Hauptmieterwechsel bei WG

5 Antworten

Ist es möglich, dass meine Kollegin per 30.11.14 kündet (Auf Ende Februar die Wohnung verlässt) und mein Bruder Ihren Teil des Mietvertrages übernimmt und mit mir als Hauptmieter im Mietvertrag steht?

Wenn der Vermieter einverstanden ist.

Aus welchen Gründen könnte der Vermieter dies ablehnen?

Ein neuer Vertrag mit neuen Konditionen ist ihm vielleicht lieber.

Wäre es rechtlich möglich, dass der Vermieter dann das Mietverhältniss für uns beide kündet?

Sollte es ein gemeinsamer Mietvertrag sein, dann müssen die Mieter gemeinsam kündigen oder wenn beide Mieter und der Vermieter einverstanden sind, durch einen Auhebeungsvertrag beendet werden.

Wer ist Hauptmieter, wer Untermieter? Wohnen tatsächlich 5 Personen in der Wohnung? Wenn du zusammen mit der Kollegin eine Mieterpartei bilddest, die an 3 Untermieter Zimmer vermietet hat. So ist diese Absicht zum Scheitern verurteilt, weil die Mieter der Mietpartei nicht getrennt kündigen können sondern nur gemeinsam. Das Ersetzen eines Hauptmieters in der Mieterpartei ist nur möglich, wenn Hauptmieter 1 Hauptmiter 2 und der Vermieter sowie der neue in den MV eintretende Mieter diese Erklärung zum Mietvertrag unterschreiben. Sollten die Untermieter einen UMV mit der Unterschrift des Auszugswilligen haben, so muss auch da der MV geändert werden.

Der Vermieter kann ohne Grund diese Konstruktion ablehnen.

Nach der Überschrift gehe ich davon aus das die Kollegin zusammen mit Dir einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen hat.

Dann kann sie allein nicht kündigen.

Ein "Hauptmieterwechsel" geht mit Zustimmung des Vermieters.

Die Entscheidung liegt hier einzig und allein beim Vermieter. Setzt Euch baldmöglichst mit ihm in Verbindung. Er muss keinen Nachmieter akzeptieren.

Der Vermieter ist da relativ frei und es kommt sehr darauf an, wie euer Mietvertrag geschlossen ist und welche Klauseln ihr drin habt - gerade bei WG Mietverträgen gibt es viele Absätze und Möglichkeiten.

Grundsätzlich wird der Vermieter, wenn er denn gute Erfahrungen mit Dir als Mieter gemacht hat, sicherlich nichts dagegen haben. Du darfst ja nicht vergessen, dass einen komplett neuen Mieter zu suchen erstens Arbeit ist und zweitens natürlich auch erstmal Leerstand der Wohnung (also fehlende Mieteinnahmen) verursacht. Insofern sind die Vermieter meist sehr offen, was sowas angeht.

Ich würde Dir empfehlen, Dich mit dem Vermieter zusammen zu setzen, ihm zu erklären was ihr vor habt und wie ihr es euch vorstellt. Wenn er vorher bereits einen guten Eindruck von euch hatte, wird es kaum Punkte geben, die dagegen sprechen bzw. Gründe von ihm, euch oder Deinen Bruder abzulehnen.

Liebe Grüße Sophie