Hausdurchsuchung - Handy beschlagnahmt aber nicht meines?
Hallo,
bei einer Hausdurchsuchung wurde ein Handy beschlagnahmt was in meinem Besitz war, was ich auch nutze - nach dem Kaufvertrag gehört es allerdings nicht mir sondern einem Familienmitglied - jetzt ist die Frage ob ich es zurück bekommen kann wenn ich nachweisen kann das es nicht mir gehört ..?
7 Antworten
Nach Abschluss der Ermittlungen muss das Handy dem Besitzer ausgehändigt werden, wenn es nachweislich nicht dem Beschuldigten, sondern einem Dritten gehört.
Bei einer Einstellung des Verfahren gilt das Gleiche.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__74.html
http://www.rechtslexikon.net/d/einziehung-und-verfall/einziehung-und-verfall.htm
Der tatsächliche Inhaber des Gerätes muss vorlegen können, dass es seines ist.
Aber wenn Du es selbst genutzt hast, sind dort wahrscheinlich Beweismittel oder ähnliches drauf, was die Polizei braucht.
Es wird ausgewertet, die Eigentumsverhältnisse sind dabei egal, da du ja auch zugibst, es zu nutzen.
Sollte es als Beweismttel beschlagnahmt werden, dürfte es dir ach Bendugung des Strafverfahrens zurückgegeben werden.
Sollte es als Einziehungsgegenstand (instrumentum sceleris) beschlagnahmt worden sein, dürfte es dauerhaft weg sein.
Welche Rechtsgrundlage steht denn in der Sicherstellungs-/Beschlagnahmeanzeige drin?.
War klar, dass du deinen unqualifizierten Senf dazugeben wirst.
Wenn du den 74 (2) 1 richtig lesen würdest, würdest du erkennen, dass das Eigentum nicht die Voraussetzung für die Einziehung ist. Im Übrigen gibt es auch den Satz 2, der explizit die Einziehung aufgrund Gefahr zulässt -
Ich habe schon Mietwagen als Einziehungsgegenstand beschlagnahmt - und der Richter hat die Beschwerde abgeschmettert.
Vielleicht solltest du in Zukunft Fragen beantworten, wo du dich auch auskennst und deinen "Titel" wieder abgeben...
Neidisch??? 😂
Alles was Geld bringt darf mitgenommen werden.
Bei einer Einziehung sollte es in dem hier aufgeführten Fall gerade nicht dauerhaft weg sein. § 74, Absatz 2, Satz 1 StGB .
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_74.html
Vielleicht solltest du in Zukunft Fragen beantworten, wo du dich auch auskennst und deinen "Titel" wieder abgeben...