Wieso krieg ich mein beschlagnahmten Pc nicht von der Polizei?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

son blödsinn die polizei kann nichts. die können mir einen strafzettel gegen wenn ich falsch parke mehr nicht. sowas entscheidet die sta oder ein richter. also gemäß § 74 stgb kann alles eingezogen werden womit du eine straftat begangen hast . und nur dann wenn die sache dir gehörte. also z.b. wenn du eine quittung nachweist, dass die festplatte zwar dir gehört aber der restliche rechner einem kumpel oder deinen eltern dann müssen sie den pc unverzüglich herausgeben. außerdem muss der gegenstand der eingezogen worden ist bei der begehung der abgeurteilten tat eine rollte gespielt haben die im urteil festzustellen ist.

ich würde an deiner stelle n schreiben aufsätzen und die polizei auffordern dir dein eigentum oder dass eigentum deines bekannten :-) unverzüglich zurück zu geben. die müssen das der sta oder dem gericht überlassen.

lg

timo

Wie kann man so einen Unfug als "hilfreichste Antwort" werten?

Und wer gibt dafür DH?

Na wenn du meinst, timo... Was hier so alles am hilfreichsten ist.

Da hast Du leider von der JUgendgerichtshilfe eine ziemlich falsche Antwort bekommen. Das sind eben Sozialarbeiter und keine ausgebildeten Juristen. Den PC würdest Du allerfrühestens nach der Gerichtsverhandlung wieder bekommen. Ich bin mir aber relativ sicher, daß Du ihn gar nicht mehr siehst. In der Regel werden Computer als Tatwerkzeug eingezogen.

Endlich mal eine vernünftige Antwort! D.H.

Richtig, gerade erst bei einem Hobbyebaybetrüger erlebt. Schwuppdiwupp gab es eine Hausdurchsuchung, der Ganove wurde verurteilt und der bei der Durchsung sichergestellte PC blieb einbehalten. Was du ansonsten machen kannst: Höflich bei Gericht um Herausgabe des PC bitten.

die polizei meint das es ohne com besser für dich ist nicht das du wieder plötztin anstelst und es ist einfach sicherer für die polizei wenn sie ihn behalten

naja hatte am nächsten tag wieder ein neues pc kann mir sowas schon leisten was denken die sich den

@link33

bei Eurer Rechtschreibung und Grammatik kriegt man ja Augenkrebs

Wann Du den PC wiederbekommst, bestimmt nun mal die Polizei. Gut so. Wer so einen Mist wie Du verzapft, ist selbst Schuld und sollte nicht 'rumjammern!

es ist mein eigentum die brauchen doch nur die festplatte

@FigaroFigaro

Wenn du mit deiner eigenen Pistole jemanden erschießt bekommst du die auch nicht zurück.

@FigaroFigaro

Ausschließlich die Festplatte würde nur dann einbehalten, wenn sich darauf Beweismittel befinden,ohne daß der PC Tatwerkzeug war - z.B. wenn ein Zeuge eine Mail mit einem Geständnis bekommt.

Die Polizei hat damit nichts mehr zu tun. Die Staatsanwaltschaft ist hier als sog. Herrin des Verfahrens zuständig.

Wie oft Du von der Jugendgerichtshilfe oder von der Polizei gehört hast, dass Du den Computer wiederbekommst ist egal .. die Staatsanwaltschaft entscheidet hierüber als sog. Herrin des Verfahrens.

Wenn der Computer nur als Beweismittel für das Verfahren beschlagnahmt wurde (gem. §94 StPO), erhältst Du ihn zurück, wenn er als Beweismittel nicht mehr benötigt wird.

Wurde der Computer allerdings gem. §§111b, 111c StPO i.V.m. §74 StGB beschlagnahmt, erhältst Du ihn nicht wieder zurück. Da er zur Begehung der Straftat gebraucht wurde, kann er der Einziehung unterliegen.