BTM Verstoß, wer haftet?

11 Antworten

Er sollte NICHT zur Polizei gehen! Dazu gibt es keine Pflicht und es kann nicht schaden.

Es gibt nur drei sinnvolle Optionen:

  1. Nichts machen und abwarten.
  2. Anwalt nehmen.
  3. Wenn er sich zu 100% beherrschen kann (keine Aussage zu machen), kann er auch bei der Staatsanwaltschaft auf der Matte stehen und Akteneinsicht nehmen. Darauf hat er einen Rechtsanspruch. Und er kann sich Kopien anfertigen lassen. Anschließend ohne ein Wort zum Vorwurf zu sagen, mit den Kopien wieder gehen und in Ruhe überlegen, wie er den Kopf am besten aus der Schlinge bekommt.

Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht. Wenn er zu 30 Tagessätzen verurteilt wird, und nicht zahlen kann. Geht er eben für 30 Tage ins Gefängnis.

Müssen die Eltern eine Geldstrafe zahlen?

Nein, was haben die Eltern mit dem Verstoß zu tun?

Natürlich müssen sie das nicht. Die haben ja nichts verbrochen, oder?

Sippenhaftung gibt es in Deutschland nicht! Entweder zahlt er die Strafe von beispielsweise 20 Tagessätze a 20 Euro, oder er geht 20 Tage ins Gefängnis. Ganz einfach.