Hausfinanzierung, steht Verwendungszweck im Vertrag?
Hallo zusammen,
ich wollte mal nachfragen, ob bei euch im Vertrag (Bank) der Hausfinanzierung etwas bezüglich des Verwendungszwecks steht und wenn ja, was?
Liebe Grüße
Natalie
4 Antworten
Da kann alles mögliche drinstehen: Hauskauf ...; Hausrenovierung..., Umfinanzierung etc..
natürlich, denn die bank lässt sich ja ins grundbuch eintragen........
Sie sind bei der Mittelverwendung frei, sofern keine Zweckbindung vereinbart wurde. Die Bank interessiert in erster Linie Ihre vorher geprüfte nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit und ggfs. die Absicherung des Darlehens. Dabei treten häufig Gedanken, wie Fristenkongruenz einer Finanzierung etc. in den Hintergrund.
Natürlich. Nebenbei, wenn du den Kredit für einen anderen Zweck, als im Antrag der Bank angegeben, verwendest, begehst du einen Kreditbetrug nach §265b StGB. Dafür kannst du bis zu 3 Jahre Haft bekommen.
Klar, das weiss ich... Aber bei uns steht irgendwie noch nicht einmal das Wort "Verwendungszweck" im Vertrag... Wir haben der Sachbearbeiterin vorher Bescheid gesdagt, dass wir uns z.b noch eine Küche holen wollen... Nur, das jetzt nichts über den Verwendungszweck im Vertrag steht, wundert mich einwenig... Nicht, dass wir uns jetzt irgendetwas kaufen, was wir nicht dürfen... Vielleicht hat die das ja absichtlich nicht reingeschrieben, damit wir nicht daran gebunden sind...
Kreditbetrug wäre nur dann gegeben, wenn unwahre Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers den Kreditgeber zu einer Entscheidung veranlassen, die er bei wahrer Kenntnis der wirtschaftlichen Situation des Kreditnehmers nicht getroffen hätte. Nur das fehlen eines Verwendugnszwecks wäre keinesfalls Kreditbetrug!
Heisst das, wir könnten uns guten Gewissens die Küche holen, weil/auch wenn kein Verwendungszweck angegeben ist und wir vorher der Sachbearbeiterin Bescheid gegeben haben?
Sie sind bei der Mittelverwendung frei, sofern keine Zweckbindung vereinbart wurde. Die Bank interessiert in erster Linie Ihre vorher geprüfte nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit und ggfs. die Absicherung des Darlehens. Dabei treten häufig Gedanken, wie Fristenkongruenz einer Finanzierung etc. in den Hintergrund.
Bitte die Frage und meine Antwort NOCHMAL lesen, Es war vorher nicht klar, dass die Bank das Geld ohne Zweckbindung vergeben hat.
klar, die Immobilie wird genau benannt
Die Immobilie wird auch genau genannt... Aber nicht genau, was wir jetzt renovieren dürfen und was nicht...
Sofern Ihnen Mittel nicht zweckgebunden bereitgestellt werden, dürften Sie damit machen, was Sie wollen!
Bei zweckgebundenen Darlehen könnte die Bank z.B. den Bautenstand prüfen o.ä. bzw. sich über Rechnungen die Mittelverwendung nachweisen lassen.
Also bei uns steht im ganzen Vertrag nichts über den Verwendungszweck, was mich einwenig wundert... Wir haben aber vorher auch gesagt, dass wir davon z.b. eine Küche kaufen wollen... Was normalerweise ja nicht unbedingt bei allen Banken möglich ist... Vllt steht ja deshalb nichts darüber....