vor Hartz 4 Haus überschreiben?

4 Antworten

Falls Du irgendwann mal arbeitslos werden solltest, bekommst Du erstmal Arbeitslosengeld 1 - mit Arbeitslosengeld 1 kannst Du soviele häuser haben wie Du willst, das interessiert keinen, wei es eine Versicherungsleistung ist

erst wenn Du keine neue Arbeit findest und das Arbeitslosengeld 1 ausgelaufen ist - erst dann musst Du vermutlich Arbeitslosengeld 2 beantragen ...

dann käme es naürlich darauf an welche Einnahmen Du hast bzw. erzielen könntest, um unabhängig von staatlichen Sozialliestungen zu sein ... z.b. könnte Deine Mutter Miete an Dich zahlen (sie wohnt schließlich auch da) - Du könntest einen weiteren Mieter aufnahmen etc.

wenn Du dagegen das Hausgrundstück auf Deine Mutter ohne Gegenleistung überschreibst (=Schenkung) könnte man schon auf die Idee kommen, dass Du Deine hilfebedürftigkeit absichtlich herbeigeführt hast - was überlicherweise zur Versagung des Arbeitslosengelds 2 führt ....

  1. Wenn Du wirklich mal arbeitslos wirst, bekommst Du ALG I

  2. Wenn Du irgendwann mal doch ALG II bekommsne solltest, muss es nicht sein, dass Du deshalb das Haus verlierst, denn wenn es nicht sehr groß ist, würden mit dem ALG II sogar in angemessener Höhe die Nebenosten gezahlt.

  3. Da der Freibetrag für Schenkungen an die Eltern nur 100.000,- ist, könnte es Schenkungssteuer kosten.

  4. Vermutlich zahlt Deine Mutter doch Miete, bzw. beteiligt sich an den Hauskosten

  5. Schenkungen innerhalb von 10 Jahren würden widerrufen.

Also mein Rat, da Du ja nicht arbeitslos bist, würde ich keine sinnlosen Entscheidungen fällen.

luftpumpe21 
Fragesteller
 01.03.2015, 12:55

Danke erstmal für die Antwort!

Hartz4 könnte ich sicher nicht beantragen da das Haus dafür zu groß ist, habe schonmal nachgesehen!

Das Haus ist geerbt, gibt es da nicht auch sowas das man dass 10 Jahre widerrufen kann und dann an jemand anders abgibt oder so?

wfwbinder  01.03.2015, 14:57
@luftpumpe21

Wie soll ein verstorbener sein Testament noch ändern?

Schenkungen können u. U. widerrufen werden.

Nur Du kommst doch vom Regen in die Traufe, denn wenn es an die Mutter geht, wirst Du sie beerben und dann beginnt das Spielchen von vorne.

Meines Erachtens gibt es bestimmt mehrere Lösungen (spätere Teilvermietung usw.), aber Du kannst das Haus ja z. B. innerhalb der Familie verkaufen, gegen lebenslanges Wohnrecht für Mutter und Dich.

Schenkungen können durch die Sozialbehörden 10 Jahre lang rückabgewickelt werden.

Viel entscheidender ist aber der psychologische Aspekt. Wenn du Vorkehrungen für einen evtl. Bezug von ALG II triffst, läufst du Gefahr unterbewusst darauf hin zu arbeiten.

Reichtum und Vermögen sollten stets vermehrt nicht reduziert werden. Du könntest das Haus auch vermieten, ggf. lässt sich damit eine Rendite erzielen, die Zinsen für die Tilgung wären steuerlich abzugsfähig ebenso sämtliche Instandhaltungsmaßnahmen.

Hast du dich mal gefragt warum viele Großvermieter selbst zur Miete wohnen?

Ist es denn größer als ca.135 qm ?

luftpumpe21 
Fragesteller
 03.03.2015, 13:04

Ja

isomatte  03.03.2015, 13:44
@luftpumpe21

Dann könntest du nach deinem ALG - 1 evtl. noch einen Mieter nehmen,deine Ausgaben würden ja dann von den Einnahmen abgezogen,bevor eine Anrechnung erfolgen würde !