Hausdurchsuchung+ Mietertreff

9 Antworten

Bei einem begründetem Verdacht darf eine Wohnungsdurchsuchung gemacht werden. Wird die Wohnung zur Drogenproduktion missbraucht ist das ein guter Grund zur fristlosen Kündigung.

Die Polizei benötigt Tatsachen, aufgrund derer sich der Verdacht ergibt, dass in der Wohnung aktuell BTM zu finden sind.

Nur weil da einer aus eurem Haus zur Polizei rennt und denen erzählt, dass er den Kosum von Cannabis vermutet, geht gar nichts.

Erst wenn er es sicher angeben kann und damit mit seinem Namen steht, erst dann wird ein Richter einen Durchsuchungsbeschluß erlassen und erst dann wird eine Wohnungsdurchsuchung stattfinden, vorher nicht.

Zur Kündigung, Cannabiskosum ist kein Kündigungsgrund, schon gar nicht fristlos. Du gehst vielleicht davon aus, aber da liegst Du komplett falsch.

Mit diesem Grund wird eine Wohnungskündigung unwirksam sein. Dazu braucht es mehr, viel mehr. Du kannst nicht einfach eine Wohnung kündigen, das geht nur mit einem Kündigungsgrund.

Dazu müsste der Mensch erst einmal die Hausgemeinschaft empfindlich stören. Das müsste dann erst einmal zweimal abgemahnt werden und dann erst wäre eine fristgerechte Kündigung beim dritten mal gerechtfertigt.

Weder Cannabiskonsum noch eine dort eventuell irgendwann mal stattfindende Wohnungsdurchsuchung stellen auch nur annähernd einen Grund dar, wesweghen die Hausgemeinschaft überhaupt nur gestört werden könnte, schon gar nicht empfindlich.

Zumal, das nur nebenbei, der Konsum von Cannabis nicht einmal bestraft wird, das sei hierbei noch angemerkt.

Wenn der also in Zukunft in seiner Kemenate hockt und sich jeden Tag zwei Tüten reipfeift, kein Grund zur Kündigung.

Wenn der Cannabisgeruch eindeutig aus deiner Bude kommt, können die Polizisten direkt stürmen, da Gefahr im Verzuge ist. Schließlich ist gerade eine Straftat im Gange, weil Konsum ohne Besitz schlecht möglich ist, bzw. durch das Betreten der Wohnung bewiesen werden kann. Übrigens ein feiner Unterschied zwischen betreten und durchsuchen.

Der Anbau von Cannabispflanzen gilt als eine Strafsache und wird als solche auch behandelt. Das schließt auch eine Hausdurchsuchung ein.

Die Kündigung kann sofort erfolgen, kann aber auch er nach einer bestimmten Zeit ausgesprochen werden. Das liegt ganz im Interesse des Vermieters. Etwa das die Wohnung oder der Kellerraum zu einer Haschhöhle wird oder werden könnte.

Lass das haschen sein, ist gesünder und bringt Dir keine Probleme ein

Wie lange dauert es bis man einen richterlichen Beschluss vorgehalten kriegt? Also bis dieser durch geht?! Wenn man da zufällig nicht zuhause ist, was passiert?

Das dauert nur ein paar Minuten.