Haus gekauft mit neuem! Dach und nach knapp3 jahren undicht? und nun
Hallo an alle, wir haben vor ca3,5 jahren ein Haus gekauft, vom Vorbesitzer wurde noch ein Neues Flachdach mit Sandwitsch-platten 8 cm Pu Isolierung darauf gemahcht,nur ist es undicht....... unterbau wurde komplett neu gemacht Dampfsperre, weitere 20 cm Glaswolle. Wie geht man am besten vor ??? laut BGB muß ein privat verkauftes Haus 5 jahre gewährleistung gegeben werden? Wir möchten eigentlich nicht gleich mit dem Rechtsanwalt kommen, wie geht man am besten vor.
herzlichen dank vorab pia
4 Antworten
Tja, Flachdächer sind dafür bekannt, recht schnell undicht zu werden. Insbesondere wenn beim Bau der Architekt eine Niete war...
Da werdet ihr auch mit dem BGB meiner Meinung nach nicht weit kommen, denn das ist einfach eine Eigenart von Flachdächern.
Sieht zwar schick aus, aber Wassr sucht sicht IMMER seinen Weg!
huhu, es hat ca 20% gefälle und es sind moderne Sandwitch platten, wir haben von einem Blechner der sich das schon angeschaut hat erfahren das wichtige elememtare dinge nicht gemacht oder beachtet wurden, also es ist von vornherrein sehr schlecht gemacht, da muß doch der verkäufer seine handwerkter in die Pflicht nehmen können.?
Das hätte man vor dem Kauf durch Gutachter festellen lassen müssen; jetzt ist es zu spät.
Im übrigen erscheint der Flachdachaufbau sehr laienhaft ausgeführt worden zu sein!!
Also auf eigene Kosten zunächst einen öffentlich-bestellten Sachverständigen (IHK, HK oder AKH) mit der Mängel- und Schadensfeststellung beauftragen; dann zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht gehen und Chancen für Gewährleistung oder Schadenersatz prüfen lassen.
vielen dank, dann werden wir dieser reihenfolge nachgehen.
Wenn es von einem Fachbetrieb abgedichtet wurde, gibt es eine Gewährleistung vom Handwerker. Frag den Verkäufer, wer das gemacht hat.
Auf Schwarzarbeit gibt es gar keine Gewährleistung. siehe http://www.bild.de/news/aktuell/news/bgh-keine-haftung-fuer-pfusch-bei-schwarzarbeit-31622436.bild.html
Dann hast du die berühmte Karte gezogen.
Auf ein privat verkauftes Haus muß keine Gewährleistung gegeben werden. Auf Bauleistungen muß der Ausführende 5 Jahre Gewährleistung geben. Wenn er Fehler gemacht hat. Das muß du ihm beweisen. Versuche eine gütliche Einigung mit dem Handwerker.
Der Verkäufer ist selbst Handwerker gewesen und hat die glaub ich Schwarz angestellt?