Bei Pflegefall Haus an Kinder überschreiben?

7 Antworten

In der Schweiz mag es etwas anders sein- in DE wird das Sozialamt die Rückgabe des Hauses verlangen, damit aus dem Verkaufserlös die Heimkosten gezahlt werden können.

Allerdings, wenn es ein Einfamilienhaus ist und deine Mutter darin wohnt, würde das Sozialamt das Haus zunächst nicht angreifen.

Hier ist zunächst seine Rente, dann das Geld der Pflegekasse einzusetzen. Reicht das nicht, das eigene Vermögen und, bis auf einen Schonbetrag ggf. auch das Vermögen der Ehefrau. Die wird auch, bis zum Selbstbehalt herangezogen zur Deckung der Heimkosten. Reicht das immer noch nicht, wenn das Vermögen verwertet ist, dann sind die Kinder dran.

Auch hier gibt es- in DE einen Freibetrag von 1.800,-Euro. erst darüber hinaus muss man sich an den Kosten beteiligen.

Könnt ihr das nicht, tritt das Sozialamt ein- hat aber einen Eigentumsvorbehalt, d.h. nach dem Tod deiner Mutter- wenn das Haus beiden hat zu 50%, oder wenn es nur deinem Vater gehört hat, dann kann das Sozialamt das "ausgelegte" Geld verlangen.

Und das ist doch nur richtig- warum soll der Staat für euch das Erbe schützen? Das ist nicht richtig!

Wenn ich mich nicht ganz irre, gehen die 10 Jahre zurück. Also wird das Haus in diesem Fall nicht bei euch bleiben.
Ihr hättet das Haus also schon vor über 10 Jahren überschreiben müssen.

Meinem Vater geht es gut und er hat sein Haus auch schon vor 2 Jahren auf mich überschreiben lassen, damit es in so einem Fall nicht verkauft werden muss.

Ich lese gerad ihr wohnt in der Schweiz.

Puh, wie es in der Schweiz mit Sozialamt und den Pflegekosten aussieht ???

Bei uns in Deutschland ist es so geregelt, das wenn man beim Sozialamt einen Antrag stellt, die zuerst alle wichtigen Unterlagen (Bankkonto, Rentenbescheide, Grundbucheintragungen, Versicherungen etc. pp) haben wollen. Noch nicht von euch, zuerst einmal nur von den Eltern. Danach wird genau geprüft ob ein Bedarf besteht oder nicht. In eurem Fall wäre es hier jetzt so, zuerst muss das Haus verkauft werden. Unnötige Versicherungen kündigen. Die Rente muss ans Heim abgetreten werden. 

Wenn eine Schenkung und das muss noch nicht einmal ein Haus oder der gleichen sein, nicht länger als 10 Jahre zurück liegt, kann man dafür bei uns zur Kasse gebeten werden. Je nach Höhe der Schenkung wird diese auf die Jahre zurück gerechnet. Ob dies in der Schweiz auch so ist, entzieht sich mir. 

Ich gehe ja mal stark davon aus, das es bei euch in der Schweiz auch Beratungsstellen gibt, wo man sich hinwenden kann. Versucht diese mal ausfindig zu machen und macht euch zuerst ganz genau schlau. Ich könnte mir nämlich gut vorstellen, dass das Pflegeheim auf seine Kosten besteht, und wenn ihr diese dann nicht zahlen könnt. Glaube mehr brauche ich da nicht dazu zu schreiben. 

wohnt dein vater mit in dem Einfamilienhaus.

Ja, noch. Resp. seit einem halben Jahr im Spital und wir nicht mehr zurück ins Haus können sondern muss direkt ins Pflegeheim.
Ich weiss die Situation ist nicht tollt...daher frage ich mich ob es eine Lücke im System gibt um nicht alles, Geld und Haus zu verlieren....Würde mir das Haus weggenommen werden wenn ich auf Grund meines Einkommens nicht zahlen könnte? Das Problem ist, die Pflegekosten gehen ja monatlich in die Höhe von ca. CHF 10'000 ! Wahnsinn!!!

Moin,

nach deutschem Recht gäbe es Probleme, für Übertragung zu spät. Es müssten erst alle eigenen Ressourcen aufgebraucht werden, ob sofort (Bargeld, Kontoguthaben etc.) oder später verfügbare (Anlagen, Versicherungen etc.). Wer ist im Grundbuch eingetragen?