Mein Onkel hat das Haus von meiner Oma überschrieben bekommen. Er sollte meine Mutter auszahlen, dass hat er nicht. Wenn er stirbt, erbt meine Mutter es dann?

9 Antworten

Leider fehlen wichtige Angaben in Deinem Sachverhalt. 

1. Ist die Auszahlung/Abfindung im Schenkungsvertrag festgehalten?

2. Hat der Okel Ehefrau/Kinder?

Es ist klar, wenn der Onkel stirbt, geht das Haus an seinen Erben. Reihenfolge Kinder und/oder Ehefrau, sonst Eltern, dann Geschwister (Deine Mutter) usw.

Wer das Haus erbt hat ggf. noch die Auszahlungsverpflichtung zu erfüllen, wenn die auch beurkundet wurde (in der Schenkungsurkunde enthalten ist).

wfwbinder  10.07.2015, 12:51
   Es ist schon zulange her. Meine Mutter kann nichts mehr mit Anwalt erreichen. Bruder hatte sich jetzt nach 15 Jahren an meine Mutter gewendet, weil er alleine ist und Hilfe wollte. Er ist 80 und hat nun niemanden.

Wenn ich das dazu nehme, wird Deine Mutter wohl alles erben, ausser es gibt noch Kinder, von denen er nichts erzählt hat.

Jain, der Vorgang hat keinen Einfluss auf die Erbfolge. Die Mutter könnte aber unabhänig davon Erbe sein, das hängt davon ab, ob der Onkel z.B. Nachkommen hat. Etwaige Verbindlichkeiten, insbesondere der Auszahlungsanspruch geht auf die Erben des Onkels über. Diese treten dann anstelle des Onkels und müssen dann zahlen.

Hierbei ist zu beachten, das solche Zahlungsansprüche verjähren. Wenn die Ansprüche verjährt sind, muß nicht mehr geleistet werden.

Daher muß deine Mutter tätig werden, das heißt aber nicht, das Sie den Onkel zur Zahlung zwingen muß, vielmehr muß ein nicht verjährender Zustand, z.B. ein Darlehen geschaffen werden. Es empfielt sich eine Absicherung im Grundbuch, das heißt die Eintragung einer Grundschuld zugunsten der Mutter.


ichweisnix  11.07.2015, 08:58

Es ist schon zulange her. Meine Mutter kann nichts mehr mit Anwalt erreichen. Bruder hatte sich jetzt nach 15 Jahren an meine Mutter gewendet, weil er alleine ist und Hilfe wollte. Er ist 80 und hat nun niemanden.

Gerade wenn der Onkel droht ins Pflegeheim zu müssen wäre es sinnvoll, die Sache zu regeln und z.B. eine Grundschuld zu erstellen. Der Onkel kann, muß sich aber nicht auf Verjährung berufen. Letzteres spielt insoweit eine Rolle, als das das sich nicht auf die Verjährung berufen keine Schenkung ist und auch im Falle der Pflegebedürftigkeit nicht von der Sozialkasse zurückverlangt werden kann.

Wenn deine Mutter in dem Vertrag tatsächlich Geld versprochen erhalten hat und sie es einfordern möchte, fragt sich, ob sie einen direkten Zahlungsanspruch gegen den Onkel hat. Das kann ein Laie sicher nicht so einfach erkennen. Den Vertrag sollte man einem Anwalt vorlegen. Die Frage nach dem Erbe des Hauses ist ebenfalls nicht ohne nähere Kenntnis der erbrechtlichen Situation eindeutig zu beantworten. Hierzu fehlen viele Faktoren.

Wahrscheinlich nicht. Um genauer zu antworten, müsste man die komplette Erbfolge auseinandernehmen sowie ggf. entsprechende (Vor-)Erbverträge kennen.

Wenn dein Onkel verheiratet ist und/oder Kinder hat kann deine Mami das Haus vergessen. 

Kein Testament, Verheiratet und/oder Kind: bekommt alles die Frau und das Kind.

Kein Testament nur Kind: Bekommt alles das Kind.

Hat er ein Kind und ein Testament wo drin steht das deine Mutter das Haus kriegt dann kann das Kind vor Gericht gehen und kriegt ein bestimmten Prozentsatz von der Erbschaft des Vaters.

So weiss ich das :) Kann auch falsch sein.

Ps: Ich hoffe du hast nicht vor das Leben deines Onkels für ein Haus zu verkürzen. Wenn er sich weigert deine Mutter auszuzahlen und ihr ein Beweis habt das es der Wille deiner Oma war das sie einen Anteil bekommt dann geht vor Gericht.

Stoeckleing 
Fragesteller
 10.07.2015, 11:43

Ich wollte nur wissen, ob es an den Staat fällt wenn er verstirbt....

Esra1995  10.07.2015, 11:47
@Stoeckleing

ohhhh. hups sorry. Ich denke das die näheren Angehörigen es bekommen und wenn er keine Frau oder Kinder hat dann sind das wohl die Geschwister deines Onkels. Also deine Mami ;)

Stoeckleing 
Fragesteller
 10.07.2015, 11:55
@Esra1995

Ok, danke für deine Kommentare...