zwangsräumung eines hartz 4 empfängers

4 Antworten

Wenn sie zwangsgeräumt wird, stellt die Gemeinde ein neue Unterkunft. Sie muß raus gehen, da wird sie nicht darum herum kommen.

Müssen tut man nur sterben!

Ja! Es gibt die "Wiedereinweisung" zur Abwehr von Obdachlosigkeit. Ist jedoch zeitlich befristet, Details sind der entsprechenden "Wiedereinweisungsverfügung" der entsprechenden Behörde zu entnehmen.

Warum soll sie ausziehen? HAst Du wegen Eigenbedarf gekündigt, weil sie keine Miete bezahlt hat, oder aus anderen Gründen? ertwas mehr musst Du schon rauslassen zur Situation.

Erst mal muss die Räumung begründet sein. Ja, wenn sie keine Wohnung findet und die Einweisung in eine Notunterkunft durch die Obdachlosenbehörde wäre eine Zumutung oder gegen die Würde, kann Behörde eine Wiedereinweisung in die alte Wohnung erwirken und sie kann drin bleiben.