Immer Hausdurchsuchung bei Verdacht auf BTM Handel?
Hallo liebe Gutefrage Community, zu meinem Problem. Ich wurde Anfang März von jemandem bei der Polizei reicht glaubwürdig als Gras Händler verleumdet die haben wie wir dann später rausgefunden haben das volle Programm aufgefahren Handys wurden abgehört usw. Die Sache ist da ich wirklich relativ viel kiffe habe ich zu dieser zu Zeit auch logischerweise relativ viel über Gras geschrieben. (wusste noch nicht das die ermitteln) Jetzt zu meiner Frage laut meinem Anwalt läuft das Ermittlungsverfahren immernoch, kp wieso, eine Hausdurchsuchung gab es auch noch nicht, denkt ihr das die jetzt noch irgendwann Mal kommen und meine Bude filzen oder denkt ihr da passiert jetzt nichts mehr? Bzw. heißt Verdacht auf BTM Handel zwangsläufig Hausdurchsuchung?
Würde mich echt über eine Antwort freuen.
MFG EXUS
3 Antworten
Hausdurchsuchungen finden dann statt, wenn die Kriminalpolizei
a) Zeit dafür hat und
b) nach Beweisen für Handeltreiben oder Eigenanbau sucht.
Geht es um "Pipimengen" für den Eigenbedarf, wird u.U. keine Hausdurchsuchung angeordnet. Priorität haben Fälle von wirklicher Bedeutung.
Sicher sein, dass keine HD erfolgt, kann man allerdings erst nach einer Einstellung des Verfahrens oder nach Verurteilung. Auch, wenn man grundsätzlich cleverer geworden ist als strafbare Taten via Whats App (mit) zu teilen.
Eine Hausdurchsuchung macht doch eher am Anfang der Ermittlungen Sinn und nicht erst wenn der Verdächtige schon lange weiß das gegen ihn ermittelt wird...
So ist die Vorgangsweise der Polizei. Bei Verdacht kann eine Hausdurchsuchung gemacht werden.
Wenn man andere Beweismittel hat muss das nicht sein
Hausdurchsuchung ist ein Mittel zur Beweiserhebung, welches nur bei begründetem Verdacht und mit richterlicher Genehmigung erfolgen kann (Ausnahme: Gefahr in Verzug, dann auch staatsanwaltschaftlich anordbar), es gibt nirgends "vorgeschriebene Formen der Beweiserhebung" in Abhängigkeit vom verfolgten Delikt. Damit gibt es keine vorgeschriebenen Formen der Beweiserhebung, also auch nicht bezüglich § 29a BtMG.
Und mit der Aussage "Verleumdung" wäre ich vorsichtig, denn dann läge umgekehrt eine Straftat nach § 164 StGB vor (falsche Verdächtigung),. Bei Verleumdung wußte man bei Erhebung der Anschuldigung um die Unschuld des Belasteten.
Danke erstmal für die Antworten. Das meiste davon wusste ich schon weil ich mich eigentlich immer als letztes Mittel irgendwo anmelde aber die Frage hat mich halt enorm gemartert ob da jetzt wahrscheinlich noch was kommt.
Aber muss nicht?