Hausdurchsuchung - Handy beschlagnahmt aber nicht meines?

7 Antworten

Der tatsächliche Inhaber des Gerätes muss vorlegen können, dass es seines ist.

Aber wenn Du es selbst genutzt hast, sind dort wahrscheinlich Beweismittel oder ähnliches drauf, was die Polizei braucht.

Es wird ausgewertet, die Eigentumsverhältnisse sind dabei egal, da du ja auch zugibst, es zu nutzen.

Sollte es als Beweismttel beschlagnahmt werden, dürfte es dir ach Bendugung des Strafverfahrens zurückgegeben werden.

Sollte es als Einziehungsgegenstand (instrumentum sceleris) beschlagnahmt worden sein, dürfte es dauerhaft weg sein. 

Welche Rechtsgrundlage steht denn in der Sicherstellungs-/Beschlagnahmeanzeige drin?. 

BestMoralAnwalt  13.02.2016, 16:11

Bei einer Einziehung sollte es in dem hier aufgeführten Fall gerade nicht dauerhaft weg sein. § 74, Absatz 2, Satz 1 StGB .

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_74.html

Vielleicht solltest du in Zukunft Fragen beantworten, wo du dich auch auskennst und deinen "Titel" wieder abgeben...

furbo  13.02.2016, 16:21
@BestMoralAnwalt

War klar, dass du deinen unqualifizierten Senf dazugeben wirst.

Wenn du den 74 (2) 1 richtig lesen würdest, würdest du erkennen, dass das Eigentum nicht die Voraussetzung für die Einziehung ist. Im Übrigen gibt es auch den Satz 2, der explizit die Einziehung  aufgrund Gefahr zulässt - 

Ich habe schon Mietwagen als Einziehungsgegenstand beschlagnahmt - und der Richter hat die Beschwerde abgeschmettert.  

Vielleicht solltest du in Zukunft Fragen beantworten, wo du dich auch auskennst und deinen "Titel" wieder abgeben...

Neidisch??? 😂

Alles was Geld bringt darf mitgenommen werden.