Alte Dame hat Nißbrauchrecht-Der sohn(Eigentümer) will nun auf dem Grundstück bauen.Darf er das ohne ihre Einwilligung?

7 Antworten

Da davon auszugehen ist, dass ein Neubau einen wesentlichen Fortschritt in Komfort und Lebensqualität für die Dame bedeutet, wird gegen das Vorhaben des Sohnes nichts einzuwenden sein, zumal sie ja wie aus der Frage ersichtlich, in ein neues Haus ziehen kann, damit also keinen Verlust oder keinen Nachteil erleidet. Denn der Sohn ist ja nicht zuletzt auch für die Instandhaltung verantwortlich. Und wenn ein Neubau günstiger ist als Reparaturen, kann von ihm nicht wirklich verlangt werden, das alte Haus mit teuren Mitteln zu sanieren oder in Schuss zu halten, wenn ein Neubau vergleichbare Wohnfläche hat und die Dame nun dieses nutzen kann. Ob sie allerdings bei der Schenkung damit rechnete, dass er gleich noch weitere Häuser baut und vermarktet, nun ja, das darf bezweifelt werden. Wurde bei der Schenkung ausgemacht, das "Erbe" zu bewahren und war das Versprechen des Erhalts eine Bedingung der Schenkung, dann dürfte der Plan des Sohnes unter Umständen ein "grober Undank" sein, der dazu führen kann, dass die Schenkung rückgängig gemacht werden darf. Aber wie gesagt, dafür müsste man mehr Details wissen.

So schön die neue Wohnung auch ist, Alte Bäume verpflanzt man nicht und wenn die Mutter mit dem Umzug nicht einverstanden ist, wird auch nichts zu machen sein.

Das Haus der alten Dame ist nicht renovierungsbedürftig. Der sohn will bauen um Häuser zu vermieten und ordentlich Geld einzunehmen.Seine Mutter ist 80 Jahre alt und ich denke das so ein Umzug für sie unzumutbar ist.Natürlich hat sie nicht damit gerechnet das der Sohn nach der Schenkung solche Vorhaben hat. Seit der Schenkung besteht keinerlei Kontakt mehr zur Mutter. Sie hatte gerade einen Herzinfakt und es wird nicht gefragt wie es ihr denn geht.Sie wird völlig allein gelassen.

@Forelle71

Wenn seit der Schenkung kein Kontakt mehr besteht und sie völlig allein gelassen wird, deutet das auf groben Undank hin und berechtig unter Umständen dazu, die Schenkung zu widerrufen.

Hilfreich aus Versehen angeklickt, wollte Kommentieren.

Versetz Dich bitte in die Lage der alten Frau. Die wohnt da wahrscheinlich länger als die meisten von uns hier überhaupt da sind.

Sie müsste ausziehen und das macht man nicht ohne dass sie es selbst und von sich aus damit anfängt.

Das mit der Modernisierung ist Quatsch, bei dem Pfusch am Bau, den ich immer wieder erlebe (ja es gibt auch die guten, aber die sind sehr selten).

Die Vermutungen über die Reparaturanfälligkeit sind hier nur Vorwand.

keine Chance mit Argumenten zu kommen, NIESSBRAUCH gewährt ihr alle Rechte solange sie lebt.

Soweit die Nießbrauchvereinbarung von besabsichtgiten Maßnahmen einschränkend berührt ist, bedaürfen solche Maßnahmen der Zustimmung der Berechtigten.

Mal die Antworten gelesen ... und kann nur mit dem Kopf schütteln. Ein Notar setzt den Vertrag nach den Wünschen der Beteiligten auf und beurkundet ihn dann ... und fertig. Eine Rechtsberatung darf ein Notar nicht durchführen, denn er ist Notar und kein Rechtsanwalt. Er darf auf die Folgen dieser "Abmachungen" hinweisen (vor Beurkundung), denn er hat die Pflicht der Neutralität, aber das war es dann auch. Deshalb ist der einzig korrekte und sinnvolle Ansprechpartner ein Rechtsanwalt (evtl. für Vertragsrecht), der die Urkunde bzgl. des Nießbrauchrecht durchliest und bewertet. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hat sie nur das Haus verschenkt oder das Grundstück?

Glaub das Grundstück dazu auch.

@Forelle71

Und worauf hat die das Nießbrauch?

das Haus oder die Schenkung?

@Forelle71

Dann schätzte ich mal ( ich weiß es nicht zu hundert Prozent )das er das darf

@Dezinator

Nicht ‚schätzen‘

Notar fragen!

Das Niessbrauchsrecht ist ein sehr umfassendes Recht. Damit sichert sich ja der Schenkende 100% ab, die uneingeschränkte Verfügungsgewalt zu Lebzeiten zu behalten und nicht vom Sohn "rausgeworfen" zu wrrden.

Also nicht den Hauch einer Chance !

ja, ist das so. Dann ja eigentlich keine schlechte Sache das sie das hat.Ich bin irgendwie so sauer auf ihrer ganzen Söhne, das ich denen schon die Pest an den Hals wünsche.So geladen bin ich, was dieser alten Frau widerfährt.Ich vermute mal das sie nur das Nießbrauchrecht für das Haus hat und nicht für das Grundstück.Dafür werden die Söhne schon gesorgt haben.Seit der Schenkung besteht kaum noch Kontakt. Davor wurde sich wenigstens etwas um sie gekümmert aber nun gar nicht mehr. Nicht einmal nachdem Herzinfakt. Und ihr Zustand ist wirklich schlecht.

@Forelle71

Eher unwahrscheinlich, dass Haus und Grundstück getrennt sind. Im Grundbuch geht es immer um Grundstücke mit Bebauung. Und Niessbrauch ist eben mehr als nur ein Wohnrecht.

Wenn dann das Grundstück geteilt werden soll zwecks Bebauung, geht da nicht ohne Zustimmung.