Kündigung einer WG nach Wechsel des Hauptmieters

6 Antworten

Eine WG (1x Hauptmieter HM, 2x Untermieter UM) besteht in dieser Konstellation seit 1,5 Jahren. Nun zieht der Hauptmieter aus,

Kündigt der Hauptmieter oder wird er gekündigt, müssen die Untermieter auch ausziehen wen das der Vermieter will.

ich ziehe in sein Zimmer als weiterer UM.

Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen Sie das nicht.

Das Vermieterbüro hat uns (fristgerecht etc) draufhin die Kündigung ausgespochen, da sie uns 3 UM (allesamt Studenten) trotz Bürgschaften unserer Eltern nicht vertrauen. Wir vermuten, dass sie uns rausschmeißen wollen um die Miete zu erhöhen.

Die müssen Euch gar nicht kündigen denn Ihr habt nur mit dem Hauptmieter einen Mietvertrag und den könntet Ihr auf Schadenersatz verklagen.

Gibt es einen Weg, dass wir drei (ohne die Hauptmieterschaft des alten HM, also unter eigenem Mietvertrag) weiterhin in der Wohnung bleiben können?

Das jemand für Euch bürgt.

Eine Mieterhöhung um die ominösen 15% können wir uns nicht leisten und müssten die Wohnung innerhalb von 3 Monaten verlassen, was wir auf keinen Fall wollen.

Der Vermieter kann ganz neue Verträge mit neuen Konditionen machen und dann kann es sogar weitaus mehr als nur 15% Mieterhöhung sein.

Sieht hier jemand eine Lösung?

Bürgen finden und dann mit dem Vermieter verhandeln.

MfG

Johnnymcmuff

Hallo johnnymcmuff,

wie beschrieben ist ihnen die Bürgschaft meiner Eltern, sowie die angebotene der beiden anderen UM, nicht genug.

Danke für die ausführliche und hilfreiche Antwort

Als Untermieter habt ihr nur ein Vertragsverhältnis mit dem Hauptmieter. Ein gesetzlicher Anspruch darauf, daß Euch der Vermieter als Hauptmieter akzeptieren muß besteht nicht. Der Vermieter kann Euch selbstverständlich einen neuen Mietvertrag mit einem höheren Mietpreis anbieten.

Es gibt nur die Möglichkeit, mit dem Vermieter einen neuen Mietvertag auszuhandeln. Alle Untermietverhältnisse erlöschen automatisch mit dem Ende des Hauptmietvertrages.

Alle Untermietverhältnisse erlöschen automatisch mit dem Ende des Hauptmietvertrages.

Nein, die erloeschen natuerlich nicht sondern bleiben voellig unveraendertbestehen. Das Hauptmietverhaeltnis hat nichts mit den Untermietverhaeltnissen zu tun.

Allerdings kann der Hauptmieter die Untermietvertraege nach der Beendigung des Hauptmietverhaeltnisses nicht mehr erfuellen. Wurden die Untermietvertraege nicht rechtzeitig vom Hauptmieter gekuendigt, fuehrt dies in aller Regel zu oft nicht unerheblichen Schadensersatzanspruechen der Untermieter ... gerade weil das Untermietverhaeltnis weiter besteht und eben nicht "automatisch erloschen" ist.

Wenn das Hauptmietverhaeltnis gekuendigt wird, muessen zwar auch die Untermieter raus (die stehen in keinem Vertragsverhaeltnis mit dem Vermieter der Wohnung sondern nur mit dem Hauptmieter), haben aber moeglicherweise Schadensersatzansprueche gegen den Hauptmieter, weil dieser die Untermietvertraege dann nicht mehr erfuellen kann. Dies waere beispielsweise dann der Fall, wenn er es versaeumt hat, seinen Untermietern rechtzeitig fristgemaess zu kuendigen.

Wenn der Hauptmieter keinen ausreichenden Kuendigungsgrund hat (dessen Kuendigung der Wohnung ist keiner!) und es sich um unmoebliert untervermieteten Wohnraum handelt, betraegt die Kuendigungsfrist mindestens knapp 6 Monate.

Wenn der Hauptmieter kündigt und auszieht, müssen auch die Untermieter die Wohnung räumen.

Wenn Euch der VM nicht als Mieter will habt Ihr keine Chance.