Immer Hausdurchsuchung bei Verdacht auf BTM Handel?

3 Antworten

Hausdurchsuchungen finden dann statt, wenn die Kriminalpolizei
a) Zeit dafür hat und
b) nach Beweisen für Handeltreiben oder Eigenanbau sucht.

Geht es um "Pipimengen" für den Eigenbedarf, wird u.U. keine Hausdurchsuchung angeordnet. Priorität haben Fälle von wirklicher Bedeutung.

Sicher sein, dass keine HD erfolgt, kann man allerdings erst nach einer Einstellung des Verfahrens oder nach Verurteilung. Auch, wenn man grundsätzlich cleverer geworden ist als strafbare Taten via Whats App (mit) zu teilen.

Eine Hausdurchsuchung macht doch eher am Anfang der Ermittlungen Sinn und nicht erst wenn der Verdächtige schon lange weiß das gegen ihn ermittelt wird...

So ist die Vorgangsweise der Polizei. Bei Verdacht kann eine Hausdurchsuchung gemacht werden.

MengeExus 
Fragesteller
 26.12.2018, 06:51

Aber muss nicht?

musso  26.12.2018, 06:53
@MengeExus

Wenn man andere Beweismittel hat muss das nicht sein

PolluxHH  26.12.2018, 07:42
@MengeExus

Hausdurchsuchung ist ein Mittel zur Beweiserhebung, welches nur bei begründetem Verdacht und mit richterlicher Genehmigung erfolgen kann (Ausnahme: Gefahr in Verzug, dann auch staatsanwaltschaftlich anordbar), es gibt nirgends "vorgeschriebene Formen der Beweiserhebung" in Abhängigkeit vom verfolgten Delikt. Damit gibt es keine vorgeschriebenen Formen der Beweiserhebung, also auch nicht bezüglich § 29a BtMG.

Und mit der Aussage "Verleumdung" wäre ich vorsichtig, denn dann läge umgekehrt eine Straftat nach § 164 StGB vor (falsche Verdächtigung),. Bei Verleumdung wußte man bei Erhebung der Anschuldigung um die Unschuld des Belasteten.

MengeExus 
Fragesteller
 26.12.2018, 07:47
@PolluxHH

Danke erstmal für die Antworten. Das meiste davon wusste ich schon weil ich mich eigentlich immer als letztes Mittel irgendwo anmelde aber die Frage hat mich halt enorm gemartert ob da jetzt wahrscheinlich noch was kommt.