Haus von Oma geschenkt bekommen-wieviel muss ich später den Kindern ausbezahlen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Innerhalb von 10 Jahren versterbend, können die Kinder für den Fall, dass ihr tasächliches Erbe ohne das verschenkte Haus weniger wert wäre als der dazu hälftige fiktive Reinnachlasswert mit Schenkungswert, Pflichtteilsergänzung zu ihrem Erbe beanspruchen.

Dabei sinkt der Schenkungswert alljährlich um jeweils 10%.

Nehmen wir an, Oma verstürbe morgen und hinterliesse keine weiteren Nachlass über 180.000 EUR, sondern nichts, wären es 18.000 EUR für jeden.

G imager761

Wenn es mal soweit ist muss erneut ein Gutachter vorbei kommen und den aktuellen wert bestimmen