich (!) mitteilen
und das Jobcenter zahlt keine doppelte Miete
Hast du den Umzug in die neue Wohnung mit dem Jobcenter abgesprochen?
Klar musst du das angeben, ist halt nur kein richtiger Grund.