Hausdurchsung vor 3/4 Jahr jetzt Brief zum abholen der beschlagnahmten Sachen?

3 Antworten

das ist ein gutes Zeichen. Es sagt, dass die Ergebnisse der Untersuchung noch nicht einmal ausgereicht haben um ein Verfahren zu eröffnen (zumindest nicht gegen Dich). Da Du die Sachen nun abholen kannst, ist das Ganze mutmaßlich erledigt. Also keine Straftat, keine Anzeige, NIX - Gratulation. (ein gewisses Zittern ist noch bis zur Verjährung angebracht, aber da die "Beweise" anscheinend keine sind, hast Du gute Chancen

WENN eine Straftat vorliegen würde (selbst bei einem Verdacht) dann wären die Asservate nicht freigegeben worden und weiterhin als Beweise unter Verschluß

Eigentlich würde ich die Rückgabe der beschlagnahmten Dinge bereits als positives Zeichen werten. Vielleicht erfährst du etwas vom Polizisten, bei dem du deine Sachen abholst. Du kannst aber auch direkt bei Gericht um einen Termin zur Akteneinsicht bitten. Denn auch wenn kein Verfahren eröffnet wird, gibt es dennoch eine Akte zu deinem Fall. Darin steht auch, ob es noch Ermittlungen gibt oder die Sache als abgeschlossen gilt. Mit der Information schläft es sich dann sicherlich ruhiger.

Er sagt nur aus, dass die konfisziert Objekte "sauber" sind und nicht weiter benötigt werden, mehr nicht.