Hausdurchsuchung PC mitnehmen?

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Hallo afkjah,

unabhängig ob es sich um einen Computer oder um andere Gegenstände handelt, die die Polizei mitnimmt, so darf die Mitnahme im allgemeinen nur nach folgender Rechtsgrundlage durchgeführt werden:


§ 94 StPO (Beweisgegenstände)

(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

(3)Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen.


Um bei Deiner Frage zu bleiben.

Hat die Polizei also den Verdacht, dass auf dem Computer (oder Handy, Tablett, andere Datenspeicher) Informationen vorhanden sind, mit denen Dir oder einem anderen eine Straftat nachgewiesen werden kann, kann die Polizei das Gerät mitnehmen.

Allerdings gibt es hier für die Polizei einiges bei der Sicherstellung / Beschlagnahme beachten.

  • die Polizei muss Dir den Grund und die rechtliche Grundlage für die Sicherstellung/Beschlagnahme nennen.
  • die Polizei muss Dir eine Bescheinigung über die beschlagnahmten/sichergestellten Gegenstände ausstellen
  • Du musst der Mitnahme zustimmen. Tust Du das nicht, muss die Polizei den Gegenstand beschlagnahmen, was wiederum gem. folgenden Paragraphen der richterlichen Anordnung bedarf:

§ 111e StPO  (Anordnungsbefugnis)

(1) Zu der Anordnung der Beschlagnahme (§ 111c) und des Arrestes (§ 111d) ist nur das Gericht, bei Gefahr im Verzuge auch die Staatsanwaltschaft befugt. Zur Anordnung der Beschlagnahme einer beweglichen Sache (§ 111c Abs. 1) sind bei Gefahr im Verzuge auch die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) befugt.


Ich hoffe die Antwort langt erst einmal für Dein Referat.

Schöne Grüße
TheGrow

afkjah 
Fragesteller
 27.04.2014, 19:20

ja super danke hat mir sehr weiter geholfen (:

Ja, das ist eigentlich so üblich, dass die Polizei bei jeder Hausdurchsuchung alle auffindbaren Computer mitnimmt. Zumeist, wenn sich der Anfangsverdacht nicht erhärten ließ, bekommt man dann nach mehrmaligen Nachfragen und dem Verstreichen von mindestens 4 Monaten seine Computer zurück - leider alle kaputt gemacht. Schadensersatz gibt es nicht.

Wenn es Grund zur Annahme gibt, dass auf dem PC sachdienliche Hinweise zu finden sein dürften, nehmen die selbstverständlich auch den PC mit. - Also sichere deine Daten zuvor, falls du davon ausgehst, dass dein Referat nach der Durchsuchung noch von Bedeutung sein sollte.

Wenn der Verdacht da ist, dass auf dem PC Kontaktdaten zu Kunden oder Dealern oder Dateien mit relevanter Kommunikation vorhanden ist, dann nehmen die auch den PC mit.

Ahhhhhm, Verdacht auf Verstoß des Betäubungsmittelgesetzes ???

Egal was du da hast was "verstoßen" könnte Entsorge es.

Und doch die dürfen deinen Computer mitnehmen, um ihn auf Drogen (oder whatever) ein und -verkäufe zu dürchsuchen. Mach das Referat auch einen USB-Stick.