Hallo ich habe letztes jahr ein butterfly Messer bei wish bestellt habe mich gewundert das es nie ankam habe dan gestern ein brief von der Polizei bekommen?

8 Antworten

Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um eine "Zeugenvernehmung" oder "Vernehmung als Beschuldigter" handelt, wegen Verstoß gegen das Waffengesetz. Anscheinend wurde bereits Strafanzeige gestellt. Was auf Dich zukommt kannst Du in den §§ 51 ff. WaffG nachlesen.

Du bist als Beschuldigter vorgeladen. Da musst du grundsätzlich nicht hingehen. Ist auch nicht ratsam.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

... weshalb soll das bei dem vorliegenden Sachverhalt nicht ratsam sein?

@rampe6

Was ist der Vorteil? Und wenn er auch noch gesteht dabei, verringert er die Chance, das es als unwirtschaftlich eingestellt wird.

Butterfly-Messer sind verbotene Gegenstände und durch die Bestellung hast Du gegen das Waffengesetz verstoßen.

was kann mir passieren?

Eine entsprechende Verurteilung.

Straftat nach §52 WaffG.

Das gibt eine Geldstrafe im drei-vierstelligen Bereich.

(Habe 1 Urteil gefunden wo es für 6 bestellte Butterflymesser 40 Tagessätze a 40€ gab)

Verstoß gegen das Waffengesetz, einige hundert Euronen Strafe am Ende.

Und Du bist ab jetzt "polizeibekannt" - herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle, Du hast es geschafft.

Bei jeder Kontrolle wird man genau diesen Dateneintrag (Verstoß gegen das Waffengesetz) zum Anlass nehmen, jedesmal wirklich ganz genau nach zu schauen, ob Du nicht doch sowas dabei hast - und das darf man auch noch.

Du hast quasi jetzt den Grund und die Rechtfertigung für alle weiteren körperlichen Duchsuchungen gelegt, welche man an Dir in den nächsten Jahren durchführen wird.