Wohnungsangebot mit Keller und nach Einzug doch ohne keller?

7 Antworten

Hallo,

Würdet ihr für den nicht vorhandenen Keller bezahlen, dann könnte man den Vermieter auf anteilige Rückzahlung verklagen. Jedoch liegt dieser Sachverhalt nicht vor.

Entscheidend ist, dass die Angaben in der Wohnungsanzeige nur als unverbindliche Beschreibung des Objekts angesehen werden und dem Mieter deshalb keinerlei Gewähr geben.

MfG

Ihr habt die Wohnung besichtigt aber nicht den Keller? Dann hat euch der Vermieter die Wohnung als Mietobjekt heausgegeben und ihr habt die Wohnung OHNE Keller übernommen. Ihr habt vemutlich bereits die erste/zweite Gesamtmiete bezahlt und die Kaution insgesamt oder einen Teil an den Vermieter übergeben. Somit seit ihr ohne schriftlichen Mietvertrag Besitzer der Wohnung ohne Keller und auch ohne Garage geworden.

Ich würde nun das schriftliche Vertragsangebot des Vermieter ablehnen und auf einen mündlichen Mietvertrag hinweisen, der durch euren Einzug und durch die Mietzahlung ausreichend legimitiert ist.

Der mündliche Mietvertrag ist durchaus vorteilhaft für euch und der Vermieter hat sich durch seine Nachlässigkeit ins Bein geschossen, denn nun trägt er die Kosten der Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen selbst, Kautionsteile kannst du zurück verlangen und Betriebskosten trägt nun auch der Vermieter. Unter uns gesagt, damit würde der Vermieter erpressbar, wenn er denn auf einem schritlichen Mietvertrag weiter hinzielt.

Übrigens darf eine Garage nicht als Keller / Lager benutzt werden. Siehe Brandschutzverordnung.

M.E. habt ihr einen Mietvertrag über eine Wohnung einschließlich Kellerraum mündlich geschlossen. Das Fehlen des Kellerraums bzw. die unterbleibende Zurverfügungstellung desselben ist ein Mangel, die Miete ist somit gemindert.

Ich würde dem Vermieter eine Frist setzen, bis zu der er den Kellerraum zur Verfügung zu stellen hat.

imager761  12.03.2020, 15:05

Vereinbarung eines schriftlichen Mietvertrags schliesst Zustandekommen eines mündlichen Mietverhältnisses definitiv aus. Die h. M. der Rechtsprechung scheint dir fremd.

Und Angaben im Inserat oder Erklärungen bei der Besichtigung sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart oder zugesichert wurden: Von einer dementsprechenden salvatorischen Klausel zu Nebenabreden scheinst du noch nie etwas gehört zu haben.

Deswegen sind Forderungsanspruch, Mietmangel, gar Minderungsrecht auch hanebüchen rechtsirriger Blödsinn: Entweder der Mietvertrag wird unteschrieben und die vorhandene Wohnung ohne Keller gemietet oder eben Mietvertrgsschluss zu dieser Bedingung abgelehnt und man zieht aus.

Havenari  12.03.2020, 21:27
@imager761

Ein Einzug in eine Wohnung, ohne dass ein Vertrag geschlossen worden wäre, ist völlig weltfremd.

Und dein Gepöbel kannst du dir hinstecken, wo die Sonne nicht scheint.

Schönes Leben noch.

imager761  13.03.2020, 17:21
@Havenari
Ein Einzug in eine Wohnung, ohne dass ein Vertrag geschlossen worden wäre, ist völlig weltfremd.

Genau das ist aber hier der Fall: "Nun sollen wir den Mietvertrag nach unserem Einzug ohne Keller unterschreiben.. "

Und dein Gepöbel kannst du dir hinstecken, wo die Sonne nicht scheint.

Kein Grund hier ausfallend zu werden, wenn dir die Argumente ausgehen :-O

Wie du angibst, befinden sich im Gebäude 28 Wohnungen und entsprechend viele Kellerräume. Folglich gehört zu jeder Wohnung ein Kellerraum.

Frag mal einen Nachbar, ob er einen Keller hat und ob dieser im Mietvertrag verankert ist. Anschließend bist du schlauer und kannst entsprechend handeln. Ich würde auf den Keller bestehen, und zwar kostenlos. Als Beweis kannst du die Annonce vorlegen aus der hervorgeht, dass die Wohnung mit Keller vermietet wird.

imager761  11.03.2020, 08:36

Man darf auch einem Mieter zwei oder dem Hausmeister eigene Kellerräume zur Verfügung stellen und für den neuen M wäre damit keiner mehr verfügbar.

Der VM bietet dem Interessenten hier einfach keinen an, und da es darauf keinen Anspruch gibt, akzeptiert er das oder tritt vom dem neuerlichen Mietvertragsangebot zurück.

Indianer66  12.03.2020, 18:44
@imager761

Kann man sehen wie man will. Schließlich wurde die Wohnung lt. Annonce mit Keller angeboten.

imager761  13.03.2020, 17:25
@Indianer66
Kann man sehen wie man will.

Juristisch nicht: Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen (Mietvertrag) zustande: Angaben in Anzeigen stellen lediglich invitatio ad offerendum, Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

Indianer66  13.03.2020, 18:07
@imager761

Im Prinzip hast du Recht. Nur sollte man, egal um was es sich handelt, zu seinen Ausführungen stehen und nicht als Lockmittel nutzen.

Bsp.: Interessiere mich für ein Auto, Ausstattung passt für mich incl. Klimaanlage. Mache mit dem VK einen Termin, fahre 150 Km dorthin. > Klimaanlage < fehlt, spreche den VK an und der sagt dann, man kann sich ja einen Ventilator auf das Armaturenbrett stellen. Blöd gelaufen. Vllt. hinkt das Bsp., trifft aber den Kern.

imager761  13.03.2020, 20:02
@Indianer66

Richtig, blöd gelaufen. Es sei denn, man lässt sich den unterschrieben Vertrag mit zugesicherter Eigenschaft vorher mal zusenden.
Und genau das hat der FS eben unterlassen, als er ohne Vertrag über die Wohnung mit Keller einzog.

Indianer66  14.03.2020, 02:50
@imager761
Es sei denn, man lässt sich den unterschrieben Vertrag mit zugesicherter Eigenschaft  vorher mal zusenden.

Das wird kein VK machen da ich mir das Auto erst mal ansehen möchte. Folglich ist nicht gewährleistet, ob ein Kauf stattfindet. Der VK hat nur Arbeit und Portokosten.

Und genau das hat der FS eben unterlassen, als er  ohne Vertrag über die Wohnung mit Keller einzog.

Insoweit gebe ich dir in gewissem Umfang Recht. Der FS sagt aber, er habe die MV erst spät erhalten. Nur....wenn man schon die Wohnung bezogen hat, zieht man nicht gleich wieder aus, denn das ist mit immensen Kosten verbunden und man muss auch erst wieder eine Wohnung im gewissen Umfeld zu einem angemessenem Preis finden. Vllt. / bestimmt hat der VM gepokert und und ist dieses Kalkül eingegangen. Dem Mieter dann aber eine Möglichkeit anzubieten, er könne eine Garage für 40 € monatlich bekommen, ist respektlos und Abzocke.

Ich bin selbst VM, aber der geschilderte Fall ist meines Erachtens unterste Schublade. Wenn bei mir irgendetwas mit den Mietern ist, wird vernünftig darüber geredet und eine faire Lösung für alle Beteiligten getroffen. Manchmal lege ich sogar Geld dazu. Hört sich blöd an, ist aber so. Die eine Mietpartei ist schon 12 Jahre in der Wohnung, die andere Partei 3 Jahre obwohl die Lebensgefährtin gerade ausgezogen ist, hat der Mieter mit mir einen neuen MV geschlossen. Und das für eine 125 m² große Wohnung für sich erst einmal allein. Daran sieht man, dass mit mir ein gutes Verhältnis / Einvernehmen besteht.

Nun sollen wir den Mietvertrag nach unserem Einzug ohne Keller unterschreiben.. wie sieht die Rechtslage aus ?

Sehr einfach: Das mit Mietvertrag vorgelegte neue Angebot ohne Kellerraum oder mit Garage zzgl. 40 €/Mon. kann man akzeptieren oder ablehnen. Damit kommt genau darüber Mietvertrag zustande oder garnicht - die bisherigen Verhandlungsergebnisse sind gegenstandslos geworden und nicht mehr beanspruchbar.

G imager761

Havenari  11.03.2020, 16:08

Und was ist mit dem bereits bestehenden Mietvertrag über eine Wohnung mit Keller?

Gerhart  12.03.2020, 07:56
@Havenari

Der bestehende Mietvertrag ist mündlich und hat keinen Keller im Bestand der Mietsache.

imager761  12.03.2020, 09:27
@Havenari

Den gibt es doch garnicht: Im Mietvertrag steht ausdrücklich ohne Keller. Da bei Besichtigung und Verhandlung nichts anderes zugesichert wurde, sondern abwechselnd nur unverbindliche Aussagen, Absichtserklärungen und Bemühungen geäußert wurden, kann man daraus auch keinen Honig saugen :-O

Havenari  12.03.2020, 09:39
@imager761
nach Besichtigung wurde uns auch zugestimmt das diese Wohnung einen Kellerraum hat

kann ich nicht anders interpretieren denn als eine Zusicherung, auf deren Grundlage der (mündliche) Mietvertrag geschlossen wurde.

Klar ist das ein Problem der Nachweisbarkeit, wie das halt bei mündlichen Verträgen generell so ist.

Was dann schriftlich nachgereicht wurde, kann allenfalls ein Angebot zu einer Vertragsänderung sein. Das kann der FS annehmen, muss er aber nicht.

imager761  12.03.2020, 14:55
@Havenari

Dann lies mal genauer: "wo in der Anzeige ein Kellerraum angegeben wurde und nach Besichtigung wurde uns auch zugestimmt das diese Wohnung einen Kellerraum hat" hat nun nichts mit Zusicherung zu tun.

Hier wurde weder ein konkreter Kellerraum besichtigt noch "Keller Nr. 8" als zur Mietsache gehörig vereinbart.

Im Übrigen kommt bei Vereinbarung eines schriftlichen Mietvertrages niemals ein mündlches Mietverhältnis zustande. Und dessen Inhalt muss derjenige beweisen, der sich darauf beruft, darf aber Mietvertragssunterschrift bei geänderten Regelungen verweigern und wieder ausziehen.