Kann ich einen Richter verklagen?
Hallo,
vor kurzem hat die Polizei mein Haus durchsucht und alle meine technischen Geräte beschlagnahmt.
Ich war geschockt und hatte keine Ahnung warum.
Doch erst NACH der Durchsuchung wurde mir der Beschluss des Richters gegeben und mir wurden alle Festplatten auch weggenommen, obwohl von denen nichts auf dem Beschluss stand.
Dann haben wir Akteneinsicht beantragt, und mir wird 33 KunstUrh vorgeworfen.
Anscheinend hat jemand von unserem Englischlehrer einen Fake Account auf Lovoo erstellt, und jeder aus der Klasse hat mich dafür verdächtigt, weil ich von denen immer ausgeschlossen werde und diese neidisch auf mein iPhone sind.
Es gab absolut keine Sachbeweise, nur paar Kinder die sagen „Er könnte das gewesen sein“, und der Richter ordert eine Hausdurchsuchung. Nicht einmal die IP Adresse des Fake Accounts wurde untersucht!
ich war das alles aber garnicht und verzichte jetzt seit 3 Monaten schon auf meine ganzen Technischen Geräte OHNE GRUND.
Wie kann man hier gegen den Richter vorgehen?
7 Antworten
Auf Verdacht hin einen Durchsuchungsbeschluß zu veranlassen, ist schon schlecht. Das sehe ich auch so.
Mußt Du mal sehen, ob das Verfahren eingestellt wird.
Eine Art Dienstaufsichtsbeschwerde
https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Informationsblatt_richterl_Unabhaengigkeit.pdf
Auf Verdacht hin einen Durchsuchungsbeschluß zu veranlassen, ist schon schlecht.
Sollte man anfangen, ganz ohne Verdacht Durchsuchungsbeschlüsse zu veranlassen oder wie darf ich das verstehen?
Was hat denn auf dem Durchsuchungsbeschluß gestanden, dass dich der Meinung sein läßt, der Richter habe die Festplatten nicht sicherstellen wollen??
Ansonsten hat der Richter aufgrund der von der Polizei vorgelegten Indizien/Beweise entschieden und das war zulässig.
Eine Anzeige gegen die Personen, welche die Beschuldigungen aufbrachten und eine Anzeige wegen Rechtsbeugung gegen den Richter, der die Hausdurchsuchung anordnete.
Hallo,
Sofern Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass der Beschluss willkürlich bzw. rechtsfehlerhaft ergangen ist, so können und sollten Sie hiergegen Beschwerde einlegen. Diese legen Sie beim Amtsgericht selbst ein, welches der Beschwerde entweder abhilft oder dem Landgericht zur Entscheidung vorlegt.
Sie können sich dabei anwaltlicher Hilfe bedienen, was empfehlenswert ist.
sicher kannst den verklagen,nimm einen anwalt damit du keine fehler machst