Diebstahl Hausdurchsuchung

7 Antworten

Eine Hausdurchsuchung von der Polizei, wird von einem Richter genehmigt...Hausdurchsuchungsbefehl, ohne den darf n.m.M. die Polizei nichts durchsuchen. Die Polizei muss schon hinreichend, vor dem Richter, begründen, warum eine Hausdurchsuchung notwendig ist. Eine "nur mal gucken"-Aussage reicht nicht aus :-)

Z.B. wenn Diebesgut, Waffen, Drogen u.ä. Dinge zu finden sein könnten (Verdacht) und wenn natürlich das feststeht, dass sich in der Wohnung diese Dinge befinden...oder auch, wenn vermutet (feststeht) wird, dass man z.B. einen Kriminellen, in seiner Wohnung, versteckt, dieser z.B. per Haftbefehl gesucht wird.

Die Polizei muss Hinweisen, aus der Bevölkerung (Nachbar) schon nachgehen. Auch, wenn z.B. ein Kind verschwunden ist, muss die Polizei eine Hausdurchsuchung machen.

Gestürmt wird eine Wohnung, vom SEK; ja erst, wenn eine unmittelbare Gefahr besteht, dass in der Wohnung eine Straftat begangen wird. Ich glaube, dafür braucht die Polizei/SEK nicht mal ein Hausdurchsuchungsbefehl, sondern kann (bei aktutem Bedarf) die Hausdurchsuchung nachträglich machen, bei einem Richter!

Wenn man nichts zu verbergen hat, kann man die Polizei auch die Hausdurchsuchung vornehmen lassen. Natürlich ist es unangenehm, wenn die Polizei die Schränke "durch wühlen" will...aber man kann ja auch freiwillig selbst alles zeigen und die Schranlktüren öffnen! Man kann auch mit der Polizei im ruhigen Ton reden und diese Hausdurchsuchung durchführen. Man kann ja auch dann sofort seinen Anwalt anrufen und mitteilen, dass die Polizei n der Wohnung steht...oder einen guten Freund/Nachbarn bitten, als "Dein" Zeuge dabei zu sein.

Wenn die Polizei einen Verdacht hat z.B. bei Diebesgut, holt diese sich, beim Richter, sowieso den Hausdurchsuchungsbefehl und man muss die Polizei "machen lassen", ob es einem paast oder nicht.

Wer wirklich kriminell ist und in seiner Wohnung was zu verstecken hat, der macht bestimmt nicht freiwillig seine Schränke auf ;-)

Das dann die Polizei nicht pingelig ist und durchsucht eben alles!!! Verhindern kann man die Durchsuchung nicht...im Gegenteil, wenn man noch frech wird und herrum zickt, wird auch die Poliezi ernergischer gegen einen vorgehen. Notfalls nimmt die Polizei einen noch in Gewahrsam, wenn man sich wehrt Nach dem Motto: der macht Stress und hat also was zu verbergen!

Sollte die Hausdurchsuchung sich hinterher als "Missverständnis" (falscher Verdacht) heraus stellen, könnte man sich hinterher darüber beschweren, bei der Dienstbehörde...wird aber nichts bringen: wenn ein Verdacht besteht, hat die Polizei das Recht eine Hausdurchsuchung zu machen.

Stell Dir vor, Dein Kind ist weg...und die Polizei muss die Nachbarwohnung durchsuchen. Der Nachbar wird nicht erfreut sein, aber sicherlich Verständnis haben, dass die Polizei alles tun will um ein Kind wieder zu finden.

Man kann, bei falschen Verdacht, den Anwalt einschalten und sich rechtlich versuchen dagegen zu beschweren...aber mmmmmhhh !?

Natürlich gibt es Beamte, die bei einer hausdurchsuchung nicht pingelig sind und ggf. was kaputt machen oder hinterher sieht die Wohnung aus wie ein "Schlachtfeld", aber das kommt wohl seltener vor...und wohl nur bei extremen Verdachtsfällen einer Straftat.

Anmerkung: Dies ist keine rechtsberatende Antwort. Bin nur Privatperson, die Kontakte hat zu Polizeibekamten (Privat). Weitere Fragen beantwortet dazu ein Anwalt z.B. für Strafrecht!

das SEK kommt nicht so schnell! Da ist erstmal die Polizei gefragt! Eine Hausdurchsuchung kann ohne richterliche Anordnung durchgeführt werden wenn "Gefahr im Verzug" ist. Also die Möglichkeit besteht das du das Diebesgut noch schnell wegschaffst. Sonst geht es nur mit richterlicher Verfügung. Und wenn das SEK anrückt, dann besteht Gefahr für andere Personen.

Ich glaube kaum, das es als angemessen angesehen wird, wegen €200 die Unverletzlichkeit der Wohnung aufzuheben...

Na in erster Linie solltest Du Dir angewöhnen Deine Sachen zu kaufen. Dann brauchst keine Angst zu haben das,dass SEK morgen mit Hubschrauber und Sturmmaske bei Dir einfällt. Es wird wenn er Dich angezeigt hat zu einer Anhörung kommen wenn überhaupt und ja der Richter muss die Hausdurchsuchung anordnen.

Na in erster Linie solltest Du Dir angewöhnen Deine Sachen zu kaufen

das ist mal ne gute Idee !

@SgtMiller

oh,ich meinte natürlich klauen.

Also: wegen so einer Bagatelle rückt kein SEK an. Das mal grundsätzlich. Das kommt nur dann, wenn mit erheblich erhöhter Gewaltbereitschaft zu rechnen ist oder Schußwaffen im Spiel sein könnten.

Für ein Hausdurchsuchung sind in Deutschland hohe Hürden gesetzt. Eine Hausdurchsuchung kann nur von einem Richter genehmigt werden (Bei Gefahr im Verzuge kann das anders aussehen, aber sicherlich nicht bei einem Diebstahl, sondern nur bei Gefahr für Leib oder Leben). Die Aussage eines Menschen alleine wird dem Richter nicht reichen. Er wird auf verdachtserhärtende Tatsachen bestehen. Diese könnte zum Beispiel die Aufnahme einer Videokamera sein, die den Beschuldigten beim Diebstahl zeigt; ob dann noch eine Durchsuchung notwendig ist, sei mal dahingestellt.

Also die Polizei braucht einen Durchsuchungsbeschluss vom Richter oder von einer Staatsanwaltschaft. Keine Panik das SEK kommt nicht sofort. Wenn was gegen die Person Y spricht, werden 2 Beamte ihn ansprechen ob was an dem Diebstahl dran wäre oder nicht. Wenn die Person Y dann einen Polizeibeamten als Geisel nimmt, dann könnte es sein aber sonst passiert nichts. Und auserdem werden dann noch ander e Zeugen gesucht die den Diebstahl mit bekommen haben. Also keine Panik. Ohne Durchsuungsbefehl geht gar nichts