Erwerminderungsrente Widerspruch erfolgreich?

siola55  04.04.2022, 15:42

War die evtl. EM durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ausgelöst und wieviel Kindererziehungszeiten hast du denn beantragt bzw. genehmigt bekommen?

MissesCookie89 
Fragesteller
 26.04.2022, 11:55

Es war weder das eine noch das andere.

Krebs bekommen und dieser ist nicht mehr heilbar, da inoperabel. Kinderziehungszeiten sind vollumfänglich genehmigt und liegen VOR der EM

3 Antworten

Ohne den ganzen Vorgang sofort hier nachvollziehen zu können, meine Frage - hast du schon Kontakt mit dem Sozialverband VdK aufgenommen bzw. eine Mitgliedschaft beantragt? Kostet dich gerade mal 72€ Jahres-Mitgliedschaft und der VdK kann dir als Sozialverband bestimmt weiterhelfen: https://www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/73484/wofuer_wir_stehen

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/5624/mitgliedschaft

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
MissesCookie89 
Fragesteller
 03.04.2022, 19:52

Wenn die Frage ist, ob ich im Zweifel schon einen Rechtsbeistand habe: ja

siola55  03.04.2022, 19:58
@MissesCookie89

Nein, sondern ob du schon Mitglied beim VdK bist war meine Frage...

MissesCookie89 
Fragesteller
 04.04.2022, 06:43
@siola55

Nein.

Ich wusste auch nicht, dass das nötig ist. Ich hab einen Fachanwalt für Sozialrecht an der Hand, der mich dahingehend ebenfalls berät, nur nicht am Wochenende ;)

Allerdings wurde im Bescheid nur auf den Paragraph 43 mit der allgemeinen Wartezeit konkret eingegangen, sowie auf die Wartezeit von 20 Jahren...

Hallo Misses Cookies89,

habe selber 15 Jahre EM-Rente erhalten, jedoch erst mit einem 2. Antrag, da ich auch paar Monate Fehlzeiten hatte durch eine selbständige Tätigkeit - mir fehlten ein paar Monate Pflichtversich.zeiten...

Die vorzeitige Wartezeiterfüllung bei Azubis u. Berufsanfängern ist mir bekannt sowie die Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung,aber was bitte bedeutet die o.g. Wartezeit von 20 Jahren???

Für eine Antwort wäre ich sehr erfreut; inzwischen beziehe ich die Regelaltersrente.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
siola55  04.04.2022, 12:04

Sorry - hab' den betreffenden letzten Satz im § 43 SGB VI gefunden, weiß aber leider nichts anzufangen mit diesem letzten Satz:

(6) Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben.

Les' ich zum ersten Mal - vllt. kannst du mir ja weiterhelfen mit Infos...?

turnmami  04.04.2022, 15:24
@siola55

dieser Satz gilt für alle, die von Geburt an erwerbsgemindert sind. Haben diese Menschen eine Beitragszeit von 20 Jahren NACH dem Leistungsfall, dann bekommt man eine Rente. Meist gilt dies für Behinderte in einer WfbM. Nur die Wartezeit von 20 Jahren und irgendwann ein Leistungsfall wie bei der FS reicht nicht zur Bewilligung einer Rente aus.

siola55  04.04.2022, 15:39
@turnmami

Okay - danke für die Info ;-)

Ich denke, die Fragestellerin verwechselt da was mit der Erwerbsunfähigkeit: der § 53 SGB VI ist ja u.a. nur gültig bei EM durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit:

Die allgemeine Wartezeit ist vorzeitig erfüllt, wenn Versicherte
wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, ...
usw.
... vermindert erwerbsfähig geworden oder gestorben sind.
turnmami  04.04.2022, 15:47
@siola55

ja, da gebe ich dir Recht. Mit dieser Sonder WZ kann sie nichts anfangen

MissesCookie89 
Fragesteller
 26.04.2022, 11:47

Also laut telefonischer Aussage der RV Bund werden da wohl alle Zeiten zusammengefasst die als Wartezeit gelten.

Das können Beitrags- und Ersatzzeiten sein.

Blöd ist, wenn man weder das eine noch das andere erhält, dann ist man gelinde gesagt am A*sch.

siola55  26.04.2022, 11:54
@MissesCookie89
Irgendwann hat die Rentenversicherung doch noch Kindererziehungszeiten anererkannt, behauptet aber dennoch das die Zeiten nicht ausreichen...

Also die Kindererziehungszeiten sind doch sogar Pflichtbeitragszeiten!!!

Leider hast du bis heute meine Nachfrage noch nicht beantwortet :-((

Pro Kind erhälst du ja 3 Pflichtbeitragsjahre angerechnet, also bei 2 Kindern sind die 5 Jahre Wartezeit schon mal erfüllt!?

MissesCookie89 
Fragesteller
 26.04.2022, 12:03
@siola55

Es ist nur ein Kind. Allein mit diesem und der geleisteten Arbeit wäre die allg. Wartezeit locker erfüllt. Allerdings hat die RV den Eintritt der EM soweit nach vorn verschoben, dass ich jetzt nur von 5 Monaten profitieren würde. Allerdings habe ich dazu noch weitere 9 Monate Pflichtbeitragszeit, die es in dem Zeitraum zu berücksichtigen gilt, wenn man denn nach §53 entscheiden würde.

Und genau liegt das Problem: Es wurde nicht geprüft.

siola55  26.04.2022, 12:15
@MissesCookie89

Und genau liegt das Problem: Es wurde nicht geprüft...

Dann hast du meinen Kommentar noch nicht gelesen:

Ich denke, die Fragestellerin verwechselt da was mit der Erwerbsunfähigkeit: der § 53 SGB VI ist ja u.a. nur gültig bei EM durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit:

Die allgemeine Wartezeit ist vorzeitig erfüllt, wenn Versicherte
wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, ...
usw.
... vermindert erwerbsfähig geworden oder gestorben sind.

Bist du denn erwerbsgemindert durch einen Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit?

Denn nur da gilt ja die vorzeitige Wartezeiterfüllung nach § 53 SGB VI...

MissesCookie89 
Fragesteller
 26.04.2022, 12:17
@siola55

Nein... Aber die EM ist in dem Zeitraum von 6 Jahren nach einer Ausbildung eingetreten. Also §53 Abs. 2 ... Da muss kein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit maßgeblich sein. Steht jedenfalls so bei rvrecht drin. Das ist ja von der DRV rausgegeben

siola55  26.04.2022, 12:20
@MissesCookie89

Von einer "Zivildienstbeschädigung nach dem Zivildienstgesetz als Zivildienstleistende" war aber bisher keine Rede davon in deinen bisherigen Kommentaren :-((

MissesCookie89 
Fragesteller
 26.04.2022, 12:36
@siola55

war ja auch nicht nötig, weil nicht zutreffend

die WZ ist vorzeitig z.B bei einem Arbeitsunfall erfüllt. Hattest du einen Arbeitsunfall, dann bist du raus.

Die WZ von 20 Jahren Beiträgen gibt es. Allerdings müssen diese NACH dem Leistungsfall liegen. Hast du das? Nein, dann bist du auch raus.

Diese WZ ist v.a. für Leute wichtig, die ab Geburt behindert sind und in einer WfbM arbeiten. "Normale" Versicherte sind dort idR nicht betroffen.

Die einzige Möglichkeit besteht noch, dass die EM innerhalb von 6 Jahren nach einer Ausbildung eingetreten ist. Dies kann aber hier nicht von uns geprüft werden.

MissesCookie89 
Fragesteller
 26.04.2022, 11:53

In diesem Fall sind selbst im Rentenverlauf Zahlungen wegen einer beruflichen Ausbildung hinterlegt. Daher auch durchaus nachweisbar.

Diese liegen auch noch in dem Zeitraum von 6 Jahren VOR Eintritt der EM.

Auch die Pflichtbeitragszeiten von 12 Monaten sind vorhanden. Die RV hat alles relevante erhalten um nach §53 zu prüfen. Dennoch wurde der Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass nach §43 die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt ist. Da dieser für die ursprüngliche Antragsstellung überhaupt nicht relevant war und bereits bei Antragsstellung auf §53 beantragt wurde, erschließt sich mir die erneute Ablehnung nur in sofern, dass wieder einmal nicht genau genug gearbeitet wurde.

turnmami  26.04.2022, 12:47
@MissesCookie89

Auch on einer Behörden arbeiten Menschen, die Fehler machen können. Dazu gibt es die Möglichkeit einrs Widerspruches oder eines Überprüfungsantrages