Lagerung im Keller vs. Lagerung in Tiefgarage - wo ist der Unterschied?

2 Antworten

Ja ihr müsst damit rechnen das die Brandschutzbehörde das bemängelt und auf Abänderung besteht. Eigentlich wäre es Aufgabe eurer Hausverwaltung die Lagerung dort zu unterbinden.

Die GaStellV von Bayern ist da relativ eindeutig. http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGaV?AspxAutoDetectCookieSupport=1 

Dort steht in § 17 Abs 4: "In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in unerheblichen Mengen aufbewahrt werden."

Das macht auch Sinn. Gelagerte brennbare Stoffe erhöhen in erhebliche Weise die Gefahr einer schlagartigen Brandausbreitung, siehe mal unter "Flash Over" nach.

Die Lagerung der von dir angesprochene Mengen ist übrigens in Mittelgaragen nicht erlaubt, das gilt nur für Kleingaragen.

Die Auskünfte beruhen aber nur auf eine kurzen Blick ins bay. Gesetz da ich ncht aus dem Bundesland komme. Wie das detailliert in Bayern aussieht erläutert dir aber gern, und dann auch rechtssicher, die Brandschutzbehörde deines Landkreises.

Ist der Keller nebenan durch eine Stahltür oder Brandschutztür gesichert? Allein das könnte schon ausschlaggebend sein. Bis jetzt kann ich aber deinen Schilderungen nur entnehmen, dass du mit deiner Vermutung richtig liegst. Ob es so oder so, wenn ihr falsch liegt müsst ihr sowieso räumen. Ganz egal ob jetzt der Nachbar einen Gutachter beauftragt, oder ob du jemanden von der Feuerwehr fragst. Letztendlich muss irgendwo eine Lösung her, insofern wäre ich da sofort und würde selber vorwärts gehen und jemanden zu Rate ziehen. Ich hoffe das endet nicht im Streit! Alles Gute!