Hauptzeuge vor Gericht, Entschuldigung?

4 Antworten

Grundsätzlich, das weißt du sicher, sind Zeugen "verpflichtet, zu dem zu ihrer Vernehmung bestimmten Termin vor dem Richter zu erscheinen" (§ 48 Abs. 1 S. 1 StPO). Außerdem müssen Zeugen auch eine Aussage machen, sofern das Gesetz kein Aussageverweigerungsrecht vorsieht; das bestimmt § 48 Abs. 1 S. 2 StPO.

Was passiert, wenn jemand dieser Verpflichtung nicht nachkommt, legt § 51 StPO fest: Neben der Auferlegung der durch das Ausbleiben verursachten Kosten wird dem Zeugen in der Regel auch ein Ordnungsgeld auferlegt. Allerdings ist es klar, dass das nicht uneingeschränkt gelten kann - schließlich gibt es Fälle, in denen es Zeugen schlichtweg unmöglich ist, vor Gericht zu erscheinen.

In diesem Fall sieht § 51 Abs. 2 StPO vor, dass die oben genannten negativen Folgen hier nicht gelten, "wenn das Ausbleiben des Zeugen rechteitig genügend entschuldigt wird".

Für dich gilt jetzt also folgendes: Du musst vorher dem Gericht mitteilen (am besten rufst du mal da an), dass du an dem Termin aus Krankheitsgründen verhindert bist und dass du einen Attest vom Arzt hast. Allerdings: Der Richter entscheidet letztlich, ob dein Fehlen wirklich ausreichend entschuldigt ist - ein Schnupfen wird beispielsweise wohl kaum ausreichen, um ein Fehlen vor Gericht zu entschuldigen. Wahrscheinlich wirst du wohl auch vorher den Attest des Arztes vorlegen müssen.

Wichtig: Du musst dich vorher und rechtzeitig entschuldigen! Also: Melde dich so früh wie möglich beim Gericht. Denn nur so können unnötige Kosten vermieden werden. Alle Kosten, die dadurch entstehen, dass du dich nicht früher gemeldet hast, obwohl du das hättest tun können, können dir auferlegt werden!

Zum Schluss noch folgender Hinweis: Dass du am festgelegten Termin nicht kommen kannst, bedeutet nur, dass der Termin verschoben oder zumindest für deine Aussage wohl ein neuer Termin angesetzt wird. Um die Aussage wirst du letztendlich nicht herumkommen.

Ja du musst dann trotzdem vor, entweder die Verhandlung wird verschoben oder die nehmen das Attest von dem Arzt nicht an

Der muß dich schon bettlägerig schreiben. Wenn du nur arbeitsunfähig geschrieben bist, kannst du trotzdem eine Aussage machen. Besprich das unbedingt mit dem Richter! Die sind sehr sauer, wenn ein Termin platzt. 300 Euro Ordnungsgeld sind da locker drin!

Du must Aussagen,
Das du keine Aussage machen kannst wird das Gericht bei Vorlage des Schreibens verschieben ,oder durch einen Gutachter klären lassen.

Wenn du  mit Hilfsmittel nicht kommst gibt das schnell eine Strafe die um 3  /.400€ kosten

mit freundlichem Gruß

Bley 1914