Gibt es bei der Polizei eine Frist?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Anrufen hättest du schon vor 4 Monaten können. Fordern ist eine andere Geschichte. Da eine Hausdurchsuchung gleichzeitig auch eine Schuldvermutung darstellt, wundert es mich dass noch kein Anwalt eingeschaltet worden ist, der diese Angelegenheiten klärt.

Nur weil Du Dir keiner Schuld bewusst bist heißt das noch lange nicht, dass das grundlos war.

Aus Deiner Sicht vielleicht grundlos, mag ja sein, aber Deine Sicht ist hierbei nicht gefragt.

Du kannst dort anrufen, aber das bringt rein null.

Der Grund dafür ist, die Polizei darf Dir gar nichts wiedergeben. Entweder die Staatsanwaltschaft oder das Gericht gibt es Dir zurück. Hierzu wird man Dir mitteilen, wo Du Deine Sachen abholen kannst (was dann auch wieder eine Polizeidienststelle sein kann).

Das wird man Dir aber nur mitteilen, wenn man es Dir zurückgibt, wenn nicht, dann nicht.

Die Polizei hat überhaupt nichts zu melden bei sowas. Die nimmt mit, aber was damit passiert entscheidet nicht die Polizei.

Deine Sächelchen dienen wohl als Beweismittel in einem Strafverfahren und dabei ist es normal, dass man diese behält, bis dieses Verfahren abgeschlossen ist. Das bedeutet rechtskräftig eingestellt z.B. gegen Auflagen oder auch ohne, diese Auflagen erfüllt sind oder gar eine Verurteilung vorliegt.

Da kann dauern, ein halbes Jahr ssicherlich bis mal die Staatsanwaltschaft zu Potte kommt und mal locker ein bis eineinhalb Jahre, bis sowas über ein Gericht gelaufen ist. In der Zeit siehst Du das Zeugs nicht mehr.

Und danach auch nur dann, wenn es kein Tatmittel ist. Hast Du irgend eine Straftat damit begangen oder auch nur darüber verabredet, ist es Tatmittel und das Teil wird eingezogen, ein Einbrecher erhält ja schließlich auch sein Einbruchswerkzeug nicht zurück.

Und nein, es gibt hierbei keinerlei Fristen.

Wann kann ich dort anrufen?

Wie wäre es mit 'gleich'? Du kannst dich jederzeit nach dem Stand des Verfahrens erkundigen.

es ist unsinn, das man anch 8 montaen einfach seine sachen zurückfordern kann. solang die ermittlungen und das verfahren andauert, darf die polizei die sachen sicherstellen.