Mietwohnung Tür eingetreten, wer kommt für Schaden auf?
Eingetretene Wohnungseingangstür durch Unbekannt - Mieter im Urlaub, das Haus ist eigentlich in der Nacht auch nicht frei zugänglich da die Haustüre abgeschlossen ist (sein sollte).
Wer muss nun eigentlich für den entstandenen Schaden aufkommen - Mieter oder der Vermieter?
Danke
10 Antworten
nach einer Anzeige, den Schaden über die PHV, Abt. Mietsachschäden regulieren lassen..
der Vermieter ist völlig außen vor
die phv kommt für schäden auf die du dritten zufügst, nicht umgekehrt
Mieter, der sollte eine Versicherung haben, gegen Einbruch! Eine Anzeige wäre Voraussetzung!
Ich würde eher auf Gebäudehaftpflicht tippen, so wie steffiffm - aber melden könnte man das beiden Versicherungen, so daß die sich irgendwie einigen können.
Das ist ein Einbruchsschaden, den der Mieter zahlen muss bzw. dessen Hausratversicherung.
Wenn es sich um einen Einbruch in einem MFH handelt, dann kommt die Hausratversicherung für die WOHNUNGSeingangstür auf. Was hat denn ein solcher Schaden mit einer Haftpflichtvers. zu tun???? Das beantwortet die Frage nur hinsichtlich einer Versicherung.
Hoffentlich hast Du Anzeige erstattet. Bei Vandalismus zahlt die Gebäudehaftpflicht des Vermieters.
Viermal den DH für eine Quatsch-Antwort?? Armes Deutschland...
haftpfliccht gegenüber dritten. die tür ist aber im besitz des versicherungsnehmers.
zur gebäudeversicherung:in der regel sind F,Lw,St versichert. aus welcher dieser sparten soll da wohl geleistet werden?
Wieso Haftpflicht ? Das ergibt doch keinen Sinn. Wenn dann höchstens eine Gebäudeversícherung die Vandalismusschäden mit abdeckt - wobei die evtl. offene Haustüre sicherlich als fahrlässig eingestuft wird.
das stimmt.