Wie geht die Polizei bei einer Hausdurchsuchung vor wenn Hunde im Haus sind, Gibt es klare Vorgaben diesbezüglich?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gilt generell der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der u. a. besagt, dass das mildeste, zum Erfolg führende Mittel eingesetzt werden muss. 

Das bedeutet: Wenn die Wohnung schnell gesichert werden muss, um Beweismittel zu sichern oder den bewaffneten/gefährlichen Beschuldigen festzunehmen, ist jede Maßnahme zulässig, die diese schnelle Sicherung ermöglicht. Würde es zu lange dauern, den Hund anderweitig zu sichern, oder die Aggressivität des Hundes den Zugriff gefährden, darf er somit im Umkehrschluss erschossen werden. 

Da bewegen wir uns jetzt aber im Spielfeld von Spezialeinheiten, etc. 

Generell gilt, dass der Schusswaffengebrauch gegen Hunde per se gerechtfertigt ist, sollten die Beamten den Eindruck haben, sie werden angegriffen. 

Wie durch die meisten Anderen bereits gesagt, wird man im Normalfall den Halter einfach bitten, die Tiere einzusperren. 

Vielen Dank für die Auskunft, Ich sehe Sie sind selbst Polizist, darf ich fragen ob Sie sich schon einmal in einer derartigen Situation befunden haben ?

@MichaAchso

Bisher noch nicht. Die Frage nach Hunden wird allerdings bei den Einsatzvorbereitungen regelmäßig fast als erstes gestellt, eben weil ein unerwartet auftauchender Hund uns durchaus aus dem Konzept bringen kann. 

Basiert leider nicht immer auf wahren Begebenheiten.

Finde es sehr sehr schade, das die Polizeilichen Spezialkräfte JENES Bundeslandes und dessen innenministerium dem sie unterstellt sind, nicht so eine gute Ausbildung haben wie die deutschen militärischen. Gemeint ist damit die Psyche und das agieren bei Stress und Zeitdruck.

Es ist doch wohl klar, dass wenn ein SEK eine Wohnung erstürmt und in der Wohnung befindliche Hunde sieht, fast immer erschießt. Leider eine Tatsache. Ein Hund schreckt bei lauten knallen auf, sei es jetzt Sprengstoff an den Türrahmen oder einfach das erstürmen mit einer heftigen Stoßbewegung versetzt die Hunde in Alarmbereitschaft. Selbst einen kleinen artigen. Das bellen wird so oft falsch interpretiert und es wird direkt losgeschossen. Das ist so unmilitärisches, naives handeln. Das würde gleich mehrere Strafsätze bei den Kommandos geben..

Wenn ein Hund auf dich zurennt, verstehe ich. Aber nicht wenn er sitzt und bellt. Selbst wenn der Besitzer schreit "Der Hund tut nichts" und dann trotzdem zu schießen ist umgangssprachlich ausgedrückt Ehrenlos. Ohne jeglichen ritterlichen Ehrentum. Das bedarf ein Lehrgang bei unserer Speerspitze. Den Kommandos des Heeres und der Marine. Die werden ausgebildet von NATO-Spezialkräften und würden sicherlich nicht eine Wohnung "verwechseln", dessen Bewohner festnehmen und wie Schwerstkriminelle behandeln und parallel dazu auf die vierbeinigen Bewohner schießen TROTZ einer Aussage die darauf hinweißt, dass die Hunde lediglich aufgeregt sind und nicht beißen. Aber klar, wenns schnell gehen muss, Stress herrscht muss man schnell agieren. Doch das..

Die Beamten klingeln, zeigen ihren Durchsuchungsbeschluss und werden dich bitten, den Hund sicher zu verwahren, wenn du der Aufforderung nicht nach kommst und die Polizisten sich durch den Hund bedroht fühlen, können sie zum Beispiel einen Mitarbeiter des Tierheims holen, der deinen Hund so lange in Gewahrsam nimmt.

Wenn das Tier aggressiv wird gegenüber den Beamten haben sie das Recht, sich zu verteidigen. Ob dabei die Schusswaffe zum Einsatz kommt, hängt vom Hund ab.
Wenn ein kleiner Dackel auf die Beamten los geht, ist dies sicher leichter zu bewerkstelligen, als wenn es ein Dobermann ist...
Die meisten Hundebesitzer werden ihr Tier in einen separaten Raum führen, anleinen oder in den Garten/ das Auto bringen. Ist auch besser für das Tier, dessen Nerven dabei schon strapaziert werden kann.

Der Hudn wird zu 99% erschossen....... BLÖDSINN

Es kommt darauf an wie die Beamten auftauchen und ob der Hund einfach nur rumliegt und weiterpennt, oder ob er wie nen wahnsinniger rumbellt und droht.

Ist er aggro wird man entweder darum bitten das der Hund aus dem Haus entfernt wird, oder aber wenn nicht möglich, dann wird man darum bitten das er angeleint und gesichert wird.

Die Schusswaffe wird der polizist wohl stets dann einsetzen, wenn er das eigene Leben oder das eines Kameraden in Gefahr sieht.

Daraus folgert sich für jeden Menschen der noch klar bei verstand ist, habe ich einen Hund, egal wie süß, lieb, brav und verspielt er ist, dann leine ich ihn an und packe ihn auf den Balkon oder wo auch immer hin, wo die Polizisten gerade NICHT sind.

@MichaAchso

In dem Bericht fehlt ein wenig ob es sich um eine normale Hausdruchsuchung handelt oder ob das Haus erstürmt wurde weil verdacht bestand das ein Flüchtiger sich hier versteckt. Bis auf das er flüchtig war habe ich nichts gefunden, ABER das hier in der Wikipedia:

Satudarah MC ist ein großer niederländischer Rocker-Club. Von einigen offiziellen Stellen wird er als eine kriminelle Vereinigung eingestuft

Bisher habe ich im Netz nicht EIN EINZIGES MAL gefunden das ein Normalbürger, der eine normale Hausdurchsuchung hatte, seinen Hund erschossen bekommen hat!

Nur zum Verständnis: Es gab in unserem Wohnhaus kürzlich eine Hausdurchsuchung beim Nachbarn. Die Tür wurde eingetreten aufgrund dessen, da der Nachbar evtl Beweismittel hätte verschwinden lassen können, ich nehme an es handelte sich um Drogen oder dergleichen. Da dachte ich mir nur was passiert wäre wenn sich die Beamten in der Wohnungstür geirrt hätten ( Was auch durchaus vorkommt) und auf einmal meine beiden Hunde vor sich stehen hätten. Das hat mich einfach ein paar Tage nicht in ruhe gelassen, deshalb die Frage.

Wird ein Hund verletzt, ist das juristisch gesehen nur ein Sachschaden.

Das weiss ich, deshalb ja meine Frage.