Wie gegen (fristlose) Kündigung der Wohnung wehren?

5 Antworten

Kündigungen sind einseitige Willenserklärungen. Die muss man nicht begrüßen, es kommt lediglich auf den wichtigen Grund oder das berechtigte Interesse des Kündigenden an.

Warum benennt man die dort angebenen Gründe nicht, wenn man belastbaren Rat erwartet?

Ob fristlos oder (hilfsweise) fristwahrend ordentlich erklärt, wenn man nicht auszieht, wozu man aufgefordert ist, wird Klage erhoben. Bei fristloser Kündigung hat man gute Chancen, dass das Gericht die Unzumutbarkeit des Kündigungsgrundes verneint und Klage abweist. Bei ordentlicher meist nicht.

Natürlich geben Schmähungen des VM als Störung des Mieterfriedens ein derartigens Kündigungsinteresse her. Und ich vermute, das ist noch mehr im Busch, was angeführt werden dürfte. Was macht dich so sicher, dass der VM keine Zeugen für seinen Vortrag benennen kann, dass du dahintersteckst?

Das hat für den Gekündigten aber zwei Nachteile, die er gründlich bedenken sollte, bevor er das durchzieht: Erstens wird es sehr teurer und zweitens noch schwieriger, mit Räumungstitel einen Vermieter zu finden, der bereit wäre, sein Wohnung einem Räumumgsgeklagten zu vermieten.

Und nun erkläre dich oder zocke - dein Risiko.

Hallo,

Also angenommen man bekommt die Kündigung der Wohnung und will sich dagegen wehren, was mache ich da zuerst?

Es ist zu empfehlen, die fristlose Kündigung zurückzuweisen und auf die rechtlichen Gesichtspunkte hinweisen, die die fristlose Kündigung hinfällig machen.

Angenommen, der Verwalter schiebt Gründe vor, die aber nie gesehen sind und er kündigt per Brief fristlos?

Es besteht hier kein Grund zur Sorge, da bei vorgeschobenen Gründen eine fristlose Kündigung nicht rechtswirksam möglich ist.

Jetzt habe ich gelesen, dass man bei einer fristlosen keinen Widerspruch einlegen kann und auch nicht die Frist eingehalten werden muss. Also kann ich mich ja gar nicht wehren? Und er muss nichts beweisen? (richtig beweisen und nicht nur xy hat gesagt, y glaubt...) Das ist doch nicht fair!

Wenn die fristlose Kündigung grundlos erfolgt, so ist rechtlich gesehen gar kein Widerspruch erforderlich. Die Kündigung ist dann rechtsunwirksam und gegenstandslos.

Ein Widerspruch ist nur bei einer ordentlichen Kündigung erforderlich, der der Mieter überwiegende mieterseitige Interessen entgegensetzen möchte.

Landet man dann auf der Straße? Was ist mit allen Sachen? So schnell findet man doch nix? und wenn der Mieter Sozialhilfeempfänger ist - und finanziell nicht ausziehen kann - und wenn er eben die Beschuldigungen nicht getan hat, dann dürfen die ihn einfach so rauswerfen?

Nein, der Vermieter müsste erst eine Räumungsklage erheben, in der das Gericht die Wirksamkeit einer Kündigung nachprüft. Wenn es zum Schluss kommt, dass die Kündigung unbegründet ist, so wird die Klage abgewiesen.

bei der ordentlichen: widerspruch binnen 2 Wochen, Gang zu Gericht wegen Räumungsklage mit oder ohne Anwalt möglich. Frist richtet sich nach Mietdauer (ungefähr 20 Jahre), es gibt eine Schonung wegen Härtegrad. Hab ich das richtig verstanden?

Der Widerspruch muss i.d.R. spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mieterhältnisses ausgesprochen werden. Die Frist ist von der Mietdauer unabhängig. Eine Schonung kann es wegen schwieriger sozialer Umstände geben.

Wie ist es im Fall Beleidigung: Mieter dürfen nicht schlecht über Vermieter reden, man darf nix unterstellen das nicht bewiesen ist. Aber darf der Vermieter einen Mieter als Störenfried hinstellen wenn nicht bewiesen ist wers war und böse über den Mieter reden im Brief zb. endlich xy(Nachname des Mieters) loswerden, AB(Straßenname und Hausnummer) soll endlich eine xy-freie Zone werden.

Der Vermieter darf über den Mieter seine Meinung äußern, jedoch nicht unwahre Tatsachen behaupten. Er ist insofern in derselben Rechtsposition wie jeder andere, der seine Tatsachen bzw. seine Meinung äußern möchte.

Hat der Vermieter fristlos und hilfsweise fristgerecht gekündigt oder nur fristlos? Hat der Vermieter dich vorher abgemahnt?

Den Kündigungsgrund hat natürlich der Vermieter zu beweisen, weil er von dir Rückgabe der Wohnung will.

Es lohnt sich ggf. die Kündigung von einem Anwalt oder dem Mieterschutzbund prüfen zu lassen, um kostenintensive Gerichts - und ggf. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.

Du kannst dich immer gegen eine Kündigung der Wohnung wehren, ich frage mich woher du das hast, dass es nicht gehen soll.

Ich arbeite in einer Anwaltskanzlei und wir machen auch Mietrecht. Kündigen auch häufiger fristlos wegen irgendwelchen Gründen. Das müssen aber auch ordentlich gute Gründe sein: 1. Miete oder ein erheblicher Teil der Miete wird nicht gezahlt seit 2 Monaten in Folge. Dazu zählen aber nicht Miete für Garage u.ä. 2. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses ist dem Vermieter nicht zumutbar. Da zählt z. B. rein Drohungen, Gewalt, Messi Wohnung, Beleidigungen etc. 3. Den anderen miteen des Mietshauses ist es nicht zumutbar, dass der Mieter dort länger wohnen bleibt

Du kannst den Vermieter selbst anschreiben und versuchen dich zu einigen. Du kannst auch, solange vor dem Amtsgericht, dich selbst verteidigen, du kannst zum Mieterschutzbund gehen, du kannst dir einen Anwalt suchen.

Eine fristlose Kündigung aus vorgenannten Gründen ist natürlich erstmal sehr schlecht. Denn nicht nur der Mieter hat Rechte sondern auch Pflichten. Und ebenso der Vermieter. Der Vermieter ist an seine Einnahmenquelle gebunden, wer will schon für umsonst eine Wohnung vermieten? Und wer will einen Mieter haben, der ständig rumpöbelt oder die Wohnung verunstaltet?

Aber dennoch kann man sich dagegen wehren, denn wenn die Anschuldigungen nicht stimmen, kann man das ja beweisen. Und auch wenn man 2 Monate seine Miete nicht gezahlt hat, hat man immer noch eine Chance, die Wohnung zu behalten. Nämlich wenn man vorher seine Miete immer pünktlich und vollständig beglichen hat, kann man seine mietschulden begleichen und muss nicht ausziehen.

Und ganz so einfach landet man auch nicht auf der Straße. Jedenfalls nicht wenn man sich Hilfe holt. In eigentlich jeder Stadt gibt es Hilfsangebote für solche extremen Situationen. Und auch die Arbeitsagentur kann helfen.

Und übrigens, wenn man vor Gericht ist, wird jeder vernünftige Richter im Urteil eine angemessene Frist zur Räumung der Wohnung festlegen, vor allem wenn es sich um Familie mit Kindern handelt.

Hoffe ich konnte alles gut beantworten. Bei weiteren Fragen gerne anschreiben

Liebe Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

bevor du auf der straße landest,.. vergeht mindestens 1 jahr.. der vermieter muss erstmal mahnen und noch mal mahnen und dann klagen, dann muss das vor gericht gehen und noch beurteilt werden. die verhandlung kann sich verzögern und der vermieter muss alles erstmal auslegen vor gericht und zahlen bis das urteil kommt.

ich würde mir ein räumungsschutz-urzteil besorgen wenn du dich im recht fühlst, und dann kann der vermieter dir gar-nichts..! der wird auf verfügung verurteilt und muss dir die wohnung stellen, ob er will oder nicht. Da gilt nicht mal eigenbedarf als grund mehr dann.

Als mieter ist man im besseren recht, sogar wenn man sich völlig zu unrecht verhält bis zum schluss.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Danke, also ist das bei einer Fristlosen doch nicht so einfach und es bleibt trotzdem fair? Also dass man angehört wird und jeder aber seine Beschuldigungen beweisen muss. Puh, das hört sich schon mal besser an.

@Userxxyx

nope - du musst schon provozieren das der vermieter dich verklagt..

man sagt: wenn der vermieter 2 mal eine fristlose kündigung schickt, sind beide nichtig - weil er damit die dringlichkeit und bedeutsamkeit der kündigung außer kraft setzt durch mehrmalige gleich gestellte androhung einer konsequenz ohne durchsetzung der folgen. Er lamentiert ab dem moment nur noch wild und disquallifiziert sich ergo dafür, glaubhaft und ernst genommen zu werden.

Ich war damals 3 jahre mit 1 miete im rückstand, einfach aus prinzip.. alle paar monate eine außerordentliche fristlose kündigung bekommen, sogar persönlich überreicht..

vor gericht wurde dann beschlossen das die "räumung" ausgeschlossen wird und es ausschließlich um die zahlung geht.. als ich dann freiwillig eingeräumt habe aus zu ziehen in 1 jahr - wurde mir in einer weiteren verhandlung räumungsschutz zugesprochen und in einer dritten, eine einstweilige verfügung erwirkt die die vermietung dazu gezwungen hat mich in der wohnung weitere 11 monate zu dulden, miete habe ich nicht gezahlt in der zeit. dafür habe ich auf die kaution verzichtet im einvernehmen.

was man tun muss: füße still halten und nerven behalten.. als mieter

was man tun muss: geld ohne ende investieren, allem kleinkram hinterher laufen und dies das überall einreichen und ewig und drei jahre seinem recht hinter her laufen ohne erfolgs-chancen ..als vermieter