Hartz4 ohne Mietvertrag?!

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Das vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft kann nur bejaht werden, wenn die Parteien verwandt oder verschwägert sind. So wie Sie die Situation beschreiben, könnte man beinahe davon ausgehen, dass jede Familie in einer eigenen Wohnung lebt. In diesem Fall wäre eine Haushaltsgemeinschaft m. E. sowieso ausgeschlossen.

"Hartz IV" setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: 1. der Regelsatz (z.Zt. 359€ für einen alleinstehenden Erwachsenen) und den Kosten der Unterkunft. Ersteres wird unabhängig von Mietkosten gewährt, da es der Deckung des tägichen Bedarfs dient. Letzters ist vom tatsächlichen Aufwand für Miete (oder Tilgung bei Eigenheim) und Nebenkosten (ohne Strom) abhängig. Daher werden bei mietfreiem Wohnen selbstverständlich nur die Nebenkosten (soweit diese angemessen sind) erstattet.

Ich könnte mir vorstellen, dass die (künftigen) Hilfeempfänger mit der Vermieter-Familie einen Mietvertrag abschliesen, um somit die erstattungsfähigen Wohnkosten zu erhöhen...

Pharwee 
Fragesteller
 02.05.2010, 19:43

Nein, es wäre ohne Hartz4 Bezug nicht so und mit auch nicht, da dies als Einkommen für die "besitzerfamilie" gelten würde die wiederrum auf eventuellen Renten oder ähnliches angerechnet würden udn somit auch versteuert würden. Vielen Dank für diese aufschlussreichen Antworten.

guten tag

erstmal ist der grund hartz 4 zu beziehen nie irrelevant. es muss natürlich ein tatsächlicher bedarf daran bestehen, das man es eben benötigt und das man eben selber den bedarf nicht decken kann durch arbeit oder andere einkommen. oder das einkommen ist zu gering oder ähnliches. das ist alles möglich und keine schande. dazu ist hartz 4 ja da.

dann kann man grundsätzlich einen antrag auf hilfen druch hartz 4 stellen. das hat erstmal nichts mit den wohnverhältnissen zu tun. die familie hat ja ganz normal anspruch auf gewisse regelleistungen zum lebensunterhalt.

dazu wird natürlich das gesamte einkommen errechnet. falls vieleicht noch einer der 4 arbeiten geht oder ähnliches.

fallen keine mietkosten an, werden auch keine gezahlt. betriebskosten können natürlich trotzdem geltend gemacht werden.

es kann also der antrag gestellt werden. die informationen die das amt dann benötigt werden den antragstellern dort ganz sicher mitgeteilt.

interessant wäre auch, wie die wohnverhältnisse dort sind. also wem das haus gehört und ähnliches. aber da wird das amt schon nachfragen, sofern es daran interesse hat. prinzipiell bekommt man natürlich auch angemessene mietzuschüsse. fällt das nicht an, wird es auch nicht gezahlt.

tschüss burki

Pharwee 
Fragesteller
 02.05.2010, 13:01

das wollte ich wissen, vielen Dank. Der einen Familie gehört das haus, benötigt die zweite Küche und die 3 Zimmer in der einen haushälfte aber nicht, und möchte durch die bereitstellung zum wohnen lediglich die Nebenkosten senken, da ein Leerstehendes Haus auch geheizt werden muss im Winter, möchte sich aber nicht bereichern und Miete dafür haben.

burki  02.05.2010, 15:27
@Pharwee

naja, grundsätzlich ist sicher nichts dagegen zu sagen, jemanden etwas bereitzustellen und dafür etwas zu bekommen. z.b in form von miete. das ist nun keine grobe bereicherung oder ähnliches. es erfolgt ja auch eine abnutzung oder beschädigung und ähnliches. also die betriebskosten zu erheben, die anfallen ist natürlich ganz normal. anderen eine wohnung kostenlos zur verfügung zu stellen ist moralisch sicher löblich, innerhalb z.b der familie auch praktikabel. "fremden" gegenüber auf dauer wohl eher selten praktiziert. also ich kenne keinen, der mich kostenlos wohnen lässt...obwohl ich sogar noch im garten helfen würde und abends auch gänge um das haus unternehmen würde, um die sicherheit dieser samariter zu erhöhen...lol

Zwei Familien bedeuten zwei vollkommen getrennte Bedarfsgemeinschaften; d.h. es existiert nach § 7 SGB II keinerlei Möglichkeit, daraus eine BG zu konstruieren.
Damit kann jede BG getrennt Hartz IV beantragen oder auch nicht, ganz nach Belieben, ohne dass die andere BG hinsichtlich des Bedarfs oder Einkommens in irgendeiner Weise berücksichtigt werden darf.
Wenn sich die eine BG nun entschließt, H4 zu beantragen, dann wird die ARGE die Kosten der Unterkunft übernehmen, die auf diese BG entfallen; hier lediglich die Betriebs- und Heizkosten. Ein Mietvertrag ist nicht per se nötig, solange diese Kosten nachgewiesen werden können und die Meldeadresse der Familie in Ordnung ist.

Ich meine, einen Antrag stellen kann man auf jeden Fall. Die Angaben werden ja überprüft vor einer Bewilligung. Und wenn ein berechtigter Anspruch besteht, gibt es auch finanzielle Hilfe.

beantragen ,raus aus dem Haus,kleine Wohnung,fertig! wenn nicht,dann arbeiten!

Pharwee 
Fragesteller
 02.05.2010, 12:55

Es geht nicht um den Mietzuschuss, sondern um die Nebenkosten. Es ist eine rein informative Frage, Gründe warum man Hartz4 beantragen muss sind nicht immer Arbeitslosigkeit lieber Antworter, sondern manchmal auch das einem Stunden gekürzt werden müssen aus betrieblichen Gründen und dsa Einkommen nicht mehr ganz ausreicht um den Lebensunterhalt zu decken und man evntl ergänzende Leistungen beantragen müsste ... nicht immer gleich von faulen Sozialschmarotzern ausgehen ...Danke

Es geht rein um die Nebenkosten ob man diese angeben kann und diese berücksichtigt werden.

Pharwee 
Fragesteller
 02.05.2010, 12:58
@Pharwee

Übrigens, wäre ein Umzug in eine Wohnung von den Kosten erheblich höher, weil dort eine Kaltmiete fällig würde die zusätzlich zu den NK kämen, umgerechnet wäre dies sogar teurer, Wasser Strom und Gasverbauch sind fast gleich bei zb 90qm Haus und Wohnung. Mal abgesehen von den Renovierungsarbeiten und Umzugskosten.

wasserschlange  02.05.2010, 13:50

Die Antwort ist leider etwas daneben, vorallem der letzte Teilsatz. Hast Du eine Ahnung wie es solchen Menschen geht?