Hausfinanzierung, steht Verwendungszweck im Vertrag?

4 Antworten

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Da kann alles mögliche drinstehen: Hauskauf ...; Hausrenovierung..., Umfinanzierung etc..

natürlich, denn die bank lässt sich ja ins grundbuch eintragen........

nat88 
Fragesteller
 13.11.2013, 12:16

Also bei uns steht im ganzen Vertrag nichts über den Verwendungszweck, was mich einwenig wundert... Wir haben aber vorher auch gesagt, dass wir davon z.b. eine Küche kaufen wollen... Was normalerweise ja nicht unbedingt bei allen Banken möglich ist... Vllt steht ja deshalb nichts darüber....

schelm1  13.11.2013, 12:41
@nat88

Sie sind bei der Mittelverwendung frei, sofern keine Zweckbindung vereinbart wurde. Die Bank interessiert in erster Linie Ihre vorher geprüfte nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit und ggfs. die Absicherung des Darlehens. Dabei treten häufig Gedanken, wie Fristenkongruenz einer Finanzierung etc. in den Hintergrund.

Natürlich. Nebenbei, wenn du den Kredit für einen anderen Zweck, als im Antrag der Bank angegeben, verwendest, begehst du einen Kreditbetrug nach §265b StGB. Dafür kannst du bis zu 3 Jahre Haft bekommen.

nat88 
Fragesteller
 13.11.2013, 12:26

Klar, das weiss ich... Aber bei uns steht irgendwie noch nicht einmal das Wort "Verwendungszweck" im Vertrag... Wir haben der Sachbearbeiterin vorher Bescheid gesdagt, dass wir uns z.b noch eine Küche holen wollen... Nur, das jetzt nichts über den Verwendungszweck im Vertrag steht, wundert mich einwenig... Nicht, dass wir uns jetzt irgendetwas kaufen, was wir nicht dürfen... Vielleicht hat die das ja absichtlich nicht reingeschrieben, damit wir nicht daran gebunden sind...

schelm1  13.11.2013, 12:35

Kreditbetrug wäre nur dann gegeben, wenn unwahre Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers den Kreditgeber zu einer Entscheidung veranlassen, die er bei wahrer Kenntnis der wirtschaftlichen Situation des Kreditnehmers nicht getroffen hätte. Nur das fehlen eines Verwendugnszwecks wäre keinesfalls Kreditbetrug!

nat88 
Fragesteller
 13.11.2013, 12:38
@schelm1

Heisst das, wir könnten uns guten Gewissens die Küche holen, weil/auch wenn kein Verwendungszweck angegeben ist und wir vorher der Sachbearbeiterin Bescheid gegeben haben?

schelm1  13.11.2013, 12:42
@nat88

Sie sind bei der Mittelverwendung frei, sofern keine Zweckbindung vereinbart wurde. Die Bank interessiert in erster Linie Ihre vorher geprüfte nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit und ggfs. die Absicherung des Darlehens. Dabei treten häufig Gedanken, wie Fristenkongruenz einer Finanzierung etc. in den Hintergrund.

dantes  13.11.2013, 15:30
@schelm1

Bitte die Frage und meine Antwort NOCHMAL lesen, Es war vorher nicht klar, dass die Bank das Geld ohne Zweckbindung vergeben hat.

klar, die Immobilie wird genau benannt

nat88 
Fragesteller
 13.11.2013, 12:17

Die Immobilie wird auch genau genannt... Aber nicht genau, was wir jetzt renovieren dürfen und was nicht...

schelm1  13.11.2013, 12:38
@nat88

Sofern Ihnen Mittel nicht zweckgebunden bereitgestellt werden, dürften Sie damit machen, was Sie wollen!

Bei zweckgebundenen Darlehen könnte die Bank z.B. den Bautenstand prüfen o.ä. bzw. sich über Rechnungen die Mittelverwendung nachweisen lassen.