Kann ich einen Richter verklagen?

7 Antworten

Auf Verdacht hin einen Durchsuchungsbeschluß zu veranlassen, ist schon schlecht. Das sehe ich auch so.

Mußt Du mal sehen, ob das Verfahren eingestellt wird.

Eine Art Dienstaufsichtsbeschwerde

https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Informationsblatt_richterl_Unabhaengigkeit.pdf

VirageXO  16.04.2020, 13:40
Auf Verdacht hin einen Durchsuchungsbeschluß zu veranlassen, ist schon schlecht.

Sollte man anfangen, ganz ohne Verdacht Durchsuchungsbeschlüsse zu veranlassen oder wie darf ich das verstehen?

Was hat denn auf dem Durchsuchungsbeschluß gestanden, dass dich der Meinung sein läßt, der Richter habe die Festplatten nicht sicherstellen wollen??

Ansonsten hat der Richter aufgrund der von der Polizei vorgelegten Indizien/Beweise entschieden und das war zulässig.

Eine Anzeige gegen die Personen, welche die Beschuldigungen aufbrachten und eine Anzeige wegen Rechtsbeugung gegen den Richter, der die Hausdurchsuchung anordnete.

Hallo,

Sofern Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass der Beschluss willkürlich bzw. rechtsfehlerhaft ergangen ist, so können und sollten Sie hiergegen Beschwerde einlegen. Diese legen Sie beim Amtsgericht selbst ein, welches der Beschwerde entweder abhilft oder dem Landgericht zur Entscheidung vorlegt.

Sie können sich dabei anwaltlicher Hilfe bedienen, was empfehlenswert ist.

sicher kannst den verklagen,nimm einen anwalt damit du keine fehler machst