Brief von der Polizei,äuserung zu straftat
mein bruder bekamm heute brief von der polizei er soll sich zu der straftat aüsern.er sagte uns er hatte keine drogen genommen als bemerkung steht da auch blut :0,4 aber was heißen die anderen 3 sachen die oben stehen wo überall ein nein steht.Meine eltern vermuten das er drogen genommen hatte.an dem tag haben die auch den führeschein abgenommen und bis heute ist er nicht da,was sagt ihr zu der sache???danke schonmal im voraus...

10 Antworten
Von Drogenmissbrauch steht in dem Schreiben nichts. Da unten als Ergebnis einer Blutentnahme 0,46 Promille angegeben sind, hatte er wohl Alkohol getrunken. Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkohol ist grundsätzlich erst ab 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit) bzw. 1,1 Promille (Straftat) strafbar, sofern sich die betroffene Person nicht mehr in der Probezeit befindet (0,0 Promille) oder Ausfallerscheinungen o.Ä. erkennbar waren (dann 0,3 Promillegrenze).
Da ihm hier eine Straftat vorgeworfen wird, könnte es z.B. §315c StGB sein, also eine Fahrt unter Alkohol bei der sonst noch irgendetwas passiert ist (Ausfallerscheinungen, Unfall o.Ä.). Die Beschlagnahme des Führerscheins ist eine Standardmaßnahme (gem. §94 Abs. 3 StPO, §69 StGB), wenn im Laufe des Verfahrens mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen ist.
Was genau vorgefallen ist müsstest Du schon Deinen Bruder fragen, da wird man Dir übers Internet nicht viel weiterhelfen können. Er kann sich jetzt zur Sache äußern.. oder nicht und wird dann irgendwann von der Staatsanwaltschaft bzw. vom Gericht einen Brief erhalten.
Genau lesen!
Das Wort "Nein" hinter den aufgezählten Straftatbeständen bezieht sich auf einen "Versuch". Also wird der Person die Straftat vorgeworfen, nicht der Versuch einer Straftat. Der Vorwurf ist also ernster als wenn da ein "ja" stehen würde.
Die Straftatbestände kann man im Gesetz unter den genannten Paragrafen nachlesen. Zum Beispiel hier: http://bundesrecht.juris.de/stgb/
Es geht also um Alkohol und Betäubungsmittel (umgangssprachlich Drogen).
Also das ist offenbar so ein Standardformular für die häufigsten Straftaten mit Alkohol und Drogen. Deshalb sind dort dreit Tatbestände aufgelistet, nämlich Verstoß gegen §23BtMG, und Trunkenheit am Steuer nach §316StGB. Der letzte Punkt ist aus irgend einem Grund 2mal aufgelistet. Aber ist eigentlich egal, dahinter steht, daß das alles nicht zutrifft.
Allerdings hat man bei ihm von irgend etwas 0,64 Promille im Blut nachgewiesen. Und das fällt in eine Straftat. Und dazu soll er Stellung beziehen.
0,4 was?? Promille oder HCT oder wie... Wie sollen wir denn auf diese Frage, wenn es denn eine ist antworten?? Ah ja, Du hast das Schreiben eingestellt, das hatte ich übersehen, na ja, dann hatte er was getrunken und 0,46 Promille... Von Drogen steht da nichts bzw. ein deutliches Nein.... Da soll er mal hingehen, vielleicht bekommt er ja den Lappen mit einer Belehrung zurück...wer weiß das schon. Allerdings sollten Deine Eltern mal mit ihm sprechen über Alkoholgenuß und Autofahren, beides erlaubt, aber getrennt!
Es ist im Grunde total egal, ob da Versuch steht oder Vollendung, denn die Delikte legen es sowieso nah einen Anwalt zu konsultieren und bis dahin schweigt man ganz einfach !