Haus geschenkt trotz Grundsicherung?

5 Antworten

Was dir im Leistungsbezug zufließt bzw.im Monat der Erstantragstellung gilt als Einkommen, alles was du im Monat vor der Antragstellung schon hattest wäre Vermögen und darauf stehen dir dann je nach Zuständigkeit ( Jobcenter oder Sozialamt ) Freibeträge in Form von Schonvermögen zu !

Beim Sozialamt ( SGB - Xll ) wären das 5000 € und beim Jobcenter ( SGB - ll ) sind es pro vollendetem Lebensjahr 150 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen, min.aber ( minderjährige Kind und Erwachsene bis 20 Jahre ) 3100 € + diese einmaligen 750 €.

Eine angemessene selber bewohnte Eigentumswohnung ( 1 - 2 Personen 80 qm ) oder Haus ( 1 - 2 Personen 90 qm ) wäre privilegiertes Vermögen und würde nicht auf das Schonvermögen angerechnet, wie im SGB - ll ein KFZ - ( für jede arbeitsfähige Person ab 15 Jahren ) mit einem Zeitwert von bis zu 7500 €.

Da du das Haus wie gesagt im Leistungsbezug bekommen würdest, gilt dies als Einkommen, wenn du es aber selber bewohnen möchtest, dann kann zwar eine Verwertung gefordert werden, um so deinen Lebensunterhalt decken zu können, was du ja aber nicht möchtest, weil du darin wohnen willst.

Das Jobcenter / Sozialamt kann Einkommen, was höher als der monatliche Leistungsanspruch ist, auf in der Regel max. 6 Monate anrechnen, danach würde aus dem Einkommen Vermögen und darf dann bis zum Schonvermögen nicht mehr angerechnet werden bzw.würde das Haus dann als privilegiertes Vermögen geltend.

Was also im schlimmsten Fall passieren dürfte ist, dass du dann für die nächsten 6 Monate keinen Leistungsanspruch mehr hättest und du einen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen müsstest, was dir dann nach dieser Zeit von deinen laufenden Leistungen abgezogen würde.

Beim Jobcenter wären das in der Regel max.10 % der maßgeblichen Regelleistung für den Lebensunterhalt ( bei einem Single / alleinerziehenden derzeit 416 € ) und das dürfte dann beim Sozialamt nicht anders sein.

Der Große Unterschied zwischen Grundsicherung und ALG2

Bei ALG2 darf man ein Schonvermögen behalten von 150 € pro Lebensjahr, dasselbe nochmal als Lebesnversicherung, die nicht vor dem 65 Lebensjahr ausgeschüttet wird und wenn man Wohneigentum hat, darf man auch dieses behalten, solange die laufenden Kosten nicht den Bedarf eines Zustehenden Mietobjektes übersteigen.

Bei Grundsicherung ist sämtliches Vermögen erstmal aufzubrauchen, bevor man Grundsicherung bekommt, du wirst das Haus veräußern müssen. Das Schonvermögen liegt nur irgendwo bei ca 3000 €.

channyfrosch 
Fragesteller
 03.07.2018, 19:17

Wieso klicke ich ständig auf nicht hilfreich? Also darf ich es behalten wenn die Kosten ein Mietobjekt nicht übersteigen oder wie?

berlina76  03.07.2018, 19:39
@channyfrosch

nein, du beziehst Grundsicherung, nicht ALG2(H4) wobei es mitlerweile auch schon anderslautende Urteile gibt.

berlina76  03.07.2018, 19:45
@channyfrosch

erschwerend kommt dazu, das du das haus erst jetzt erhältst, wo du schon bedürftig bist und nicht vor deiner Bedürftigkeit in deinem Besitz war.

wenn du es selbst nutzt, nicht. ansonsten musst du dir die mieteinnahmen anrechnen lassen, und das amt könnte künftig die bedürftigkeit wenigstens teilweise verneinen., ggfs die verwertung verlangen.

channyfrosch 
Fragesteller
 03.07.2018, 19:10

Ne das ist für mich und ggf. Für meinen Freund mit. Danke für den tipp

Geschenke sind Einkommen und dem SGBXII Träger anzuzeigen

https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/82.html

§ 82 SGB XII

channyfrosch 
Fragesteller
 03.07.2018, 19:11

Sorry wollte hilfreich ankreuzen. Ja das ich das melde ist klar ich lege Wert auf Offenheit. Geht eher darum es behalten zu dürfen