Führerschein Führungszeugnis + Passbild nachreichen?

4 Antworten

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Ja, letzteres wird der Grund für die Nachforschung sein.

Die FSST möchte sich dann nur davon überzeugen, dass keine, oder zumindest keinerlei "die charakterliche Eignung als Kraftfahrzeugführer" beeinträchtigen Eintragung vorhanden sind.

Warum die noch ein 2. Passbild benötigen, dass weiss ich leider nicht. Eventuell haben sie Dein 1. nicht akzeptiert, weil es nicht z.B. nach "biometrischen Anforderungen" abgelichtet wurde. Einfach diesbezüglich mal nachfragen.

David2196 
Fragesteller
 22.02.2016, 10:51

Also muss ich mir da keine Sorgen machen, wenn ich keine Eintragung in meinem Führungszeugnis habe ?

Parhalia  22.02.2016, 11:04
@David2196

Nein, wenn keine Eintragungen vermerkt sind, so ist auch alles o.K. Und das damalige Verfahren wegen Deines "Scherzes" wurde laut Deinen Angaben ja absolut folgenlos / Auflagenfrei eingestellt.😊

David2196 
Fragesteller
 22.02.2016, 11:09

Vielen Dank !

Parhalia  22.02.2016, 11:24
@David2196

Gerne geschehen 😉

Jeder, der einen Führerschein erwerben möchte, muss ein Führungszeugnis vorlegen. Die Führerscheinstelle kann schlecht wissen, ob Du evtl. mal ohne Führerschein widerrechtlich ein Fahrzeug gefahren hast oder Du sonstwie im Straßenverkehr auffällig wurdest.

Da damals das Verfahren eingestellt wurde, wird da auch nichts drinstehen. Ein Führungszeugnis kostet Gebühren.

Ein Paßbild ist für deren Akten, eines brauchen sie für den Führerschein.  lg Lilo

butz1510  22.02.2016, 13:34

Das stimmt nicht. Nur, wer einen Personenbeförderungsschein macht, muss ein FZ vorlegen.

LiselotteHerz  22.02.2016, 13:36
@butz1510

o.k., ich dachte, das braucht heutzutage jeder. Ist bei mir schon über 35 Jahre her, lasse mich gerne belehren. Tja, dann wurde das doch eingetragen, anders kann ich es mir nicht erklären.

Parhalia  22.02.2016, 15:33
@LiselotteHerz

Nein, im FZ nicht, aber rein vermutet erfolgte damals wegen des angängigen Verfahrens halt grundlegend eine Meldung an die FSST. 

DORT könnte diesbezüglich dann in der Tat ein reiner Aktenvermerk wegen eines anhänglichen BtMG-Verfahrens aktenkundig sein. Zwar prinzipiell "hart" und eher unüblich, aber je nach Bundesland dennoch durchaus möglich in der allgemeinen Handhabe. 

Aber egal, wenn das damalige Verfahren keine Schuldsprechung ergab und das FZ auch allgemein keine Eintragungen enthält.

klassisches Eigentor; die BTM-Geschichte ging an die Fsst. Ohne den Nachweis wird der Antrag nicht durchgehen.

Über die Führungszeugnisse weiß ich auch nicht so viel. Keine Ahnung, ob ich das machen musste.
Das zweite Passbild brauchen die wahrscheinlich für ihre Unterlagen. Ist das nicht bei dem Perso auch so?