Muss ein Zeuge vor Gericht bis zur Urteilsverkündung bleiben, oder darf er nach der Aussage gehen?

4 Antworten

Das kommt darauf an. Wenn noch etwas unklar ist, muss der Zeuge sich u.U. noch zur Verfügung halten. Es kann auch angeordnet werden, dass der Zeuge den Gerichtssaal verlässt, um andere Aussagen nicht zu hören.

die vorsitzende Richterin, der vorsitzende Richgter wird dir sagen, ob du entlassen bist, dann kannst du selbstverständlich gehen. In aller Regel ist das nach deiner Aussage.

Bis zur Urteilsverkündung muß ein Zeuge nie bleiben. Wenn, dann höchstens bis zum Ende der Beweisaufnahme, wenn der Richter der Meinung ist, man müßte den Zeugen vielleicht später noch mal was fragen. In der Regel können Zeugen aber direkt nach ihrer Aussage wieder gehen.

Der muss bis zum Ende bleiben, da es sein kann, dass noch irgendwelche Fragen zu den Zeugen auftauchen sollten.

Bis zur Beweiseaufnahme ;D