wann gibt die polizei die beschlagnahmten sachen wieder wenn man unschuldig ist?

3 Antworten

so lange wie die internen Ermittlungen laufen bekommst du die Sachen garnicht wieder, sollte aber alles rechtlich geprüft sein, dann kannst du dir die Sachen wieder abholen

§ 293 StPO (Aufhebung der Beschlagnahme)

(1) Die Beschlagnahme ist aufzuheben, wenn ihre Gründe weggefallen sind.

Gar nicht wenn es sich um unwissentlich gekauftes Diebesgut handelt.