Baugenehmigung erforderlich bei änderung bestehender garage?

6 Antworten

Bei einer Garage gelten ganz andere Bestimmungen als bei einem Carport, auch hinsichtlich den Abständen zum Nachbargrundstück. Das heißt, wenn dein Carport mit einiger Entfernung zum Nachbargrundstück mittlerweile zur Garage geworden ist, kann es sein, dass das alleine schon die Auflage zum Rückbau mit sich bringt. Eine Garage muss (....) auf der Grenze zum Nachbargrundstück gebaut werden. Ein Carport hingegen DARF dort nicht gebaut werden. Ob ein Pultdach gebaut werden kann oder nicht ist stark abhängig vom Bebauungsplan Deiner Wohnsiedlung. Da Du ja nun bereits die erste Veränderung ohne zu fragen vollzogen hast, hast Du jetzt 2 Möglichkeiten. 1.) Zur Stadt / Gemeinde gehen und nachfragen (und eventuell gleichzeitig Stress bekommen wegen Carport-Garagen "upgrade") oder 2.) genauso stillschweigend das Dach auch noch verändern und hoffen, dass es keinen interessiert. Wo kein Kläger, da auch keine Klage.

Bei der Entscheidung kann Dir keiner helfen. Ich würde es davon abhängig machen, wie die Nachbarn so drauf sind und wegen jedem Kleinkram rumnerven, oder eher entspannt sind. Wenn bis jetzt keiner gemäkelt hat, dass Du Dein Carport umgebaut hast.... Grüße, --->

"Carports" sind nach Bauordnungsrecht "offene Kleingaragen", für die die gleichen Bauvorschriften gelten wie für Garagen!

Ja Es ist sowieso ein Schwarzbau, was ihr gebaut habt. Beachtet den Brandschutz und mauert es nach genehmigtem Eingabeplan, den ihr ohnehin braucht.

Das hängt vom Einzelfall ab.

Nach Landesbauordnungen sind Garagen in bestimmten Abmessungen zwar prinzipiell verfahrensfrei, aber keineswegs rechtsfrei.

Der Bauherr muss eigenverantwortlich prüfen ob das Vorhaben öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vorgaben entspricht, z.B. Landesbauordnung, NRG, Brandschutzvorschriften, Abstandsflächen, Festsetzungen des Bebauungsplanes, Denkmalschutzbestimmungen, Wasser- und Landschaftsschutz, usw.

Die Gemeinden können außerdem per Satzung bestimmen, dass immer ein Kenntnisgabeverfahren durchzuführen ist. Also bei der Gemeinde oder Genehmigungsbehörde nachfragen.

Möglicherweise war der Umbau eines überdachten Stellplatzes in eine Garage schon unzulässig.

Ein Pultdach mit 70 cm mehr Höhe dürfte mit größter Sicherheit illegal sein, da die maximale Höhe von Garagen in Grenzbebauung 3 m beträgt. Euer Nachbar würde sich bedanken.

Braucht es dafür eine neue genehmigung?

Ja.

Ein "Carport" ist nach Baurecht eine "offene Kleingarage". Bereits die Holzwände sind deshalb baugenehmigungspflichtig, erst recht ein neues Dach. Ganz besonders wenn die Garage an der Grenze steht; dort gibt es nämlich Höchstmaße.

Also schnellstens einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser suchen, der Euch die Sache in Ordnung bringt, bevor die Nachbarn oder die Gemeindeverwaltung die Bauaufsicht informiert!!