Bauantrag einreichen / danach 100%ig bindend?

8 Antworten

Würde an Deiner Stelle mit verschiedenen Architekten Gespräche führen und Dir ausgeführte Wohnbauten zeigen lassen. Mit dem Architekten der Dir zusagt, könntest Du dann einen Architektenvertrag vereinbaren In diesem Architekenvertrag könntest Du die Leistungen vereinbaren, die Du vom Architekten wünscht, als z.B. nur bis zur Baugenehmigung oder aber das komplette Leisungsbild. Vereinbarst Du nur bis zur Baugenehmigung , kannst Du danach die anschliessenden Leistungen mit einem anderen Architekten vereinbaren. Würde Dir aber raten, die Leistungen möglichst alle dem Selben zu übertragen . Änderungen an der Baugenehmigungsplanung sind möglich, müssen dem Bauamt aber erneut vorgelegt werden, wenn sie gravierend sind, d.h. die Statik betreffen oder die äussere Gestaltung des Hauses.

  • Ob du den Architekten wechseln kannst hängt vom Vertrag ab.

(Allerdings kann ich mir nicht vorstellen daß du einen findest der nur Planung und Bauantrag macht)

  • Innerhalb des Hauses kannst du alles ändern was NICHT die Statik betrifft.

Es gibt genug Architekturbüros, die mit der späteren Ausführung des Bauvorhabens gar nichts zu tun haben. Die erstellen lediglich Vorplanung, Planung, Bauantragsunterlagen, haben einen Statiker und sind vorlageberechtigt.

Aber dieser Weg ist immer der teurere

Wenn Leistungsphase 1-4 der HOAI vereinbart sind ist das kein Problem. Und: es kommt oft vor, dass der Architekt nur bis zum Bauantrag eingebunden ist.

Der Bauantrag bindet dich in der äusseren Gestaltung usw. nicht aber im inneren Ausbau.

Es sind selbstverstänflich jederzeit Nachträge einzureichen, die im Einzelfall genehmigt sein müssen. z.B. du möchtes die lichte Höhe im Keller vergrösseren, das geht nur mit einem Nachtrag.

Selbstverständlich kann du den Architekten wechseln, auch während der Bauphase. Ob das sinnvoll ist, steht auf einen anderen Blatt.

Warum reichst du nicht einen Bauvoranfrage beim Bauamt ein und den Bauantrag erst dann wenn es losgehen soll

Du kannst Deinen Bauantrag von Architekt X vorlegen lassen und Du kannst dann mit einem anderen Unternehmen bauen.

Der vorlegende Architekt bekommt ja seine Leistungen vergütet. Planung, Bauantrag, Statik usw. müssen ja von Euch bezahlt werden.

Was Ihr danach macht, ist Eure Sache.

Tipp: Lasst Euch die Planung, die Bauantragsunterlagen doch von einer Baufirma machen. Dann ist alles in einer Hand und die Laufereien reduzieren sich erheblich. Da ist man während der Bauphase immer in Kontakt, kann nachträgliche Änderungen besprechen usw. Und es ist billiger. Ein Architekt wird immer darauf hinarbeiten, daß Ihr ein möglichst teures Bauvorhaben verwirklichen wollt. Er wird nach HOAI bezahlt, d. h. er bekommt seinen Lohn prozentual auf die Baukosten berechnet.

Der Tipp taugt, meiner Meinung nach, gar nichts. Das ist ein Klischee, das Architekten immer teuer bauen wollen. Ich kenne genug, die auf kostenbewusstes Bauen sehr viel Wert legen, da es heutzutage sonst nur Stress mit Bauherren gibt. Und Architekten stehen auf Seiten des Bauherren und nicht auf der der Unternehmer. Es mag immer wieder schwarze Schafe geben, aber die sind bei den Unternehmern häufiger als bei den Architekten.

@ChiliWolf

Ein Archtitekt plant immer so, daß er möglichst was daran verdient.

Er wird auch gerne Ausschreibungen machen, die von den Baufirmen auszufüllen sind. Das treibt den Preis. Und nicht zu knapp.

Ich habe viele Jahre in einer Baufirma gearbeitet, wo alles aus einer Hand kam.

Unsere Architekten und Statiker wurden normal entlohnt, da war das Interesse nicht so groß, ein möglichst teures Haus zu planen.

Architekt und Unternehmer sollten und müssen zusammenarbeiten, sonst klappt nämlich gar nichts. Der Ansprechpartner der Bauherrschaft ist der Bauleiter, der achtet darauf, wie und das alles klappt.

@turalo

Du scheinst da sehr festgefahren zu sein, was deine Meinung zu Architekten angeht. Vermutlich hast du entsprechend deine Erfahrungen damit gemacht. Ich weiß, dass Ausschreibungen of t zu einem günstigeren Angebot führen als wenn man zum Handwerker geht und sagt: mach mir mal ein Angebot. Auch plant der Architekt so, dass die Nutzer zufrieden sind und er hat auch Kostenschätzungen zu machen. Sind diese zu hoch werden die Bauherren abspringen, sind die Schätzungen extrem falsch, kann der Bauherr sich Geld vom Architekten erklagen. Wäre es so wie du sagst, würden alle Architekten inzwischen arbeitslos sein. Natürlich sind GU und GÜ inzwischen beliebte Unternehmereinsatzformen aber klassisch zu bauen hat auch Vorteile. Das einzige wo ich dir Recht geben kann ist in dem Punkt, dass Architekten und Unternehmer zusammenarbeiten sollte.

Du must nach der Baugenehmigung bauen. Wenn Du aber nach der Baugenehmigung die Genehmigung ändern willst musst Du einme "Nachtragsgenehmigung" zur Prüfung und Entswcheidung vorlegen. Dies gilt lewdiuglichj nicht für Bauteile, die nach Landesbauordnung baugenehmigungsfrei sind (z.B. nichttragende Innenwände).