Diversionsverfahren(Gelbe Karte)?

2 Antworten

Diversionsverfahren bedeutet, dass es NICHT zu einer Anklage kommt- du also nicht vor dem Richer landest. Der Gelbe-Karte-Tag kann überall etwas anders ablaufen- ich hab den früher auch beruflich mitgemacht für ein Jugendamt. Bei uns lief es so, dass man an dem Tag (in ein und demselben Gebäude) zunächst mit jemandem von der Polizei spricht- die sog. offizielle Beschuldigtenvernehmung, dann mit jemandem vom Jugendamt (Jugendgerichtshilfe) und die Jugendgerichtshilfe sich anschließend mit der Staatsanwaltschaft (ohne Jugendliche) über eine "Bestrafung" geeinigt hat, die man Auflage nennt. Als Auflagen gibt es meistens Sozialstunden- die Höhe kann überall unterschiedlich ausfallen und hängt auch vom geklauten Warenwert ab. Manchmal gibt es auch einmalige spezielle Präventionskurse für Ladendiebe, hab ich auch mal durchgeführt.

2,50 € Artikel

Aber dass war mein erstes mal und warum machen die so einen Aufstand dass war nur ein 2,50€ Artikel

Aber kommt dass jetzt in meiner Akte und Führungszeugnis rein?

@dhzuifzzighf

Kommt nicht ins Führungszeugnis aber ins Erziehungsregister. Bei 2,50 Euro kannst du auch Glück haben, dass du gar keine Auflage bekommst. Oder wenn doch, wird diese ganz gering ausfallen. Mir gefällt aber deine Aussage mit dem Aufstand nicht- Diebstahl ist Diebstahl, da solltest du schon mehr Demut und Einsicht zeigen. Ich hab auch bei kleinen Geschichten der Staatsanwaltschaft immer vorgeschlagen sowas wie Sozialstunden zu verhängen, wenn jemand die Sache offensichtlich nicht bereut.

Doch ich bereue es sogar sehr und werde es auch nie wieder machen aber ich meine nur die stellen es so dar als hätte ich was über 100€ geklaut

Aber ist dass Verfahren eingestellt oder nicht?

Der Brief kann nicht von der Polizei gekommen sein. Dafür ist nur die Staatsanwaltschaft oder das Gericht zuständig. Die Polizei kann sowas aber anregen.

Diversionsverfahren gibt es nach §§ 45 und 47 JGG. Was da nun auf Dich zukommt kann nicht gesagt werden. Von einem intensiven Gespräch mit dem Staatsanwalt bis zu ein paar, freiwilligen, Sozialstunden ist einiges möglich.

kommt keine Geldstrafe oder sowas?

@dhzuifzzighf

Nein, Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht ohnehin nicht. Es könnte in einem Diversionsverfahren aber auf eine finanzielle Wiedergutmachung hinauslaufen, sofern Du dazu überhaupt in der Lage bist.