Kann man einen Mieter ohne Mietvertrag vor die Türe setzen?

8 Antworten

Ich weiß ja nicht was vorgefallen ist, aber jemanden von heute auf morgen vor die Tür zu setzen ist sicher nicht die feine Art. Versuche doch mit der Person erstmal zu reden und sage ihm, das du möchtest das er schnellstmöglich auszieht. Je nachdem wie schlecht euer Verhältnis ist finde ich solltest du ihm zumindest die Möglichkeit einräumen sich eine neue Bleibe zu suchen. Prinzipiell kannst du natürlich darauf pochen das er sofort die Wohnung verlässt und dir dabei ggf. auch Hilfe holen. Grundsätzlich ist ein Mietvertrag auch auf mündlicher Basis gültig, jedoch wohl recht schwer nachzuweisen. 

ich könnte mir aber vorstellen, dass es noch darauf an kommt, wie lange er bei dir gewohnt hat. Hat er dafür bezahlt? Wenn ja, ist meiner Meinung nach eine mündliche Übereinkunft gegeben. Somit könnte es komplizierter werden. Ich würde mal bei Spezialisten (Mieterverband oder ähnliches) informieren. Bzw, versuch es ihm mal klar zu machen, vielleicht räumt er sein Feld ja von alleine.

Bei (Unter-)Mietverträgen über Wohnraum gibt es keinen Formzwang- sprich die Erfordernis für einen schriftlichen Vertrag. Wichtig sind die getroffenen mündlichen Absprachen. Wird allerdings ein Wohnraummietvertrag für längere Zeit als für ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit (§ 550 S. 1 BGB). Dann wäre die Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Kann man dann einfach die Polizei holen und die zerren ihn raus

Die Polizei geht das nichts an, sofern nicht eine konkrete Bedrohung oder gar ein Angriff vorliegt.

Untermieter ohne Mietvertrag

So etwas gibt es nicht. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht nötig, der Mietvertrag kann auch mündlich und ganz formlos abgeschlossen werden. Es gelten dann die Kündigungsfristen des BGB. Der Untermieter hat im Prinzip (von gewissen Ausnahmen abgesehen) den selben Kündigungsschutz wie der Hauptmieter.

Du benutzt das Wort Untermieter. Demnach zahlt er ja wohl Miete an.

Folglich gibt es auch einen Mietvertrag. Wenn keinen schriftlichen dann einen, genauso wirksamen, mündlichen.

Es gelten automatisch die Bestimmungen des Mietrechts.

Will man das der Untermieter auszieht, muß man ihm schriftlich kündigen.

Für Vermieter ist das i. d. R. jedoch nur aus wichtigem, rechtlich zulässigem Grund möglich.