Haus von Eltern auf Kind übertragen?
Ich habe eine Frage.
Meine Eltern möchten ihr Eigentumshaus auf mich übertragen.
Welche Möglichkeiten gibt es hinsichtlich der Tatsache, dass Sie immer darin wohnen können und ich die Renovierungen bei meiner Einkommenssteuer ansetzen darf?
Kennt sich da jemand aus?
9 Antworten
Beides zusammen schließt sich - meines Wissens - aus. Entweder ihr lasst das Grundstück bei der Übertragung mit einem Nießbrauch (auch Mieteinnahmen gehen an deine Eltern) oder Wohnrecht (nur Recht auf eigenes Wohnen) belasten. Oder du vermietest ihnen das Haus zu mehr als 2/3 der ortsüblichen Miete, zahlst Steuern auf die Mieteinnahmen, kannst dafür aber Renovierungskosten als Werbungskosten abziehen.
Lasst euch im Zweifel von dem Notar oder einem Steuerberater beraten.
geht zu einem Notar der auch noch anwalt und sich mit steuer auch auskennen sollte sein sollte.
alles andere bringt nichts.
das was du meinst ist dauerhaftes Wohnrecht.. ist halt nur blöd wenn ihr verkaufen müsst.. weil es die Situation halt erfordert..
Wohnen in dem Haus dann nur die Eltern oder wird da auch ein Teil vermietet?
Wenn nur die Eltern drin wohnen, dann unentgeltlich oder gegen ortsübliche Miete?
Ihr könnt das Nießbrauchsrecht vereinbaren. Da die Umschreibung sowieso über einen Notar erfolgen muß, wird der euch beraten und einen entsprechenden Vertrag aufsetzen können.
Da dir das Haus gehört und du die Renovierung bezahlst, kannst du die Renovierungskosten bei der Steuererklärung geltend machen (sofern sie absetzbar sind).
Das weiß ich nicht. Ich war in der gleichen Situation wie der Fragesteller. In meiner Antwort habe ich die Aussagen des Notars wiedergegeben. Da ich jedoch keine Kosten steuerlich geltend mache, kann ich nicht sagen, wie man das machen könnte.
Das hätte mich jetzt schon interessiert, da ich da keine Möglichkeit sehe. Es werden ja vom Eigentümer keine Einkünfte erzielt. Aber eine Notar ist ja auch kein Steuerberater...
Muß man beim Notar vereinbaren. Haus wird auf dich übertragen und Eltern bekommen "unentgeltliches" Wohnrecht auf Lebenszeit.
Da gibt es aber noch einige Klauseln, die man mit dem Notar besprechen muß. Zum Beispiel, wie dann, wenn einer der Eltern ins Heim muß, wie dann, wenn noch andere Geschwister da sind.
Als was sollen die Renovierungskosten dann absetzbar sein?