Mehrgenerationenhaus - Kauf stellt uns vor einige Fragen - wer kennt sich aus?

4 Antworten

Solange deine Eltern noch leben können sie mit ihrem Geld machen was sie wollen ! Sie dürfen es sogar mir schenken was ich sehr begrüßen würde aber das werden sie wohl leider nicht tun :-)

Im Ernst : Natürlich dürfen sie dir das Geld schenken aber das muss dann auch versteuert werden ( Schenkungssteuer ). Wenn deine Eltern mal sterben, was hoffentlich und wahrscheinlich nicht bald passieren wird und sie kein Geld mehr haben gibts auch nix zu vererben.

Allerdings kann bei der Erbschaft berücksichtigt werden wann etwas geschenkt wurde, aber diese Frist liegt meiner Meinung nach bei höchstens 10 Jahren oder sowas.

Beim Tod kann nur vererbt werden was Eigentum deiner Eltern ist, ist nix mehr da gibts auch nix zu erben.

Nocmal ich :-) angenommen deine Eltern investieren ihr Geld selbst in das Haus sind sie auch Miteigentümer ! Demzufolge kommt beim Tod deiner Eltern das Eigentum in die Erbmasse, d.h. der Pflichtamnteil zumindest muss dann auch an deine Geschwister ausbezahlt werden. Auch wenn deine Geschwister enterbt werden.

Bei einer Schenkung ist das was anderes. Problem ist lediglich dass du die Schenkungssteuer zahlen musst, aber das ist nicht die Welt.

Guckst du hier, Freibeträge habe ich nämlich vergessen :-(

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An Deiner Stelle würde ich da immer einen Anwalt hinzuziehen.
Auch, wenn die Geschwister ihr Haus haben...und wenn sie jetzt vielleicht auch sagen...
nein, ist so alles ok. IMMER schriftlich alles absichern. Alles absegnen lassen, wer was bekommt oder nicht. Man weiß nie, was noch so passiert, und man hat schon zu
viel gehört.

sehr richtig !

Ich empfehle, das neue Haus sofort grundbuchlich zu teilen und zwar in zwei Eigentumswohnungen. Dann könnten Deine Eltern ihren Bereich mit dem Eigenkapital erwerben. Es müßte dann für die Zukunft die Erbfrage mit Dir und Deinen Geschwistern geklärt werden. Hierzu eine Anmerkung: Meine Brüder und ich haben in einer ähnlichen Situation einen notariellen Vertrag geschlossen, in denen ein Bruder und ich notariell auf unseren Erbanspruch verzichtet haben. Der zweite Bruder erbt den Anteil der Eltern und hat im Gegenzug eine Pflegeverpflichtung übernommen. Deine Eltern können Dir auch Geld für den Kauf der Immobilie leihen. Aufgrund der aktuellen Zinssätze am Markt ist ein Zinssatz von 1,5 % bis 2,0 % vertretbar. Dann kaufst Du das Haus und Deine Eltern erhalten ein Wohnrecht - einzutragen in Abteilung II des Grundbuchs. PONDUS - Cornelia Melcher