Hausbau - Preisnachlass Keller
Hallo zusammen!
Wir haben den Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben (Doppelhaushälfte 125qm, voll unterkellert), da meldet sich wenige Tage später der Bauträger und teilt mit, dass der Keller doch nicht so gebaut werden kann wie geplant.
Grund: Direkt an der Grundstücksgrenze steht eine alte Garage mit porösem Fundament, die in unsere Baugrube stürzen würde. Der Nachbar ist nicht bereit das Fundament verstärken zu lassen, weil er seine Garage dazu ausräumen müsste. Daher fragt der Bauträger, ob wir bereit wären, auf einen halben Meter Keller zu verzichten - insgesamt etwas mehr als 5 Quadratmeter.
Er bietet uns dafür pro qm einen Preisnachlass von 1.000 Euro an, insgesamt also 5.000 Euro und rundet sogar noch auf 7.000 Euro auf.
Ist das nicht ein bisschen wenig, zumal er das doch eigentlich vorher hätte wissen können? Oder wieviel kann man dafür an Rabatt verlangen? Gibt es da vielleicht so etwas wie einen Berechnungsschlüssel? Wer kennt sich aus?
Vielen Dank & schöne Grüße
Andreas
6 Antworten
Das Unterfangen der Mauer des Nachbarn sollte für € 7.000,-- gut machbar sein. Also auf Erfüllung bestehen. Hast Du Dir aber schon wirklich Gedanken über den Keller gemacht. Ein guter Keller mit den nötigen Abdichtungen, Drainagen und Entlüftungen ist eine wirklich teure Sache. In dem "Leitfaden zum vernünftigen Bauen....." ISBN 978-3-939397-82-3 ist der Kellerbau genau erklärt. Es lohnt sich, da mal nachzulesen.
Das ist nur Bequemlichkeit des Bauträgers; er hätte vorher erkennen müssen, dass die Nachbargarage Probleme bereitet. Also auf Vertragserfüllung beharren, nicht seine Fehler heilen.
Ein Versatz des Kellers mit "auskragender Kellerdecke" führt mit Sicherheit nach Ablauf der Gewährleistung zu Rissen in der Kellerdecke, es sei denn, es wird eine aufwendige Statik in eine Vollbetonplatte eingebaut. Die Kosten dafür sind mit Sicherheit höher als der angebotene "Nachlass".
Lasst Euch nicht über den Tisch ziehen!!
Es wäre auch die Frage berechtigt, ob man den Keller nur einen halben Meter von der Grenze weg bauen darf oder ob auf die Grenze gebaut werden muss. Des weiteren weiß ich nicht, ob dem Bauträger damit geholfen ist, nur einen halben Meter stehen zu lassen, wenn nebenan ein ganzes Kellergeschoss ausgehoben wird. Die Kräfte verteilen sich auf 45° und da bringt ein halber Meter im Hinblick auf die gesamte Tiefe wohl eh nicht viel. Ab gesehen davon bekommt man für den Preisnachlass ja schon eine Fertiggarage.
Für die 7000,- EUR kann der Bauträger aber auch sicherlich das Garagenfundament abschnittsweise unterfangen und das Haus wie geplant bauen. So wird es üblicherweise bei der Bebauung von Baulücken gemacht, wenn das Fundament des Neubaus tiefer liegt, als das Fundament der Bestandsbauten. Keine schwarze Magie, sondern täglich Brot von Baufirmen. Ich würde da keinen Abstrich an meinem geplanten Häuschen machen.
Klingt ok der Nachlass... Die Frage ist, kann man den Nachbarn in Regress nehmen? Naja, vielleicht kein guter Start in die neue NAchbarschaft.
den Nachbarn in Regress nehmen wohl kaum. Der kann auf seinen Grund und Boden machen was er will.