Bauvorlageberechtigung

4 Antworten

Sicher kannst Du das Haus selber entwerfen und zeichnen. Mit dem bautechnischen Diennst kenne ich mich leider nicht aus. Du brauchst zumindest noch einen Statiker, der die Berechnungen macht und dann eben jemanden, der Bauvorlageberechtigt ist. Für mich war das bisher immer ein Architekt oder ein Bauingenieur mit entsprechender Berechtigung.

Leider falsch.

Bauanträge und Bauvoranfragen dürfen nach allen Landesbauordnungen nur "bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser" zur Prüfung bei der Bauaufsicht vorlegen. Das gilt auch für Eigenbauten, nur nicht für baugenehmigungsfreie Vorhaben, Bei denen muss der Bauherr alle Bauvorschriften selber beachten.

@Seehausen

Auch hier hat UBFFranke nichts falsches geschrieben. Tut mir leid seehausen aber es ist unhöflich und überheblich alle antworten zu beanstandfen. Die Frage nicht zu beantworten und sich dann noch nicht einmal die mühe zu machen das geschriebene zu verstehen.Hier geht es um erfahrungsaustausch nich um eine Doktorantenstelle.

@Jensus

Lieber Jensus, Du liegst schon wieder völlig falsch. Wenn der Bauherr selber entworfen hat muss trotzdem ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser die Bauvorlagen als die Seinigen anerkennen, was er nach Standesrecht nicht darf.

Bauvorlageberechtigt kann für kleine Vorhaben z.B. auch ein Meister eines Bauhauptgewerkes sein, der muss dann aber in der Handwerkskammer sein. Und Ingenieure in der Ingenieurkammer, sonst wird das nichts mit der Bauvorlageberechtigung.

Lies doch bitte die Landesbauordnungen und die Architektengesetze durch, bevor du hier solche selbstgestricken falschen Behauptungen zum Schaden der Fragesteller verbreitest! Dieses ungesunde Halbwissen ist unhöflich und schadet den Fragestellern!

Das gilt natürlich nicht für baugenehmigungsfreie Vorhaben; aber dann muss der Bauherr alle Vorschriften des öffentlichen Baurechts selber einhalten!

Und was meinst Du eigentlich mit "bautechnischem Dienst"? So was gibt es in Deutschland bei Behörden nicht!

@Seehausen

Das ein Meister Vorlageberechtigt ist habe ich schon einmal gehört. mich aber nie weiter damit beschäftigt. Nur aus neugier. Unter weclhen Bedingungen geht das? ich kenne nur Architektenkammern und Ing kammern. Wüsste aber nicht das Handwerksammern eine Bauforlageantrag bearbeiten ????

@Jensus

Siehst Du, Du weißt nur die Hälfte. Lies mal z.B. § 49 HBO durch oder die entsprechenden Vorschriften Deiner LBO oder frag bei der HWK nach der "kleinen Bauvorlageberechtigung".

@Seehausen

na klaar weis ich nicht alles dafür gibts leute die ich fragen kann und literatur. aber danke in hessen ist das tatsächlich möglich. habe ich nicht gewust. muss ich doch mal schauen in welchen bundesländern noch. außerdem habe ich dank deines hinweises die regelung zu eu architekten gefunden. war auch interesannt habe ich mich noch nie damit beschäfftigt. diesmal ohne hnterton : Danke Aber vieleicht hilft dir das auch weiter gilt nicht in allen bundesländer.

Bauanträge und Bauvoranfragen dürfen nach allen Landesbauordnungen nur "bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser" zur Prüfung bei der Bauaufsicht vorlegen. Das gilt auch für Eigenbauten, nur nicht für baugenehmigungsfreie Vorhaben, Bei denen muss der Bauherr alle Bauvorschriften selber beachten.

Wie funktionieren denn freie Architekten, die ja dadurch, dass sie "frei" sind anscheinend nicht in der Kammer sind und so nicht bauvorlageberechtigt sind?

@PaulBergthor

Das ist falsch. "freischaffende" Architekten dürfen sich nur dann Architekten nennen, wenn sie in einer der Architektenkammern eiungetragen sind.

@Seehausen

Freier architeckt ist nichts weiter als die Bezeichnung eines selbständigen Architekten.Anderst als Dippel Ings und Ings sind alle Architekten Bauvorlageberechtigt. In Deutschland darf sich nur Architekt nennen, wer in die Architektenliste einer Architektenkammer eingetragen ist. Heir wurde schon die Qualifikation geprüft. Ing Kammern machen dies genau so. Hat einer diese Überprüfung bestanden kann auch hier eine Bauvorlageberechtigung erteilt werden.

Aber zu deiner Frage : Ja du kannst alles selber machen. Wenn du dann zu einem Bauvorlageberechtigten gehst der Deine Zeichnungen bestätigt (z.B beim bautechnischen diesnts) und für dich einreicht ist das ok. Nur ist es sehr unwarscheinliuch das du sowohl die Form Warst wie auch alle gesetzlichen und Fachlichen Vorschriften einhälst. In der regel wird der Bauvorlageberechtigte deine Unterlagen koregieren müssen um sie Einreichungsfähig zu machen. Das heist du wirst genau die Gleichen Kosten nach HOAI bezahlen als wenn der Bauvorlageberechtigte alles selber macht.

@Jensus

Lieber Jensus, Du liegst schon wieder völlig falsch. "Freischaffende" Architekten dürfen sich nur dann Architekten nennen, wenn sie in einer der Architektenkammern eingetragen sind. Dort werden Sie als "freischaffend" gewerblich" oder "angestellt" eingetragen und nur dann haben sie die Bauvorlageberechtigung. Lies doch bitte die Landesbauordnungen und die Architektengesetze durch, bevor du hier solche selbstgestricken falschen Behauptungen zum Schaden der Fragesteller verbreitest!

Das gilt natürlich nicht für baugenehmigungsfreie Vorhaben; aber dann muss der Bauherr alle Vorschriften des öffentlichen Baure3chts selber einhalten!

@Seehausen

"In Deutschland darf sich nur Architekt nennen, wer in die Architektenliste einer Architektenkammer eingetragen ist" habe ich geschrieben. Ich kann nicht ohne Fehler schreiben aber wenigstens leesen. So gaaaaz wenig kenne ich mich damit aus.

@Jensus

Mein Kommentar bezog sich auf die falsche Antwort von "PaulBergthor". Leider hast Du diesen Kommentar wieder durch unnötiges Halbwissen ergänzen müssen; lass das doch bitte!

@Seehausen

warum sprichst du mich dan an. Seehausen besserwisser sind keine gelejrten. Unverkennbar hast du dich mit diesen themen beschäftigt. jedoch brauchst du amscheinend die wahrnemung , dass du als einziger recht hast. aber das ist nicht so. du kennst weder durchführungsbestimmungen noch ist dein zivielrechtliches wissen ausreichend um als fachmann durch zu gehen. auch dein verstehendes leesen lässt zu wünschen übrig. du beantwortest fragen mit einer beördenhörigkeit die mir zeigen das du wirklich nur an der oberfläche kratzt. auch antwortest du auf jede frage immer irgendwie gleich. sry seehausen ich bin sicher icht perfekt, ist wohl niemand. aber du hast einen carakterzug der doch bedenklich ist. wenn du etwas falsches erkennen solltest dan benenne es und mach nicht alle dumm. sie sind es nicht

@Jensus

Lieber Jensus, dein Bemühen, das öffentliche Baurecht zu verstehen ist zu begrüßen, aber leider nicht von Erfolg gekrönt. Es geht hier nicht um Rechthaberei sondern um eindeutige Vorschriften des öffentlichen Baurechts. Und die kann man sich nicht selber zusammenstricken, sondern nur erlernen. Also bemüh Dich redlich weiter, aber lass die Rechthaberei und die subjektiven und falschen Interpretationen.

@Seehausen

ach seehausen. ich gebs zu ich ahnungslos, du göttlich. aber immer wieder ein vergnügen seine lange weile zu vertreiben.

@Jensus

Oh Jesus, ich bin nicht Dein Vater, nein!!!!!

Das eigeneHaus kannst Du natürlich selber entwerfen. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, benötigst Du allerdings Baugenehmigungsunterlagen mit genehmigungsfähigen Plänen, die von einem zugelassenen Entwurfsverfasser erstellt wurden. Wer zugelassen ist eine Baugenehmigung einzureichen, regelt die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. In einigen Bundesländern sind auch Bautechniker, Zimmerer-und Maurermeister zugelassen. In den meisten Bundesländern dürfen nicht nur Architekten, sondern auch Absolventen der Studiengänge Architektur und Bauingenieurwesen Bauanträge für Einfamilienhäuser einreichen. Bei Fragen wende Dich am besten an das für Dich zuständige Bauamt oder Bauordnungsamt.

Jeder kann theoretisch sein Haus selber entwerfen, allerdings braucht man meistens einen Statiker, denn das muss aus Sicherheitsgründen sein. Es ist halt schwierig, wenn man nicht in der Materie ist, denn die Planung ist ja nicht so einfach.

Leider völlig falsch.

Bauanträge und Bauvoranfragen dürfen nach allen Landesbauordnungen nur "bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser" zur Prüfung bei der Bauaufsicht vorlegen. Das gilt auch für Eigenbauten, nur nicht für baugenehmigungsfreie Vorhaben, Bei denen muss der Bauherr alle Bauvorschriften selber beachten.

@Seehausen

Courgar schreibt "entwerfen" und hat damit völlig recht Er meint nicht einreichen. schreibt er nirgends. Und er hat sogar recht das man in einigen fällen keinen Statiker barucht. Sehr selten , mir noch nicht passiert. Aber möglich. Und zawr genaau dann wenn erin Meisterbetrieb des handwerks entsprechend deren tabellen und Vorgaben arbeiten kann. Einfallen tuhen mir aber leider nur Innentreppen vom Tischlermeister die statisch nicht berechnet werden sondern nach Tabellen Richtlinien.Ebend nach Stand der Technik

@Jensus

Lieber Jensus, Du liegst schon wieder völlig falsch. Wenn der Bauherr selber entworfen hat muss trotzdem ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser die Bauvorlagen als die Seinigen anerkennen, was er nach Standesrecht nicht darf.

Bauvorlageberechtigt kann für kleine Vorhaben z.B. auch ein Meister eines Bauhauptgewerkes sein, der muss dann aber in der Handwerkskammer sein. Und Ingenieure in der Ingenieurkammer, sonst wird das nichts mit der Bauvorlageberechtigung.

Lies doch bitte die Landesbauordnungen und die Architektengesetze durch, bevor du hier solche selbstgestricken falschen Behauptungen zum Schaden der Fragesteller verbreitest! Dieses ungesunde Halbwissen ist unhöflich und schadet den Fragestellern!

Das gilt natürlich nicht für baugenehmigungsfreie Vorhaben; aber dann muss der Bauherr alle Vorschriften des öffentlichen Baurechts selber einhalten!

Und was meinst Du eigentlich mit "bautechnischem Dienst"? So was gibt es in Deutschland bei Behörden nicht!

@Seehausen

Bautechnischer Dienst ist keine Behörde soindern sowas wie eine vereinigung von der Bauings und Architeckten vermittelt werden. Das war ja die Frage .

Seehausen : lies einfach mal durch was ich geschrieben habe. DU:"Wenn der Bauherr selber entworfen hat muss trotzdem ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser die Bauvorlagen als die Seinigen anerkennen, was er nach Standesrecht nicht darf."

ICH:":Ja du kannst alles selber machen. Wenn du dann zu einem Bauvorlageberechtigten gehst der Deine Zeichnungen bestätigt (z.B beim bautechnischen diesnts) und für dich einreicht ist das ok. Nur ist es sehr unwarscheinliuch das du sowohl die Form Warst wie auch alle gesetzlichen und Fachlichen Vorschriften einhälst. In der regel wird der Bauvorlageberechtigte deine Unterlagen koregieren müssen um sie Einreichungsfähig zu machen"

zu Standesrecht: Natürlich darf ein Bauvorlageberechtigter Aufgaben an dritte Weitergeben. So auch Zeichnungen. Es wird auf der Zeichnung angegeben wer diese gezeichnet hat ( dafür gibts das Kästchen auf den Zeichnungen ) Ebenso anderre Quellenangaben. Er muss noch nicht einmal Entwurfsverfasser sein. Er Muss nur die Richtigkeit überprüfen. Er ist sogar Verpflichtet sich Fachbauplaner zu nehmen wenn er in einigen Fragen nicht auf der höhe ist. Und nun wirst du schreihen: Jeder Bauher ist so etwas wie ein Fachplaner. Er Gibt dem Architekten an was und wie er Planen soll. Denn nur er ist in der Lage zu wissen was er will. Deshalb unterschreibt er ja auch . ODER ?

@Seehausen

Diese Antwort ist zumindest für Bayern falsch: Nur für die vollständige Bauvorlagenberechtigung ist eine Eintragung in die Listen der Kammern erforderlich. Anträge für kleinere Maßnahmen dürfen ausschließlich aufgrund der Qualifikation (Innenarchitekt, Meister, Dipl.-Ing. Architektur, Bau-Ing, ...) erstellt werden. Mitgliedschaft in der Handwerkskammer o.Ä. ist dafür nicht erforderlich.