Untermietvertrag beim JobCenter?

4 Antworten

Da muss irgend ein Mißverständnis vorliegen. Für das Jobcenter ist ja nur wichtig, wieviel DU zu bezahlen hast. Die Konditionen des Hauptmieters spielen dafür keine Rolle. Im Übrigen ist der Hauptmieter auch nicht verpflichtet, seinen Vertrag heraus zu geben. Man kann ihn dazu nicht zwingen, und deswegen dir die Leistung zu verweigern darf nicht sein. Geh nochmal zum Jobcenter und hake nach. Lass dir erklären, wozu der Hauptvertrag nötig sein soll, darüber müssen die Auskunft geben.

§ 60 Abs. 1 SGB II

"Wer jemandem, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, Leistungen erbringt, die geeignet sind, diese Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist."

Welche Leistung der Vermieter erbringt ist klar, er überlässt Wohnraum.

@TreudoofeTomate

Ja schon klar. Dafür muss der Antragsteller SEINEN Mietvertrag zeigen und nicht den von jemand anderen. Die Leistung hängt nicht davon ab, was der Hauptmieter zu zahlen hat, sondern was der Untermieter zu zahlen hat.

@TreudoofeTomate

Der Hauptmieter ist der Vermieter des Untermieters und sonst niemand.

auf den hauptmietvertrag hat das jobcenter keinen anspruch. sie haben nur anspruch auf den untermietvertrag und du kannst kontoauszüge beilegen aus denen hervorgeht, dass du deine miete an deinen vermieter weiterleitest. damit ist die sache überstanden.

weitere fragen kannst du auch gerne vertiefender hier stellen: www.elo-forum.org

Aber es vertsteht das immer noch nicht. Was soll ich jetzt machen? Der Hauptmieter gibt nichts, und das JobCenter hat mir den Vertrag unterschreiben lassen, nachdem es mir die Zusicherung gegeben hat.

@Krestian

guck mal ins forum und stell dann deine frage noch einmal. manchmal hilft ein kleiner dreizeiler weiter und ein kleiner gedankenstoß:

Die Genehmigung der Untervermietung betrifft einzig das Rechtsverhältnis zwischen Hauptmieter und Vermieter und nicht dich.

Zu einer Mitwirkung bist du hier nicht verpflichtet, da es dir unmöglich ist, diese Daten zu beschaffen: § 67a SGB X i.V.m. § 65 SGB I.

Für die Leistungspflicht des JobCenters nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist nur relevant, dass tatsächlich eine Pflicht zur Mietzahlung besteht: BSG Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R. Diese besteht hier in Form des Untermietvertrages. Alle relevanten Daten wurden damit bereits erhoben.//

bin kein jurist.. könnte ich mir aber vorstellen, wenn sie die vermutung haben, dass da etwas nicht stimmt.. es geht immerhin um steuergelder, die da verprasst werden...

ja, aber der hauptmieter hat keine pflicht, da mitzuwirken udn sie haben auch gar kein druckmittel gegen den hauptmieter, wenn der zb arbeitet

der zeigt dem amt einfach den mittelfinger

@Schweinekebab

ist halt die frage, ob sie dann so einen untermietvertrag überhaupt akzeptieren müssen, wenn sie bspw. gar nicht prüfen können, ob dieser legal ist

@Schweinekebab

Das seh ich aber anders. Der Vermieter erbringt dem Leistungsberechtigten gggenüber eine Leistung (nämlich die Bereitstellung von Wohnraum), er ist demnach auskunftspflichtig ggü. dem Jobcenter. Kommt er dieser Auskunftspflicht nicht nach, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Nachzulesen in §§ 60, 62 SGB II.

@TreudoofeTomate

Nö, das steht da nicht. Da geht es nur um die Pflichten von jemandem,

"der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht,"

in diesem Falle also der Untermieter.

Aber sie haben die Zusicherung doch gegeben

Kannst du mit einfachen Wörtern erklären?

der hauptmieter hat gar keine pflicht, dir den vertrag zu zeigen, er muss ihn auch nicht dem jobcenter zeigen

ich denke also nicht, dass sie dieses recht haben, weil sie es gar nicht effektiv durchsetzen können

Was soll ich jetzt mit dem JobCenter machen?

@Krestian

sagen, dass der hauptmieter dir den vertrag nicht gibt, nur deinen vertrag, seinen zeigt er dir nicht

Dumm nur, dass sich aus § 60 SGB II eine Auskunftspflicht des Vermieters ergibt.

@TreudoofeTomate

ja, das ist wirklich dumm

nein, ist eigentlich ganz gut

@TreudoofeTomate

Der Haken an deinem Kommentar ist, dass der Vermieter des Antragstellers der Hauptmieter ist und NICHT der Eigentümer der Wohnung.

@TreudoofeTomate

TreudoofeTomate: Dumm nur, dass sich aus § 60 SGB II eine Auskunftspflicht des Vermieters ergibt.

Verträge (der Hauptmietvertrag in dem Fall), die der Hauptmieter mit dem Vermieter abgeschlossen haben, gehen das Jobcenter hier nichts an, denn weder Hauptmieter noch Vermieter ist dem Jobcenter in irgendeiner weise zur Rechenschaft verpflichtet - es fließen keine Leistungen und somit ist §60 SGB II hier unwirksam.

Das Jobcenter hat die gewünschte Auskunft allerdings bei eben jener Person (in dem Falle beim Hauptmieter) direkt aufzusuchen und eben NICHT bei dem Antragsteller. Der Antragsteller ist der falsche Addressat, wenn das Jobcenter Daten oder Papiere verlangt, die einer dritten Person, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählt, gehören.

Also sollte dem Jobcenter mitgeteilt werden, dass wenn sie den Hauptmietvertrag haben wollen, sie sich an den Hauptmieter wenden sollen, da der Antragsteller nicht verpflichtet ist, Daten/Papiere von Dritten herauszugeben - das kann man sich aber natürlich sparen, wenn der Hauptmieter kein Problem damit hat und dem Antragsteller/Untermieter den Hauptmietvertrag für das Jobcenter in die Hand drückt.

Mehr als das liegt nicht in deiner Macht und wenn der Hauptmieter sich quer stellt und den Mietvertrag nicht rausrücken will, ist das sein gutes Recht, denn es sind SEINE Daten.

Ich hatte ebenso schon ordentliche Zickereien mit dem Jobcenter, als es um Daten Dritter (keine Bedarfsgemeinschaft!) ging, die sie angeblich achso zwingend benötigten, um feststellen zu können, ob ich überhaupt leistungsberechtigt sei. Mein Anwalt hat das ziemlich klipp und klar geregelt, plötzlich lief alles ohne diese ganzen "unverzichtbaren Informationen".

Ich kann nur aus eigener Erfahrung und der Erfahrungen vieler anderer, mit deren Hilfe ich mich gegen diese Datensammelwut der Jobcentren gewehrt habe, sprechen: das Jobcenter verdreht GERNE Paragraphen und Tatsachen, um soviele Daten, wie irgendmöglich von den Antragstellern zu bekommen und scheuen auch nicht vor dreisten Lügen zurück.

Macht euch bitte schlau, mit welchen teilweise wirklich rechtswidrigen Tricks die Jobcentren (wenn auch nicht alle!) arbeiten, um an Daten zu gelangen, die sie rechtlich überhaupt nichts angehen.

Hilfestellung zur Sicherheit: Verlange schriftlich die gesetzliche Grundlage, auf welche sich die Forderung des JCs stützt, dass sie den Hauptmietvertrag verlangen dürfen.

Etwa: "Sehr geehrte Damen und Herren, am xx.xx.xx teilten Sie mir mir, dass Sie Anspruch auf eine Kopie des Hauptmietvertrags haben, bei welchen es sich um einen Vertrag handelt, der zwischen zwei dritten, also bezüglich meiner Antragstellung unbeteiligten, Personen abgeschlossen wurde.

Bitte teilen Sie mir schnellstmöglich die gesetzliche Grundlage mit, auf die sich Ihre Forderung bezieht.

Mit freundlichen Grüßen

XX"

Und so ein Schreiben sollte natürlich NACHWEISLICH und GESTEMPELT beim Empfang eingereicht werden - lasse dir eine Kopie des abgestempelten Schreibens aushändigen oder drucke direkt 2 Exemplare aus, lasse beide stempeln und nimm einen wieder mit nach hause.

@TreudoofeTomate

der vermieter hat keine mitwirkungspflicht. es muss kein hauptmietvertrag vorgelegt werden und auch keine untermietserlaubnis.

Nochmal sichtbarer, statt als Unter-Kommentar:

Verträge (der Hauptmietvertrag in dem Fall), die der Hauptmieter mit dem Vermieter abgeschlossen haben, gehen das Jobcenter hier nichts an, denn weder Hauptmieter noch Vermieter ist dem Jobcenter in irgendeiner weise zur Rechenschaft verpflichtet - es fließen keine Leistungen und somit ist §60 SGB II hier unwirksam.

Das Jobcenter hat die gewünschte Auskunft allerdings bei eben jener Person (in dem Falle beim Hauptmieter) direkt aufzusuchen und eben NICHT bei dem Antragsteller. Der Antragsteller ist der falsche Addressat, wenn das Jobcenter Daten oder Papiere verlangt, die einer dritten Person, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählt, gehören.

Also sollte dem Jobcenter mitgeteilt werden, dass wenn sie den Hauptmietvertrag haben wollen, sie sich an den Hauptmieter wenden sollen, da der Antragsteller nicht verpflichtet ist, Daten/Papiere von Dritten herauszugeben - das kann man sich aber natürlich sparen, wenn der Hauptmieter kein Problem damit hat und dem Antragsteller/Untermieter den Hauptmietvertrag für das Jobcenter in die Hand drückt.

Mehr als das liegt nicht in deiner Macht und wenn der Hauptmieter sich quer stellt und den Mietvertrag nicht rausrücken will, ist das sein gutes Recht, denn es sind SEINE Daten.

Ich hatte ebenso schon ordentliche Zickereien mit dem Jobcenter, als es um Daten Dritter (keine Bedarfsgemeinschaft!) ging, die sie angeblich achso zwingend benötigten, um feststellen zu können, ob ich überhaupt leistungsberechtigt sei. Mein Anwalt hat das ziemlich klipp und klar geregelt, plötzlich lief alles ohne diese ganzen "unverzichtbaren Informationen".

Ich kann nur aus eigener Erfahrung und der Erfahrungen vieler anderer, mit deren Hilfe ich mich gegen diese Datensammelwut der Jobcentren gewehrt habe, sprechen: das Jobcenter verdreht GERNE Paragraphen und Tatsachen, um soviele Daten, wie irgendmöglich von den Antragstellern zu bekommen und scheuen auch nicht vor dreisten Lügen zurück.

Macht euch bitte schlau, mit welchen teilweise wirklich rechtswidrigen Tricks die Jobcentren (wenn auch nicht alle!) arbeiten, um an Daten zu gelangen, die sie rechtlich überhaupt nichts angehen.

Hilfestellung zur Sicherheit: Verlange schriftlich die gesetzliche Grundlage, auf welche sich die Forderung des JCs stützt, dass sie den Hauptmietvertrag verlangen dürfen.

Etwa: "Sehr geehrte Damen und Herren, am xx.xx.xx teilten Sie mir mir, dass Sie Anspruch auf eine Kopie des Hauptmietvertrags haben, bei welchen es sich um einen Vertrag handelt, der zwischen zwei dritten, also bezüglich meiner Antragstellung unbeteiligten, Personen abgeschlossen wurde.

Bitte teilen Sie mir schnellstmöglich die gesetzliche Grundlage mit, auf die sich Ihre Forderung bezieht.

Mit freundlichen Grüßen

XX"

Und so ein Schreiben sollte natürlich NACHWEISLICH und GESTEMPELT beim Empfang eingereicht werden - lasse dir eine Kopie des abgestempelten Schreibens aushändigen oder drucke direkt 2 Exemplare aus, lasse beide stempeln und nimm einen wieder mit nach hause.

Danke für die Erklärung